Schülerhilfe Kündigungsfrist?
Hallo habe ein Vertrag der Ende August abläuft den ich nicht verlängern möchte.(6 Monatelaufzeit)
im Vertrag steht,
das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt für beide Vertragspartner unberührt.
Was soll das genau heißen?
Danke im voraus
Lg
2 Antworten
Wenn du zum August kündigen willst musst du das 2 Monate vorher anmelden. Du solltest also SOFORT tätig werden in der Hoffnung, dass sie die Kündigung noch akzeptieren, ich meine sie hätte nämlich eigentlich schon bis zum 01.06. vorliegen müssen damit du zum 31.07. kündigen kannst. Das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist hast du, aber wichtige Gründe sind beispielsweise dass du sonst in finanzielle Nöte gerätst. Wenn du also keine wichtigen Gründe angeben kannst sofort kündigen.
Du, bzw. Deine Eltern müssen den Vertrag spätestens am 30.06. zu Ende August kündigen.
Der zweite Passus bezieht sich auf ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dafür braucht es aber wichtige Gründe. Zum Beispiel bist Du im Krankenhaus und kannst nicht zur Schule oder die Schule kann die Leistungen nicht mehr erbringen, weil sie Insolvenz anmelden muß. Also irgendetwas, was es unmöglich macht, den Vertrag weiter zu führen.