jkhgkhgfd 25.05.2017, 14:16 Eine Gesellschaft bürgerlichen rechts kann man doch immer noch auch mit Handschlag gründen. Oder? und falls das noch geht gelten dann dinge die mündlich vereinbart wurden, oder eben alles was im BgB festgehalten wurde? Recht, BGB, GbR 3 Antworten