Ex-Firma betrügt den Staat,darf ich Anzeige erstatten trotz Verschwiegenheitsklausel im Vertrag?
Mein alter Arbeitgeber betrügt den Staat um ziemlich viel Geld,ich wurde auch leider übers Ohr gehauen,warte immer noch auf Lohnzahlungen. In meinem Arbeitsvertrag habe ich eine Verschwiegenheitsklausel die mich quasi nötigt auch nach Kündigung nichts zu erzählen. Ich denke aber dass ich verpflichtet bin diesen Betrug zur Anzeige zu bringen...kann ich das?
6 Antworten
Du darfst alles und jeden anzeigen, die Frage ist nur, was hast Du davon und welchen wirtschaftlichen Nutzen hast Du daraus.
Du musst Dir im Klaren sein, dass es im Zweifelsfall auch anders herum laufen kann und der ehemalige Arbeitgeber bei einer falschen oder unsachgemäßen Anzeige Dir gegenüber ein Fass aufmachen kann. Ich wäre mit Anschuldigungen ohne schriftliche Beweise sehr vorsichtig - mein Tipp also: Wenn Du für Deine Anschluldigungen schriftliche Beweise der Staatsanwaltschaft vorlegen kannst, dann tust Du gut daran den Schwindel auffliegen zu lassen - aber das sollte alles Hieb- u. Stichfest sein!!!
Wende dich an das Gewrbeaufsichtsamt und bitte um vertrauliche Behandlung, dann muss man dort darauf achten, dass dein Name nicht genannt wird. Denn eine anonyme Meldung wird ungern bearbeitet.
Diese Verschwiegenheitsklausel ist, in diesem Fall, nichtig.
Solltest du wissentlich Straftaten nicht zur Anzeige bringen, machst du dich mitschuldigt.
danke,sowas hab ich mir auch gedacht 😊
Diese Aussage ist schlicht umfassend falsch.
Generell muss man eine vergangene Straftat nicht zur Anzeige bringen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, nämlich besondere Schwerverbrechen, wie Geldfälschung, Landesverrat, Mord oder Raub. Ich gehe jedoch anhand der Fragestellung nicht davon aus, dass sowas hier gemeint war.
Des Weiteren lösen sich Verschwiegenheitsklauseln selbst im Falle einer Straftat nicht plötzlich in Luft auf. Ich würde, sowohl für das Eintreiben der Lohnzahlungen, als auch für das weitere Vorgehen, in JEDEM FALL die Konsultation eines Anwaltes empfehlen, der dir für diesen besonderen Fall eine Aussage trifft. Tust du das nicht, riskierst du selbst Vertragsstrafen.
Ja wenn du es wirklich willst, würde ich es auch anonym empfehlen.
Ich weiß leider nicht ob die Verschwiegenheitsklausel bei sowas wirklich greift...
Wenn du aber irgendwie zeigen willst, dass du derjenige warst, der die angezeigt hat bzw auch das mit deinem Lohn da mit reinbringen willst, dann musst du es ja irgendwie selbst machen..
Sonst empfehle ich wirklich anonym
Straftatbestände heben die Verschwiegenheitspflicht auf.Bringe die Dache zur Anzeige, er betrügt unds alle.
naja,es ist schwer kriminell..ich denke einfach nichts zu machen wäre auch falsch