Jobbike - Lohnpfändung - Zuzahlung Arbeitgeber?

Hallo zusammen,

ich würde mir gern ein Fahrrad via Jobbike zulegen.

Die Leasingrate wäre zb. 160 Euro, welche dann in mein Brutto Lohn mit eingeht.

Geldwertervorteil von 0,25% des Kaufpreises habe ich soweit verstanden.

Dieser Betrag ist quasi eine Zuwendung welcher der Gerichtsvollzieher in die Pfändung einbeziehen müsste.

Wie verhält sich das aber, wenn mein Arbeitgeber von der Leasingrate von 160 Euro, 150 Euro übernimmt und die Differenz von 10 Euro zzgl. Versicherung des Fahrrads in meine Bruttorechnung mit reinimmt?

Wird die Zuzahlung des Arbeitgebers bei der Berechnung der Lohnpfändung mit angerechnet(einbezogen oder nur der Geldwerte Vorteil?

Als Beispiel:

Fahrrad - 6.800,00 € Kaufpreis

Bezugsgröße für geldwerten Vorteil: 1.700,00 € (0,25% Regelung)

Geldwerter Vorteil: 17,00 €

Geldwerter Vorteil für Versteuerung: 17,00 €

JobRad-Barlohnumwandlung

Bruttomonatsentgelt: 2500,00 €

Nutzungsrate als Barlohnumwandlung: -192,28 

Fahrradversicherung: -20,52 €

Arbeitgeberanteil an Nutzungsrate (pro Monat) +150,00 €

Geldwerter Vorteil für Versteuerung: +17,00 €

Berechnungsgrundlage für Steuern und Sozialvers. :2.500,00 €

Abzüglich versteuerter geldwerter Vorteil: -17,00 €

Abzüglich Sozialversicherungsbeiträge: XXX

Auszahlungsbetrag: 1.696,82 €

Tatsächliche Nettobelastung Arbeitnehmer: 42 Euro

Insolvenz, Recht, Dienstwagen, lohnpfändung, Pfändung, Ausbildung und Studium, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Wer kann mir bei meinem Problem mit meinem AG in ambulanter Pflege weiterhelfen oder Tipp geben?

ich arbeite als Hauswirtschafterin in der ambulanten Pflege mit eigenem PKW, was auch im Vertrag so festgehalten ist. Es gibt ein km Geld von 30 Cent. Es kommt oft vor dass ich Patienten mit meinem PKW zu Arztterminen begleite. Im letzten Sommer sollte ich mehrmals einen sehr schweren Patienten immer wieder zum Arzt fahren. Ich fahre einen Smart. Da dieser nur eine Zulast von 175 kg hat und dieser Patient allein so schwer schon ist und so breit dass er auf dem Gurtschloss sitzt, habe ich mehrmals darum gebeten einen Dienstwagen für solche Transporte zu bekommen. Das Fahrzeug ging jedes mal in die Knie. Mein AG hat letzten Sommer dem Dienstwagen nach genauer Erklärung warum, zugestimmt. Letzte Woche bin ich wiederum zum Einsatz zu diesem Patienten. Allerdings habe ich dann vor Ort festgestellt dass ich nicht wie auf Dienstplan " reinigen der Wohnung" hatte, sondern ihn wieder an verschiedene Stelle bringen sollte. Nun bin ich wieder, mit Murren und telefonieren mit AG, mit ihm gefahren. Auf der Fahrt zurück ist es dann passiert. es hat geknirscht und komische Geräusche gemacht. Der Querlenker ist gebrochen. Ich bin direkt am nächsten morgen zur Werkstatt gefahren. Der Querlenker ist gebrochen. Meinen AG habe ich informiert dass ich einen Dienstwagen benötige für meine Touren, bis PKW wieder repariert sei. Und habe gefragt wie dieser Schaden abgewickelt wird. Hatte sowas noch nicht! AG meinte nur dass das nicht sein Problem sei und er auch keinen Dienstwagen für mich hätte. Meinen Dienst müsse ich trotzdem machen. Seitdem fahre ich Fahrrad bis zur Reparatur. Gott sei Dank habe ich derzeit nur einen Einsatz täglich über den ganzen Tag in 10 km Entfernung. Diese Fahrt hin und zurück ist auch eine Fahrt zur Arbeit und zurück und somit auch nicht AG Problem., laut AG !? Wer kann sich denn dazu mal äußern?

Auto, Dienstwagen, Hauswirtschaft, PKW
Festanstellung, eigene GmbH und Firmenwagen

Hallo zusammen,

Ich hab eine (steuerliche) Frage an euch, und unser Steuerberater kann diese nicht wirklich adäquat beantworten, beziehungsweise, ich trau dieser Antwort nicht über den Weg. Vielleicht weiß jemand eine schöne Antwort. Folgende Situation:

Ich arbeite derzeit hauptberuflich in einer Festanstellung mit Steuerklasse 1 (gesetzl. versichert) mit einem Bruttogehalt von etwa 60.000,- bei einem normalen Arbeitgeber. Zusätzlich habe ich eine GmbH (mit 2 weiteren Gesellschaftern) gegründet und bin dort geschäftsführender Gesellschafter. Gehälter werden bis dato noch keine ausgezahlt.

Da sowohl mein privates als auch von meiner Freundin das private Auto den Geist aufgegeben hat, hab ich meiner Freundin ein neues Auto geleast (alles auf meinen Namen). Ausserdem hab ich ein weiteres Auto geleast, allerdings auf die neu gegründete GmbH. BMW sagte mir, ich könne dann a) die 19% da natürlich rausholen (klar) und b) das ganze auch noch (weil wir keinen Umsatz/Gewinn machen) voll abschreiben.

Das Problem ist nun, dass der Steuerberater sagte, dass ich das Auto versteuern muss. Bis hier her hat er ja noch Recht. Jetzt gibt's zwei Möglichkeiten. Einerseits über das Fahrtenbuch, andererseits über die 1% Regelung. Die Grundidee hinter beiden Möglichkeiten ist mir klar, aber was ist in meinem Fall hier ratsam? Was muss wie gezahlt werden? Ich wäre ja grundsätzlich für die 1% Regelung. Die Frage hierbei ist, wie funktioniert das? Ich beziehung ja noch kein Gehalt von der GmbH. Könnte ich mich theoretisch als Geschäftsführer auf 400,- Basis bei der GmbH anstellen, und dort die 1% versteuern? (bleiben halt vllt n paarEUR nur über). Weil der Steuerberater hat irgendwas erzählt, dass wenn ich kein Gehalt von der GmbH beziehe rutsche ich mit meinem normalen Arbeitgebergehalt (hauptberuflich) in Steuerklasse 6 und wäre dort zu versteuern. Das wäre natürlich ein absolutes No-Go.

Das Ziel sollte also sein: Festanstellung mit festem Gehalt beibehalten und das Firmenauto der eigenen GmbH (zur privaten Nutzung) am günstigsten irigendwo mit unter-/reinzubringen.

Ich freue mich auf Antworten.

Auto, Dienstwagen, Firma, GmbH, Festanstellung
Dienstwagen mit nach Hause nehmen?

Hallo,

ich habe eine Frage, da ich hierzu leider keine genauen Informationen erhalte und es keine einheitliche Regelung gibt.

Ich arbeite im Öffentlichen Dienst und bin momentan oft im Außendienst. Wir bekommen hierfür meist einen Dienstwagen gestellt: in meinem Fall habe ich denselben Wagen heute und morgen. Grundsätzlich habe ich es bisher so geregelt, dass ich morgens ins Geschäft gefahren bin, den Wagen geholt und anschließend wieder los gefahren bin. Morgen bin ich jedoch weiter weg beschäftigt und mein Zuhause liegt in der Mitte zwischen Dienstgeschäft und Geschäftsstelle.

Ich würde somit also morgen über eine halbe Stunde mit der Bahn ins Geschäft fahren, nur um dann den Wagen zu holen und fast eine Stunde zurück in Richtung meiner Wohnung gurken. Würde ich den Dienstwagen heute Abend mit nach Hause nehmen, bin ich ungleich schneller an der Geschäftsstelle und spare mir darüber hinaus Stress, da ich dann natürlich auch erst etwas später los müsste.

Es gibt hier dafür keine einheitliche Regelung - man hat mir mal gesagt, dass es in Ausnahmefällen schon so gemacht wurde aber man ist sich da nun nicht ganz sicher. Ich würde es gerne einfach machen, bin mir jedoch auch unsicher - nicht, dass auf dem Nachhauseweg heute ein Unfall passiert (der Teufel ist bekanntlich ein Einhörnchen).

Was würdet ihr machen?

LG Maya

Reise, Versicherung, Aussendienst, Dienstwagen, Öffentlicher Dienst, Dienstreise
Geldwerter Vorteil bei privater Nutzung von Dienstwagen auf USA-Reise

Ich bin für einige Wochen in den USA auf Dienstreise, habe dort einen Dienstwagen angemietet und nun wiehert der deutsche Amtsschimmel. Ich habe jetzt mitbekommen, dass ich den Wagen aus steuerlichen Gründen für Privatfahrten nicht nutzen darf und sogar ein Fahrtenbuch an meinen Arbeitgeber schicken muß, damit eine rein dienstliche Nutzung gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen ist (geldwerter Vorteil!). An sich sind meinem Arbeitgeber durch die Privatfahrten keine Kosten entstanden, weil ich selbst tanke und alle km inkl. sind. Meine Idee ist nun, einfach einen Tag nicht in den Spesen anzugeben und zu sagen, ich wäre die km an diesem Tag gefahren, was im Wesentlich auch stimmt. Dazu nun folgende Fragen:

Ich habe den Mietwagen über meine Kreditkarte bezahlt, das Geld wird von meinem Konto abgebucht und ich reiche die Kosten dann als Spesen beim Arbeitgeber ein; auf der Rechnung steht mein Name+Firmenname&adresse; wer ist dann eigentlich Vertragspartner der Mietwagenfirma: ich oder mein Arbeitgeber?

Was würdet Ihr raten:

  • einen Tag nicht als Spesen abrechnen und zugeben, das der Mietwagen entgegen der Richtlinien privat genutzt wurde

  • das Fahrtenbuch irgendwie "hinschummeln" durch so nicht stattgefundene Fahrten

  • alles abrechnen, kein Fahrtenbuch abgeben und hoffen, dass niemand danach fragt (eher unwahrscheinlich)

  • alles bis auf einen Tag abrechnen, kein Fahrtenbuch abgeben und hoffen, dass niemand danach fragt (noch unwahrscheinlicher, da bestimmt nach der Ursache der Differenz gefragt wird)

Steuern, Firmenwagen, Dienstwagen, Fahrtenbuch, Spesen, Dienstreise, Geldwerter Vorteil, spesenabrechnung
Arbeitsvertrag Dienstwagen Mittelklasse enthalten - jetzt nur noch Golf Variant Kompaktlasse

Hallo,

es geht um Arbeitsrecht.

Im Arbeitsvertrag steht: "Die Firma stellt dem Angestellten einen Firmen-PKW der Mittelklasse (Fabrikat und Typ nach freiem Ermessen der Firma) zur Verfügung, den der Angestellte auch privat nutzen kann. Für die private Nutzung ist der Vermögenswerte Vorteil nach den jeweiligen steuerrechtlichen Vorschriften zu versteuern (entsprechender Lohnsteuerabzug).

Die ersten 2 Dienstwagen waren ein Passat Variant mit 110 PS, dann ein Passat Variant mit 130 PS und dann wollte mein Chef, dass ich einen Golf Variant nehme Passat nur für Vielfahrer. Für mich war dies damals vor 3 Jahren OK, weil ich dann für das Budget mehr Ausstattung bekam, obwohl ich Anspruch auf Mittelklasse hätte. Der Golf hat 140 PS. Nun will mein Chef aber für das neue Auto nur noch 105 PS und wieder einen Golf Variant genehmigen. Ich habe dann darauf aufmerksam gemacht, dass ich Anspruch auf einen Mittelklassewagen habe der Golf Variant aber Kompaktklasse ist und ich daher wenn ich den Golf nehme auch wenigstens die 150 PS wünsche. Dies wird strikt abgelehnt. Die Firma ist der Meinung, dass aufgrund der neuen Fuhrparkregelung ich mich daran zu halten hätte obwohl im Vertrag eindeutig ein Mittelklassewagen steht. Ich habe diese Regelung nicht ausgehändigt bekommen, sie ist auch nicht öffentlich bekannt . Alternativ wird ein Skoda Octavia mit 150 PS angeboten - dies ist aber wieder Kompaktklasse und dieser Wagen gefällt mir überhaupt nicht. Was kann ich tun? Ist es richtig, dass die Firma einfach eine Fuhrparkregelung aufstellen kann, die gilt obwohl im Arbeitsvertrag etwas anderes steht?

Arbeitsrecht, Dienstwagen, Mittelklasse
Dienstwagen nach Kündigung zurück geben?

Hallo alle zusammen,

folgendes Problem: Ich arbeite in einer Firma, die mich von vorne bis hinten verarscht hat.

Es sind viele Dinge vorgefallen und deswegen habe ich nun gekündigt. Meine Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen und ich bin in diesen 2 Wochen krank geschrieben.

Ich habe einen Dienstwagen von der Firma, diesen dürfte ich ja eigentlich noch diese 2 Wochen nutzen, da er auch für private Zwecke ausgeschrieben ist.

Nur weil ich krank geschrieben bin, heißt es ja nicht, dass ich kein Auto fahren kann.

Mein Arbeitgeber will allerdings, dass ich unverzüglich das Auto abgebe. Nach ein paar Recherchen im Internet und Befragungen ehemaliger Kollegen der Firma, stellte sich heraus, dass ich nicht dazu verpflichtet bin-erst am letzten Tag.

Der AG stellt sich total quer und will das Auto morgen zur Fahndung ausschreiben lassen (wird leicht zu finden sein, ist nämlich ein Leasing-Auto der Firma sixt.)

Ich bin derzeit einfach auf das Auto angewiesen und immerhin zahle ich auch dafür. Ich würde auch das Geld nicht zurück bekommen (wäre ja dann ca die Hälfte). Und deswegen sehe ich auch eindeutig nicht ein, das Auto abzugeben.

Meine Frage: Was mach ich nun? Ist es sinnvoll sich einen Anwalt zu suchen? (bin nicht Rechtsschutzversichert), wenn die Polizei morgen vor der Tür steht, können die das Auto einfach so mitnehmen? Kennt sich irgendjemand hier damit aus und kann vielleicht etwas helfen?

Arbeit, Kündigung, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Dienstwagen, Rückgabe, Auto und Motorrad
Firmenwagen statt Gehaltserhöhung

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor einem Problem. Ich bin seit Dezember in einer neuen Firma (Kaufmännische Angestellte). Nach meiner Probezeit, also im Juni, würde ich eigentlich eine Gehaltserhöhung bekommen. Jetzt ist es aber so, dass mein geliebter Twingo wohl bald das Zeitliche segnen wird :( Ich würde ihn zwar gern behalten, aber ich denke langsam lohnt es sich einfach nicht mehr so teure Reparaturen machen zu lassen, dauernd ist irgendwas anderes kaputt..)

Deshalb war mein Gedanke, meinen Chef zu fragen ob ich statt der Gehaltserhöhung (von 2.100€ auf 2.400€) einen Firmenwagen bekommen kann. Das ist jetzt auch nicht aus der Luft gegriffen, er hatte beim Vorstellungsgespräch schon erwähnt dass das grundsätzlich möglich sei, da ich ja auch oft zur Metro oder sonst irgendwo hinfahren muss.

Ich denke lohnen würde es sich für mich auf jeden Fall. Im Moment bekomme ich netto 1.400€, würde mit Firmenwagen nur noch 1.200€ netto bekommen. Dafür entfallen Versicherung, Sprit (bei mir ca. 120€/Monat), Steuern, Reparaturen.. Und natürlich die Raten für die Finanzierung, denn wenn das mit dem Firmenwagen nicht klappt muss ich mir ein neues Auto kaufen.

Ich bin mir jetzt aber nicht sicher ob das nicht etwas "unverschämt" ist.. Also ich meine, ob für meinen Chef so ein Firmenwagen viel mehr Kosten bedeuten würden als die 300€ Gehaltserhöhung. Kennt sich damit jemand aus? Also die Firma würde das Auto dann leasen (so ist es jedenfalls bei meinen Kollegen). Was würdet ihr machen? Fragen oder doch lieber bleiben lassen? Wie gesagt, ich bin jetzt auch erst knapp 4 Monate dabei. Betriebsklima ist aber super und ich hab eigentlich auch einen sehr netten und verständnisvollen Chef..

Auto, Arbeit, Gehalt, Firmenwagen, Dienstwagen
Muss man zwingend den Firmenwagen benutzen?

Mal eine Frage an die Arbeitsrechtler.

Mein Arbeitgeber hat einen neuen Dienstwagen für das Lager/Produktion angeschafft. Da diese Leute dort im wesentlichen Waren (auch mal kleine Paletten oder Überseekisten) durch die Gegend karren (max. 50 km), ist es ein geschlossener Lieferwagen (ebener Ladeboden mit Einbauten zur Ladungssicherung) aber eben PKW-Zulassung geworden. So 'ne Art VW Caddy eben.

Nun gibt es die Anweisung, dass auch Kundenbesuche - die vorher mangels Fahrzeug eben auch mit den Privatfahrzeugen durchgeführt wurden - bei Verfügbarkeit zwingend mit diesem Fahrzeug durchzuführen sind.

Ich kenne Kollegen, die sich ohne Rückspiegel - bei den Ausmaßen des Fahrzeuges - sehr unwohl fühlen - sind ja keine LKW-Fahrer. Mich stört aber viel mehr, dass die Kiste auf der AB derartig laut wird (abhängig vom Straßenbelag natürlich). Jede Bodenwelle ist überdeutlich zu hören, man sitzt wie in einem Lautsprecher. Offenbar wirkt der - bei Kundenbesuchen natürlich unbelastete - Ladeboden wie ein Verstärker. Mit dem innen offenen Aufbau und der fehlende Verkleidung hat man auch noch massive Windgeräusche-. Ich bin zuletzt zweimal 150 km mit dem Teil auf der AB unterwegs gewesen. Zum Schluss bin ich freiwillig nur noch 80-90 km/h gefahren, obwohl die AB eigentlich leer war (Eingetragen ist der Wagen bis 165 km/h)

Frage: Kann der AG den/die AN zwingen, den Dienstwagen zu nehmen (oder eben ÖPNV), selbst wenn die Kollegen sich unwohl fühlen (potentielle höhere Unfallgefahr ?) bzw. man sich (gefühlt) Hörschäden einhandelt ? Der versicherungstechnische Probleme die sich bei der Nutzung des Privatwagens ergeben bin ich mir durchaus bewusst.

Unsere Familienkutsche ist zur Zeit ein VW Caddy - natürlich mit PKW-.Ausstattung. Das ist quasi meine Referenz. Gefühlt ist der Lieferwagen schon bei 100 lauter als mein Caddy bei 170 .

Arbeitsrecht, Dienstwagen