Guten Tag,
ich habe eine größere Nachzahlung der Rentenversicherung erhalten, weil der Rentenantrag zurück datiert wurde, auf das Datum eines Antrags einer Reha-Maßnahme. Zu der Zeit war ich noch in der Psychiatrie und bekam Krankengeld von der AOK. Als ich die Psychiatrie verlies, wollte ich mich arbeitslos melden, aber die Agentur für Arbeit schaltete den Medizinischen-Dienst ein, wobei dieser mir "bescheinigte", dass ich weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Bedeutet, ALG 1 bekam ich gar nicht. Auch Hartz 4 greift nicht, da man mehr als 4 Stunden/Tag arbeiten können muss. So bekam ich gar kein Geld mehr, da das Krankengeld das zeitliche Limit mitlerweile auch erreicht hatte.
Auf anwaltlichen Rat stellten wir dann einen Rentenantrag, wobei es eigentliches Ziel war, dass dieser abgelehnt wird und ich somit wieder in ALG-1 rein komme, bzw. wieder vermittelbar bin. Doch der Rentenantrag ging durch.
Es gab dann eine Rentennachzahlung von ca. 12000€, vom Zeitpunkt des stellens des Rehaantrages bis zum bewilligen der gewährten Rente. Wobei die Agentur für Arbeit und die AOK-Krankenkasse Erstattungsansprüche auf dieses einbehaltene Geld gestellt haben. Es blieb ein kleiner Rest für mich übrig. Ich könnte es ja bei der AOK nachvollziehen, da diese mir die Psychiatrie und Krankengeld bezahlt haben, aber nicht bei der Agentur für Arbeit, da sie mir gar keine Leistung entgegen brachten, doch trotzdem ca. 5000€ Ansprüche geltend gemacht haben.
Die Frage auch noch, ob dies überhaupt rechtens ist, dass andere Sozialversicherungen überhaupt Erstattungsansprüche stellen können, auf meine Rente? Im Grunde ist es ja mein Geld und die Sozialversicherungen habe ich auch immer bezahlt.
Es sind ja 3 verschiedene Versicherungen, wobei ich doch jeweils die benötigten Versicherungssummen bezahlt habe. In der Privatwirtschaft, könnte keine Versicherung einen Erstattungsanspruch stellen, wenn ich eine Nachzahlung erhalte. Wenn ich 3 verschiedene private Versicherungen hätte, könnte keine etwas geltend machen.
Vielen Dank schonmal