fair parken - AGB ?

6 Antworten

Der Edekamarkt hat also eine Firma, in diesem Fall fair Parken, damit beauftragt, dass die Parkfläche in deren Sinne und gemäß des Vertrags genutzt wird.

Vermutlich heißt das sowas wie "Für Kunden, maximal 2 Stunden" oder ähnlich. Je nachdem, was der Parkplatzanbieter mit fair Parken ausgehandelt hat. DAS steht tatsächlich auf Schildern in der Auffahrt zum Parkplatz, auf die man gucken sollte, wenn man vor hat, dort zu parken. Das gilt ja nicht nur auf Privatparkplätzen, sondern auch auf öffentlichen. "Ich hab das Schild nicht gesehen." hilft einem ja auch nicht, wenn man über ein Stoppschild fährt, ohne es zu beachten und erwischt wird.

Man geht als Autofahrer diesen Vertrag ein, wenn man auf diesen Parkplatz fährt und dort parkt (denn immerhin wird vorausgesetzt, dass man sich die Schilder in der Auffahrt ansieht).

Nun hast du die Parkscheibe nicht genutzt, obwohl das zur vertragsgemäßen Nutzung gehört hätte und zahlst die Strafe. Ist eben so, freu dich, man hätte dein Auto auch als widerrechtlich parkend abschleppen lassen können, das wäre teurer gewesen.

Können die beweisen dass du gefahren bist?

Nein? Dann ist die Forderung nicht durchsetzbar. Keine Halterhaftung im Zivilrecht.

An Deiner Stelle würde ich die 19,90 € bezahlen und gut ist... 

Dort stand garantiert ein Schild, dass das Parken nur mit Parkscheibe erlaubt ist und hier juckt es nicht, ob Du es vergessen hast oder es provoziert hast.

Was erwartest Du jetzt von der AGB, dass dort drinsteht, dass Urlauber natürlich nicht bezahlen müssen?

Vielleicht sollten Sie für die Übersendung der AGB noch eine Bearbeitungsgebühr von 20,-- € verlangen, damit Du zufrieden bist... 

Fair Parken überwacht nur, der Anbieter des Parkplatzes ist der jeweilige Markt. Vermutlich mußt du dessen AGB einsehen.

Aber du sagst ja selbst dass du die Parkscheibe vergessen hast, also zahl einfach.

Hallo. Ich hatte einen ähnlichen Fall: Ich stand mit dem Auto auf einem Kundenparkplatz und war einkaufen, hatte aber leider die Parkscheibe vergessen. Ich hatte die Beschilderung übersehen, die hing in ca. 4m Höhe an einem Baum. Daraufhin erhielt ich eine Vertragsstrafe über 24,90 €.

Ich habe bei einem Anwalt meiner Rechtsschutzversicherung nachgefragt. Er meinte, man könne nur dagegen vorgehen, wenn keine Beschilderung vorhanden, oder diese extrem schlecht sichtbar wäre. Ansonsten hat man da wenig Chancen. Der Vertrag kommt tatsächlich stillschweigend mit der Nutzung des Parkplatzes zustande!

Ich hab es dann zähneknirschend bezahlt und dem Markt mitgeteilt, dass ich zukünftig woanders einkaufen werde. Nur leider ist denen das auch egal.