Kündigungsausschlussklausel?

6 Antworten

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Kündigung erstmals möglich zum 01.09.2011 + 3 Monate Kündigungsfrist. Punkt 4 ist völlig OK und entsprechend transparent geschrieben. Punkt 5 ist ebenfalls OK und stellt nur klar, dass bei gravierenden Vertragsverstößen die außerordentl. Kündigung nicht vom gegenseitigen Künfdigungsverzicht aufgehoben wird. Ihr Recht zur außerordentl. Kündigung bleibt erhalten, auch ohne einen Verweis im MV. Sie werden diesen Vertrag erfüllen müssen, zumindest nach den genannten Informationen. MfG

SkyWolfy 
Fragesteller
 25.05.2011, 22:23

Danke. Punkt 4 passt soweit auch, das stimmt. Ich dachte ja nur, dass bei der Klauses dabeistehen muss, dass das außerordentliche Kündigungsrecht für beide Parteien beibehalten bleibt?

hensa  26.05.2011, 10:31

Im Prinzip Richtig nur das sie nach 9 Monaten schon Kündigen kann und nach 12 Monaten auszieht. Weis ich deshalb so genau weil ich dies auch mal hatte.

SkyWolfy 
Fragesteller
 26.05.2011, 14:01
@hensa

Bist du dir da ganz sicher? Ich hab jetzt nämlich auch schon beide Varianten gehört... Scheinen einige Vermieter anders zu handhaben.

Punkt 4 ist in Ordnung. In Punkt 5 fehlt zwar der Hinweis das dies auch für den Mieter gilt, da geht dann aber Gesetz vor Vertrag. Und danach ist auch der Mieter berechtigt aus schwerwiegenden Gründen fristlos zu kündigen.

Ordentlich (fristgerecht) kannst Du demnach erstmals zum 30.11.2011, denn es heißt ja "...ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes ... zulässig".

SkyWolfy 
Fragesteller
 26.05.2011, 13:59

Okay, danke.

Ich dachte halt immer, wenn es im Vertrag so nicht drin steht, wäre es eine Art "Ausschluss", aber jetzt weiß ich es ja besser.

Verstehe nicht warum die Wohnung dir zu teuer ist? Du wusstest doch bestimmt vor Einzug was sie kostet. Warst damit einverstanden also verstehe ich nicht warum sie dir jetzt zu teuer ist. Und wenn man einen Mietvertrag mit mindestens 1 Jahr Vertragslaufzeit unterzeichnet gilt das auch für ein Jahr. Ausziehen kannst du natürlich wann du willst, musst aber bis Ende der Mindestlaufzeit deine Miete bezahlen. Da hilft dir auch kein Mieterbund.

SkyWolfy 
Fragesteller
 26.05.2011, 13:57

Ich wollte nur kurz die Umstände erläutern und brauche keinen Hinweis darauf, dass die Wohnung damals so teuer war wie heute... Nur werde ich ab demnächst einiges weniger Geld zur Verfügung haben, was ich zu Unterzeichnung noch nicht wusste! Und das mit dem einen Jahr ist völlig klar, wollte ja wie gesagt länger hier bleiben, aber es geht halt nicht. Mir ging es ja nur darum zu wissen, zu wann ich kündigen kann (klar kann ich eher ausziehen, bezahlen muss ich ja aber so oder so). Danke trotzdem für die Antwort.

Geh zum Mieterschutzbund, die sagen dir, ob das ok ist. Oder stell dir Frage bei www.frag-einen-anwalt.de.

SkyWolfy 
Fragesteller
 25.05.2011, 21:14

Danke, daran hab ich auch schon gedacht. Wollte aber erstmal nachfragen, ob hier jemand aus Erfahrung etwas weiß oder so.

Eine Klausel, die nur eine Vertragspartei bindet, ist nichtig. Dadurch könnte der gesamte Vertrag nichtig sein, wenn keine Salvatorische KLausel vereinbart ist. Jedenfalls solltest du zum 31.8. ohne weiteres kündigen können. Schreib die Kündigung rechtzeitig, dann wirst du die Reaktion ja bekommen.