Frühest mögliche Kündigung von unbefristetem Mietvertrag (Österreich)?

5 Antworten

Entscheidend ist das Datum der Kündigung, nicht das Quartal in dem die Kündigung ausgesprochen wurde.

Und 12 geteilt durch 4 ergibt 3, also ab Kündigungsdatum sind noch 3 Monate abzuwarten, dann ist die Kündigung zu dem entsprechenden Datum wirksam.

Kündigt ihr also z.B. auf 01.01.2019 wäre die Kündigung dann drei Monate später wirksam, wie ihr angenommen habt zum 01. März.

Vorausgesetzt die zwei Jahre Mindestlaufzeit sind auch abgegolten, die muss man mindestens abwarten.

Da ich aus Deutschland schreibe, kann ich keine Gewähr dafür übernehmen was ich hier nun sage. Aber so ist zumindest in Deutschland die Rechtslage, die kann bei euch natürlich abweichen.

Ich kam auf Ende April.... du hast für 24 Monate auf die Kündigung verzichtet:

01.01.17 -----24 Monate----> 01.01.2019 (Frühster Zeitpunkt, wo die Kündigung möglich ist)

Kündigung auf Ende Monat ---> 31.01.2019

31.01.2019 ------ Viertel Jahr / 3 Monate Frist---> 30.04.2019

Muss aber ehrlich zugeben, ich habe keine Ahnung :)

In Deutschland wäre dieser Absatz 2 nichtig, da er den Mieter eindeutig benachteiligt. Wahrscheinlich ist es in Österreich auch so.

An sich würde die Rechnung aber stimmen. Du darfst von deinem Kündigungsrecht erst ab 01.01. gebrauch machen und damit wärst du bei Ende Juni.

Aber wie gesagt, denke nicht, dass der Vertrag so zulässig ist.

nach den quartalen ja, was ist mit den 24 monaten?

aber ohne die 24 monate, wäre es für mich auch ende märz

na steht doch da: 24 Mon später = 01. Jänner 2019 zuzügl der Kündigungszeit von 3 Monaten zum Quartalsende , in deinem Fall sollte eine Kündigung zum 31 Juni 2019 mach bar sein