Kündigungsverzicht Mietvertrag gültig?

7 Antworten

Ja ist er. Das Kündigungsrecht kann durch vertragliche Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt werden für einen Zeitraum von bis zu
vier Jahren.

aloiskredo 
Fragesteller
 15.06.2016, 21:10

In §3 steht aber "Für die ordentliche Kündigung gelten die gesetzlichen Fristen.", ist das nicht ein Widerspruch?

uni1234  15.06.2016, 22:07

Nach Ablauf des gegenseitigen Kündigungsverzichts kannst du ganz normal kündigen innerhalb der gesetzlichen Frist. Also nein. Das ist kein Widerspruch.

TrudiMeier  16.06.2016, 07:06
@uni1234

Nach Ablauf des gegenseitigen Kündigungsverzichts kannst du ganz normal kündigen

Richtig. Nach Ablauf des Kündigungsverzichts. Das wäre aber mit 3 Monaten Kündigungsfrist nicht zum 31.12.17.

 Die Klausel für einen gegenseitigen Kündigungsverzicht ist so wie beschrieben wirksam. Die maximale Dauer für einen Kündigungsverzicht beträgt 3 Jahre und 9 Monate ( + 3 Monate Kündigungsfrist = 4 Jahre)

Mit den Daten haut das allerdings nicht so ganz hin.


das Mietverhältnis frühestens 24 Monate nach Mietbeginn von beiden Vertragsparteien,

Bedeutet also, dass das Mietverhältnis erstmalig am 16.12.17 gekündigt werden kann.  Bei einer 3 - monatigen Kündigungsfrist wäre dann die Beendigung des Mietverhältnisses der 31.03.18.

somit frühestens zum 31.12.2017

Das wäre bei einer 3-monatigen Kündigungsfrist gar nicht machbar.

Somit wäre zu Gunsten des Mieters die Wohnung zum 31.12.17 kündbar (allerdings auch mit der 3-monatigen Frist) und nicht erst der 31.03.18. In dem Falle hätte der Vermieter sich selbst in Knie geschossen.

Nachfrage: Was hast du eigentlich gemietet?  Eine Wohnung oder ein möbliertes Zimmer in einer WG?

imager761  16.06.2016, 06:52

Wieso? Hier darf mit (= einschl.) der gesetzl. KüFrist nach insges. 24 Monaten Mietzeit zum 31.12.17 gekündigt werden. Das das MV  faktisch 14 Tage länger dauert. liegt an der gesetzl. Bestimmung, wonach Kündigungen grds. zum Monatsletzten auszusprechen sind.

TrudiMeier  16.06.2016, 07:02
@imager761

Wenn er doch aber erst nach 24 Monaten (wäre hier der 16.12.17) gekündigt werden kann und die gesetzliche KüFri 3 Monate beträgt, dann wäre der Kündigungstermin erst in 2018.

Da aber als frühestmöglicher Termin der 31.12.17 angegeben wurde, gilt für den Mieter natürlich dieser Termin.

Zwischen dem frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt (16.12.17) und dem frühesten Termin zu dem gekündigt werden kann, liegen gerade mal 2 Wochen. Geht man von einer 3-monatigen KüFri aus, dann kann das nicht passen.

Das ist ein wirksamer gegenseitiger Kündigungsverzicht.

Er ist wechselseitig ( Für Mieter und Vermieter) und auch der maximale Zeitraum eines gegenseitigen Kündigungsverzichts wird nicht überschritten.

Warum die Frage nach Wirksamkeit?

In §3 steht aber "Für die ordentliche Kündigung gelten die gesetzlichen Fristen.", ist das nicht ein Widerspruch?

Nein, weil z.B. nach Ablauf der vereinbarten Zeit man jederzeit mit der gesetzlichen Frist kündigen kann.

LG 

johnnymcmuff

aloiskredo 
Fragesteller
 23.06.2016, 22:17

Danke für die Antwort. Es steht aber nunmal in §3 nur drin, dass die gesetzlichen Fristen gelten, nicht dass diese erst nach Ablauf des Kündigungsverzichts gelten.

Ich habe andere Verträge gesehen, wo drin stand "Die ordemtliche Kündigung ist erstmals nach xx Monaten möglich" (o.ä.)

Sicher, dass das kein Widerspruch ist?

johnnymcmuff  23.06.2016, 22:23
@aloiskredo

Es steht aber nunmal in §3 nur drin, dass die gesetzlichen Fristen gelten, nicht dass diese erst nach Ablauf des Kündigungsverzichts gelten.

In meiner Antwort ist ein Fehler.  schäm

Es muss heißen: Eine Kündigung ist zum Ablauf von 24 Monaten möglich mit der gesetzlichen Frist möglich.

Ich habe andere Verträge gesehen, wo drin stand "Die ordemtliche Kündigung ist erstmals nach xx Monaten möglich" (o.ä.)

Es gibt beide Möglichkeiten.

§2 Mietzeit Das Mietverhältnis beginnt am 16.12.2015. 1. Das
Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien sind
sich darüber einig, dass das Mietverhältnis frühestens 24 Monate nach
Mietbeginn von beiden Vertragsparteien, somit frühestens zum 31.12.2017 mit gesetzlicher Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden kann.

Ach ja, wieder mal ein Vermieter der den Unterschied zwischen "zum" und "ab" oder "nach" nicht kennt.

Diese Unkenntnis ist jedoch zum Vorteil für den Mieter.

Denn er kann schon zum Ablauf von 24 Monaten, nicht erst nach  Ablauf von 24 Monaten kündigen.

Ansonsten ist die Klausel wirksam.

Ist diese Klausel für einen Kündigungsverzicht so wirksam?

Ja. Demnach könnt ihr ordentlich erst zum 31.12.2017 kündigen,
außerordentlich (etwa nach Mieterhöhungsverlangen) oder außerordentlich fristlos (etwa wg. Unbewohnbarkeit nach Schimmelbefall) nach den jeweiligen
gesetzlichen Bestimmungen jederzeit.

G imager761