Darf die Polizei der Versicherung ohne Einwilligung Auskunft erteilen?
Meine Oma wurde überfallen. Nun hatte ich ich um einen Schadensregulierung bei der Versicherung angefragt, ohne konkrete Angaben zum Tathergang zu machen.
1 Woche später kam Post von der Versicherung mit der Auskunft, wir übernehmen den Schaden nicht, weil gewissen Parameter nicht gegeben sind.
Da stelle ich mir die Frage, woher basieren die haltlosen Angaben?
Meine Vermutung ist nun, das die Polizei auf eine Anfrage der Versicherung Auskunft erteilt hat.
It dies denn überhaupt rechtens? Gibt es dafür einen Paragraphen?
Polizei,
Versicherung,
Recht,
Anwalt,
Rechte,
Gericht,
Anzeige,
Diebstahl