Kann ich mit schweizerischem Dienstauto in Vorarlebrg fahren?

4 Antworten

Die privatrechtliche Sache klärst Du mit Deinem Arbeitgeber. Es hängt davon ab, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist und wo sich der Sitz Deiner Firma oder Leasingfirma des Fahrzeugs befindet. Schau in den Lesingvertrag, wenn es ein Leasingfahrzeug ist bzw. frage dort nach. Solange das Fahrzeug eine gültige Zulassung hat und Du die erforderliche Fahrzeugpapiere dabei hast, aus der das hervorgeht, kannst Du Dich frei in D, A, CH damit bewegen.


LottoOtto99  08.10.2024, 22:22

Weder der Job noch das Auto existieren. Das ist der bekannte Troll ArunKong alias Global Investor, der sich permanent Schwachsinn ausdenkt und schon x Mal gesperrt wurde.

Wenn Du jetzt einen Job in der Schweiz hast, dann hat es mit der Schweizergarde im Vatikan anscheinend nicht geklappt. Hat der Pabst Dir auf deinen Brief eine Absage erteilt?

Du hast mir gerade geschrieben:

Kann es nicht sein, dass meine Mutetr aus der Schweiz ist und mein Vater aus Bayern? Ich deswegen beide Pässe habe?

dann dürfte es doch kein Problem sein, oder hast Du nur den bayerische Pass?


Das kann dir definitiv nur dein Arbeitgeber beantworten. Aber wenn in deinem Vertrag steht, dass du das Fahrzeug auch privat nutzen kannst, kannst du damit sogar in Urlaub fahren.


democratielover 
Beitragsersteller
 08.10.2024, 17:53

Ja, von Arbeitgeber her darf ich privat fahren, aber solange ich in EU wohne geht das nicht. Nur wenn ich in der Schweiz wohne darf ich dann privat fahren.

DerHans  08.10.2024, 17:58
@democratielover

Wenn das Fahrzeug in der Schweiz angemeldet ist, müsstest du es nur ummelden, wenn du dauerhaft damit in Österreich bleiben würdest, aber du musst ja auch immer wieder an den Dienstort.

democratielover 
Beitragsersteller
 08.10.2024, 17:59
@DerHans

Nein ummelden brauche ich nicht. Laut WKO gilt das:

Einschränkungen der Verwendung: Das Fahrzeug darf nur für bestimmte Zwecke verwendet werden, und zwar:

  • Fahrten zwischen deinem Arbeitsplatz (in der Schweiz) und deinem Wohnort (in Österreich).
  • Für Aufgaben, die in deinem Arbeitsvertrag festgelegt sind, wie z.B. Kundenbesuche.

Nachweispflicht: Im Falle einer Kontrolle musst du deinen Dienst- oder Arbeitsvertrag vorzeigen, in dem die Verwendung des Fahrzeugs geregelt ist.

Private Fahrten: Private Fahrten mit einem Dienstwagen aus einem Drittstaat sind nicht gestattet.

DerHans  08.10.2024, 18:07
@democratielover

Wenn das so in deinem Vertrag steht, wieso fragst du denn hier überhaupt? Hier kann dir doch niemand etwas anderes sagen

LottoOtto99  08.10.2024, 22:23
@DerHans

Weil weder der Vertrag noch das Auto existieren, das ist reine Phantasie des Dauertrolls ArunKong/Global Investor.

AylaLucky  09.10.2024, 09:33
@DerHans

Du solltest einmal seine ganzen Troll-Fragen lesen, dann weißt Du Bescheid.