Frühest mögliche Kündigung von unbefristetem Mietvertrag (Österreich)?
Hi!
Ich möchte meinen unbefristeten Mietvertrag so früh es geht, kündigen.
In meinem Mietvertrag steht unter "§2 (Vertragsdauer)":
- Das Mietverhältnis beginnt am 1.Jänner.2017 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
- Eine Kündigung hat schriftlich unter der Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Ende des Quartals zu erfolgen.
- Die Mieter verzichten für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Mietbeginn darauf, von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Ein Kündigungsschreiben, mit der Aufforderung am nächstmöglichen termin das Mietverhältnis auszulösen, wurde bereits verschickt, nun wurde mir aber telefonisch mitgeteilt, dass das erst Ende Juni sein wird.
Meine Frage: sollte es nicht Ende März sein? (Ende des ersten Quartals)
mfG Max
5 Antworten
Entscheidend ist das Datum der Kündigung, nicht das Quartal in dem die Kündigung ausgesprochen wurde.
Und 12 geteilt durch 4 ergibt 3, also ab Kündigungsdatum sind noch 3 Monate abzuwarten, dann ist die Kündigung zu dem entsprechenden Datum wirksam.
Kündigt ihr also z.B. auf 01.01.2019 wäre die Kündigung dann drei Monate später wirksam, wie ihr angenommen habt zum 01. März.
Vorausgesetzt die zwei Jahre Mindestlaufzeit sind auch abgegolten, die muss man mindestens abwarten.
Da ich aus Deutschland schreibe, kann ich keine Gewähr dafür übernehmen was ich hier nun sage. Aber so ist zumindest in Deutschland die Rechtslage, die kann bei euch natürlich abweichen.
Ich kam auf Ende April.... du hast für 24 Monate auf die Kündigung verzichtet:
01.01.17 -----24 Monate----> 01.01.2019 (Frühster Zeitpunkt, wo die Kündigung möglich ist)
Kündigung auf Ende Monat ---> 31.01.2019
31.01.2019 ------ Viertel Jahr / 3 Monate Frist---> 30.04.2019
Muss aber ehrlich zugeben, ich habe keine Ahnung :)
In Deutschland wäre dieser Absatz 2 nichtig, da er den Mieter eindeutig benachteiligt. Wahrscheinlich ist es in Österreich auch so.
An sich würde die Rechnung aber stimmen. Du darfst von deinem Kündigungsrecht erst ab 01.01. gebrauch machen und damit wärst du bei Ende Juni.
Aber wie gesagt, denke nicht, dass der Vertrag so zulässig ist.
nach den quartalen ja, was ist mit den 24 monaten?
aber ohne die 24 monate, wäre es für mich auch ende märz
na steht doch da: 24 Mon später = 01. Jänner 2019 zuzügl der Kündigungszeit von 3 Monaten zum Quartalsende , in deinem Fall sollte eine Kündigung zum 31 Juni 2019 mach bar sein