Dienstwagen zurück geben, was sollte man beachten?

Hallo ihr lieben,

ich habe eine Frage, die sich nicht ganz so einfach formulieren lässt, zumindest fällt es mir schwer, sie zu beschreiben. 😅 Es geht darum, dass ich ungefähr ein Jahr lang bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet habe, die mir einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt hat. Dazu gab es eine Nebenabrede mit meinem Arbeitgeber, jedoch keinen separaten Vertrag.

Vor etwa sechs Monaten habe ich Aufkleber unseres Unternehmens an diesem Dienstwagen angebracht. Ich habe meinen Vorgesetzten um Erlaubnis gebeten und auch die Anweisung erhalten, die Aufkleber anzubringen. Obwohl dies alles mündlich vereinbart wurde, wurde nichts schriftlich festgehalten. Die Aufkleber sollten dazu dienen, das Fahrzeug auf den Mitarbeiterparkplätzen besser erkennbar zu machen, auf denen wir auch parken dürfen.

Nun habe ich den Dienstwagen zurückgegeben, da ich gekündigt habe. Die Übergabe erfolgte an die Person, die in unserem Unternehmen für die Fahrzeuge zuständig ist. Bei der Übergabe wurden die angebrachten Aufkleber nicht beanstandet, und es wurde auch kein Protokoll erstellt.

Vor zwei Tagen erhielt ich jedoch einen Brief, in dem ich aufgefordert werde, etwa 500€ zu zahlen, da die Aufkleber angeblich das Fahrzeug massiv verunreinigt und beschädigt haben sollen. Pro Aufkleber wird eine Gebühr von 65€ berechnet, zusätzlich 110€ für das Neu lackieren der Stoß- und Heckstange. Es werden auch Kosten in Höhe von 35€ für die Reinigung des Kofferraums aufgrund von vorhandenem Sand verlangt, was ich akzeptiere, da dies meine Verantwortung als Nutzer des Fahrzeugs war.

Meine eigentliche Frage lautet daher: Da die Anbringung der Aufkleber aufgrund einer mündlichen Vereinbarung erfolgte und bei der Übergabe des Fahrzeugs keine Beanstandungen vorgebracht wurden, möchte ich gerne wissen, ob ich die geforderten 500€ zahlen muss. Ich habe in zwei Wochen einen Termin beim Anwalt, würde aber gerne vorab schon einige Meinungen dazu hören.

Außerdem bin ich unsicher, wer die Beanstandung der Aufkleber veranlasst hat, ob es die Leasingfirma war, mit der nur mein ehemaliger Arbeitgeber einen Vertrag hat, oder ob es mein ehemaliger Arbeitgeber selbst war.

Arbeitsrecht, Dienstwagen, Leasing, Vertragsrecht, beschädigt, Leasingvertrag
Meinung des Tages: Wo könnte die Ampel sinnvoll sparen, wo Einnahmen generieren?

Die Ampel steht vor einer großen Herausforderung. Die Umwidmung von 60 Milliarden Euro vom Etat aus dem Jahr 2021 wurde vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Geplant war von der Regierung, das Geld als Klima- und Transformationsfonds zu nutzen. Ursprünglich wurde das Geld jedoch als Corona-Kredit bewilligt. Nun sollte es für Klimaschutz sowie die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden – doch aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist das so nicht umsetzbar.

Wo gespart werden könnte

Verschiedene Optionen werden in der Ampel gerade diskutiert. Dabei scheint keine von allen Seiten als einfach umsetzbar angesehen zu werden. Lindner (FDP) nannte drei große Kostenblöcke: Sozialausgaben, Förderprogramme und internationale Finanzhilfen. Nicht gekürzt werden soll hingegen bei der Bundeswehr aufgrund der Bedrohungslage, die seit dem Krieg in der Ukraine herrscht.

Hitzige Diskussionen gibt es allerdings um die geplante Erhöhung des Bürgergeldes. Mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen zum 01. Januar 2024 circa 12 Prozent mehr Geld bekommen. Die Erhöhung ist aufgrund der monatelangen Inflation geplant – doch Lindner bewertet die derzeitige Entwicklung der Inflationsrate als überraschend positiv. Denn im November sank die Inflation auf 3,2 Prozent, allerdings basiert die Überlegung zur Bürgergeld-Erhöhung noch auf einer Inflation von 9,9 Prozent. Entsprechend fordern Vertreter der FDP eine Rücknahme der geplanten Erhöhung. Zurückgewiesen wird das vom Sozialminister Hubertus Heil (SPD). Jährliche Anpassungen seien vorgeschrieben – Einsparungen im Sozialbereich sind für die SPD keine Option.

Kritisch wird es auch, wenn die Strompreise betrachtet werden. Viele werden sich vermutlich daran erinnern, dass vor einigen Monaten viele Anbieter ihre Preise massiv erhöhen mussten. Die Strompreisbremse wurde eingeführt, sodass zwar ein Anstieg zu spüren war, jedoch nicht in dem sich ursprünglich abzeichnenden Maße. Auch für kommendes Jahr war ein Bundeszuschuss geplant, um Strompreise zu dämpfen – in Höhe von 5,5 Milliarden Euro. Der Haken: Das Geld sollte aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds kommen, der nun allerdings aufgelöst werden muss. Die Strom- und Gaspreisbremse endet damit schon zum Ende des Jahres, statt wie ursprünglich geplant im März 2024.

Die Grünen sprechen sich für einen Abbau von klimaschädlichen Subventionen aus. Laut Sven-Christian Kindler (haushaltpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion) profitieren von diesen Subventionen primär Menschen mit (sehr) hohem Einkommen und auch klimaschädliches Verhalten würde bevorteilt werden.

Rechenbeispiele – wo mehr Einnahmen generiert werden könnten

Abgeschafft werden könnten beispielsweise die Kerosinsteuer-Befreiung aber auch das Diesel- und Dienstwagenprivileg.

Aufgrund eines Abkommens von 1944 ist Kerosin in der gewerblichen Luftfahrt komplett von der Mineralölsteuer befreit. Würden alle innerdeutschen Flüge jedoch damit besteuert werden, gäbe es circa 600 Millionen Euro mehr an Steuereinnahmen.

Auch wird derzeit Benzin höher besteuert als Diesel. Obwohl die KfZ-Steuer für Diesel-PKWs höher liegt, haben Diesel-Fahrer derzeit noch einen Steuervorteil, besonders, wenn es sich um Vielfahrer handelt. Schätzungen zufolge entgehen dem Bund durch diese unterschiedliche Besteuerung jährlich circa 7,4 Milliarden Euro.

Auch beim Dienstwagen könnten Mehreinnahmen warten. Wenn ein Dienstwagen privat genutzt wird, muss dies zwar als Einkommen verteuert werden, allerdings wird dafür meist die Ein-Prozent-Regel genutzt. Das bedeutet letztlich, dass die Durchschnittskosten durch jeden zusätzlichen Fahrtkilometer sinken. Dadurch entgehen dem Fiskus bis zu 5,5 Milliarden Euro.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt ihr, wo am meisten Gelder gespart werden könnten? Sollten etwaige Subventionen abgeschafft werden? Befürchtet ihr, dass die Strom- und Gaspreise wieder massiv ansteigen? Wie könnte das Loch im Haushalt langfristig wieder gefüllt werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/haushalt-ampelkoalition-100.html https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/klimaschaedliche-subventionen-100.html
https://www.sueddeutsche.de/politik/lindner-strompreisbremse-gaspreisbremse-ende-1.6309131

Haushalt, Finanzen, Inflation, Steuern, Bundeswehr, Krieg, Finanzkrise, Klimaschutz, Ampel, Benzin, Die Grünen, Dienstwagen, Diesel, FDP, Förderung, PKW, Russland, SPD, Ukraine, Verschuldung, regelsatz, Bürgergeld, Kerosin, Ampelkoalition, Meinung des Tages
Jobbike - Lohnpfändung - Zuzahlung Arbeitgeber?

Hallo zusammen,

ich würde mir gern ein Fahrrad via Jobbike zulegen.

Die Leasingrate wäre zb. 160 Euro, welche dann in mein Brutto Lohn mit eingeht.

Geldwertervorteil von 0,25% des Kaufpreises habe ich soweit verstanden.

Dieser Betrag ist quasi eine Zuwendung welcher der Gerichtsvollzieher in die Pfändung einbeziehen müsste.

Wie verhält sich das aber, wenn mein Arbeitgeber von der Leasingrate von 160 Euro, 150 Euro übernimmt und die Differenz von 10 Euro zzgl. Versicherung des Fahrrads in meine Bruttorechnung mit reinimmt?

Wird die Zuzahlung des Arbeitgebers bei der Berechnung der Lohnpfändung mit angerechnet(einbezogen oder nur der Geldwerte Vorteil?

Als Beispiel:

Fahrrad - 6.800,00 € Kaufpreis

Bezugsgröße für geldwerten Vorteil: 1.700,00 € (0,25% Regelung)

Geldwerter Vorteil: 17,00 €

Geldwerter Vorteil für Versteuerung: 17,00 €

JobRad-Barlohnumwandlung

Bruttomonatsentgelt: 2500,00 €

Nutzungsrate als Barlohnumwandlung: -192,28 

Fahrradversicherung: -20,52 €

Arbeitgeberanteil an Nutzungsrate (pro Monat) +150,00 €

Geldwerter Vorteil für Versteuerung: +17,00 €

Berechnungsgrundlage für Steuern und Sozialvers. :2.500,00 €

Abzüglich versteuerter geldwerter Vorteil: -17,00 €

Abzüglich Sozialversicherungsbeiträge: XXX

Auszahlungsbetrag: 1.696,82 €

Tatsächliche Nettobelastung Arbeitnehmer: 42 Euro

Insolvenz, Recht, Dienstwagen, lohnpfändung, Pfändung, Ausbildung und Studium, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Dienstwagen nach Kündigung zurück geben?

Hallo alle zusammen,

folgendes Problem: Ich arbeite in einer Firma, die mich von vorne bis hinten verarscht hat.

Es sind viele Dinge vorgefallen und deswegen habe ich nun gekündigt. Meine Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen und ich bin in diesen 2 Wochen krank geschrieben.

Ich habe einen Dienstwagen von der Firma, diesen dürfte ich ja eigentlich noch diese 2 Wochen nutzen, da er auch für private Zwecke ausgeschrieben ist.

Nur weil ich krank geschrieben bin, heißt es ja nicht, dass ich kein Auto fahren kann.

Mein Arbeitgeber will allerdings, dass ich unverzüglich das Auto abgebe. Nach ein paar Recherchen im Internet und Befragungen ehemaliger Kollegen der Firma, stellte sich heraus, dass ich nicht dazu verpflichtet bin-erst am letzten Tag.

Der AG stellt sich total quer und will das Auto morgen zur Fahndung ausschreiben lassen (wird leicht zu finden sein, ist nämlich ein Leasing-Auto der Firma sixt.)

Ich bin derzeit einfach auf das Auto angewiesen und immerhin zahle ich auch dafür. Ich würde auch das Geld nicht zurück bekommen (wäre ja dann ca die Hälfte). Und deswegen sehe ich auch eindeutig nicht ein, das Auto abzugeben.

Meine Frage: Was mach ich nun? Ist es sinnvoll sich einen Anwalt zu suchen? (bin nicht Rechtsschutzversichert), wenn die Polizei morgen vor der Tür steht, können die das Auto einfach so mitnehmen? Kennt sich irgendjemand hier damit aus und kann vielleicht etwas helfen?

Arbeit, Kündigung, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Dienstwagen, Rückgabe, Auto und Motorrad
Dienstwagen - geldwerter Vorteil ohne Privatnutzung?

Ich habe einen Dienstwagen ohne Privatnutzung. Diesen benutze ich ausschließlich für Kundenbesuchen im Außendienst. Der Dienstwagen ist bei mir zu Hause geparkt. Ich wohne 2 km von meiner Arbeitsstelle entfernt. Ich muss nun allerdings einen geldwerten Vorteil bezahlen der sich auf den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstelle bezieht und für fünf Tage die Woche berechnet wird. An meiner Arbeitsstelle habe ich aber keinen Parkplatz für den Dienstwagen und kann somit auch nicht hinfahren. Ich nutze den dienstwagen nur für Kundenbesuche die ich dann von zu Hause aus beginne. Wenn ich in meiner Dienststelle arbeite laufe ich hin oder fahre mit dem Fahrrad- - eine andere Möglichkeit gibt es nicht da keinen Parkplatz zur Verfügung steht. Muss ich den geldwerten Vorteil für eine dienstwagennutzung zwischen Wohn- und Arbeitsplatz bezahlen wenn ich defakto nie an meinen Arbeitsplatz fahre? Welche rechtliche Grundlage gibt es, die ich meinem Arbeitgeber vorlegen könnte? Wenn ich die Heimfahrt Regelung ablehne wird mein Arbeitgeber einen öffentlichen Parkplat für 70 € pro Monat anmieten, der ein Kilometer von meinem Wohnort entfernt liegt. Das macht für keinen der Beteiligten einen Sinn. Der erste kostenlose Parkplatz von der Firma ist in meiner Wohngegend. Mein Arbeitgeber möchte aber auf Nummer sicher gehen und ich habe im Internet keine vergleichbaren Fälle gefunden. Kann mir jemand helfen und mir rechtliche Grundlagen schicken? Oder muss ich tatsächlich den geldwerten Vorteil zwischen Wohn und Arbeitsstätte bezahlen ohne jemals da hinzufahren? Danke schonmal im voraus.

Steuern, Recht, Dienstwagen, Geldwerter Vorteil, Auto und Motorrad, Reisen und Urlaub, Wirtschaft und Finanzen
Muss man zwingend den Firmenwagen benutzen?

Mal eine Frage an die Arbeitsrechtler.

Mein Arbeitgeber hat einen neuen Dienstwagen für das Lager/Produktion angeschafft. Da diese Leute dort im wesentlichen Waren (auch mal kleine Paletten oder Überseekisten) durch die Gegend karren (max. 50 km), ist es ein geschlossener Lieferwagen (ebener Ladeboden mit Einbauten zur Ladungssicherung) aber eben PKW-Zulassung geworden. So 'ne Art VW Caddy eben.

Nun gibt es die Anweisung, dass auch Kundenbesuche - die vorher mangels Fahrzeug eben auch mit den Privatfahrzeugen durchgeführt wurden - bei Verfügbarkeit zwingend mit diesem Fahrzeug durchzuführen sind.

Ich kenne Kollegen, die sich ohne Rückspiegel - bei den Ausmaßen des Fahrzeuges - sehr unwohl fühlen - sind ja keine LKW-Fahrer. Mich stört aber viel mehr, dass die Kiste auf der AB derartig laut wird (abhängig vom Straßenbelag natürlich). Jede Bodenwelle ist überdeutlich zu hören, man sitzt wie in einem Lautsprecher. Offenbar wirkt der - bei Kundenbesuchen natürlich unbelastete - Ladeboden wie ein Verstärker. Mit dem innen offenen Aufbau und der fehlende Verkleidung hat man auch noch massive Windgeräusche-. Ich bin zuletzt zweimal 150 km mit dem Teil auf der AB unterwegs gewesen. Zum Schluss bin ich freiwillig nur noch 80-90 km/h gefahren, obwohl die AB eigentlich leer war (Eingetragen ist der Wagen bis 165 km/h)

Frage: Kann der AG den/die AN zwingen, den Dienstwagen zu nehmen (oder eben ÖPNV), selbst wenn die Kollegen sich unwohl fühlen (potentielle höhere Unfallgefahr ?) bzw. man sich (gefühlt) Hörschäden einhandelt ? Der versicherungstechnische Probleme die sich bei der Nutzung des Privatwagens ergeben bin ich mir durchaus bewusst.

Unsere Familienkutsche ist zur Zeit ein VW Caddy - natürlich mit PKW-.Ausstattung. Das ist quasi meine Referenz. Gefühlt ist der Lieferwagen schon bei 100 lauter als mein Caddy bei 170 .

Arbeitsrecht, Dienstwagen
Dienstwagen mit nach Hause nehmen?

Hallo,

ich habe eine Frage, da ich hierzu leider keine genauen Informationen erhalte und es keine einheitliche Regelung gibt.

Ich arbeite im Öffentlichen Dienst und bin momentan oft im Außendienst. Wir bekommen hierfür meist einen Dienstwagen gestellt: in meinem Fall habe ich denselben Wagen heute und morgen. Grundsätzlich habe ich es bisher so geregelt, dass ich morgens ins Geschäft gefahren bin, den Wagen geholt und anschließend wieder los gefahren bin. Morgen bin ich jedoch weiter weg beschäftigt und mein Zuhause liegt in der Mitte zwischen Dienstgeschäft und Geschäftsstelle.

Ich würde somit also morgen über eine halbe Stunde mit der Bahn ins Geschäft fahren, nur um dann den Wagen zu holen und fast eine Stunde zurück in Richtung meiner Wohnung gurken. Würde ich den Dienstwagen heute Abend mit nach Hause nehmen, bin ich ungleich schneller an der Geschäftsstelle und spare mir darüber hinaus Stress, da ich dann natürlich auch erst etwas später los müsste.

Es gibt hier dafür keine einheitliche Regelung - man hat mir mal gesagt, dass es in Ausnahmefällen schon so gemacht wurde aber man ist sich da nun nicht ganz sicher. Ich würde es gerne einfach machen, bin mir jedoch auch unsicher - nicht, dass auf dem Nachhauseweg heute ein Unfall passiert (der Teufel ist bekanntlich ein Einhörnchen).

Was würdet ihr machen?

LG Maya

Reise, Versicherung, Aussendienst, Dienstwagen, Öffentlicher Dienst, Dienstreise
HILFE - Unfall mit Dienstwagen... Wer zahlt Rechtsbeistand?

Hallo,

Ich hatte einen Unfall mit dem Dienstwagen, bei dem mir jemand seitlich in die Fahrertür gefahren ist. Dieser jemand ist auf der Hauptstraße plötzlich rückwärts gefahren, während ich im Abbiegen war. Eigentlich ist alles soweit klar. Der Unfallgegner behauptet nun aber, er sei nicht rückwärts gefahren, sondern ich hätte sein Auto beim Abbiegen " angefahren" und so den Schaden an meiner Fahrertür verursacht. Es ist aber eigentlich deutlich am Schaden erkennbar, dass es so nicht gewesen sein kann.

So. Nun geht das ganze weiter. Der Wagen ist ein Dienstwagen und mein Chef lässt mich zum aktuellen Zeitpunkt alles alleine an Versicherung ( seine Autoversicherung und die des Gegners) weiterleiten. Ich muss mich zum einen aktuell um alles kümmern, neben einem 10,5 h Vollzeitjob und jetzt sagte er, dass ich mir einen Rechtsbeistand suchen soll, weil der Gegner behauptet, ich sei schuld??? Daraufhin stellt sich mir die

FRAGE 1: MUSS ICH DAS DENN ÜBERHAUPT ALLES SELBER MIT DEN VERSICHERUNGEN KLÄREN ODER MUSS ER DAS MACHEN?

FRAGE 2: MUSS ICH MIR EINEN RECHTSBEISTAND SUCHEN UM DIE SCHULDFRAGE ZU KLÄREN ODER ER?

FRAGE 3: ER SAGTE ZU MIR, DASS DIE VERSICHERUNG BEI VORSATZ ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT NICHT ZAHLT. ABER GROBE FAHRLÄSSIGKEIT IST DOCH ALKOHOL AM STEUER UND VORSATZ IST ABSICHTLICHES ANFAHREN..... WAS SOLL DAS?

Ich bin echt fix und fertig.... Habe richtig Angst, an Sie Arbeit zu gehen, weil ich das Gefühl habe, dass mir aktuell aus den eigentlich klaren Tatsachen ein unglaublicher Strick gedreht wird....

Danke im Voraus!

Unfall, Dienstwagen
Wer kann mir bei meinem Problem mit meinem AG in ambulanter Pflege weiterhelfen oder Tipp geben?

ich arbeite als Hauswirtschafterin in der ambulanten Pflege mit eigenem PKW, was auch im Vertrag so festgehalten ist. Es gibt ein km Geld von 30 Cent. Es kommt oft vor dass ich Patienten mit meinem PKW zu Arztterminen begleite. Im letzten Sommer sollte ich mehrmals einen sehr schweren Patienten immer wieder zum Arzt fahren. Ich fahre einen Smart. Da dieser nur eine Zulast von 175 kg hat und dieser Patient allein so schwer schon ist und so breit dass er auf dem Gurtschloss sitzt, habe ich mehrmals darum gebeten einen Dienstwagen für solche Transporte zu bekommen. Das Fahrzeug ging jedes mal in die Knie. Mein AG hat letzten Sommer dem Dienstwagen nach genauer Erklärung warum, zugestimmt. Letzte Woche bin ich wiederum zum Einsatz zu diesem Patienten. Allerdings habe ich dann vor Ort festgestellt dass ich nicht wie auf Dienstplan " reinigen der Wohnung" hatte, sondern ihn wieder an verschiedene Stelle bringen sollte. Nun bin ich wieder, mit Murren und telefonieren mit AG, mit ihm gefahren. Auf der Fahrt zurück ist es dann passiert. es hat geknirscht und komische Geräusche gemacht. Der Querlenker ist gebrochen. Ich bin direkt am nächsten morgen zur Werkstatt gefahren. Der Querlenker ist gebrochen. Meinen AG habe ich informiert dass ich einen Dienstwagen benötige für meine Touren, bis PKW wieder repariert sei. Und habe gefragt wie dieser Schaden abgewickelt wird. Hatte sowas noch nicht! AG meinte nur dass das nicht sein Problem sei und er auch keinen Dienstwagen für mich hätte. Meinen Dienst müsse ich trotzdem machen. Seitdem fahre ich Fahrrad bis zur Reparatur. Gott sei Dank habe ich derzeit nur einen Einsatz täglich über den ganzen Tag in 10 km Entfernung. Diese Fahrt hin und zurück ist auch eine Fahrt zur Arbeit und zurück und somit auch nicht AG Problem., laut AG !? Wer kann sich denn dazu mal äußern?

Auto, Dienstwagen, Hauswirtschaft, PKW
Firmenwagen statt Gehaltserhöhung

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor einem Problem. Ich bin seit Dezember in einer neuen Firma (Kaufmännische Angestellte). Nach meiner Probezeit, also im Juni, würde ich eigentlich eine Gehaltserhöhung bekommen. Jetzt ist es aber so, dass mein geliebter Twingo wohl bald das Zeitliche segnen wird :( Ich würde ihn zwar gern behalten, aber ich denke langsam lohnt es sich einfach nicht mehr so teure Reparaturen machen zu lassen, dauernd ist irgendwas anderes kaputt..)

Deshalb war mein Gedanke, meinen Chef zu fragen ob ich statt der Gehaltserhöhung (von 2.100€ auf 2.400€) einen Firmenwagen bekommen kann. Das ist jetzt auch nicht aus der Luft gegriffen, er hatte beim Vorstellungsgespräch schon erwähnt dass das grundsätzlich möglich sei, da ich ja auch oft zur Metro oder sonst irgendwo hinfahren muss.

Ich denke lohnen würde es sich für mich auf jeden Fall. Im Moment bekomme ich netto 1.400€, würde mit Firmenwagen nur noch 1.200€ netto bekommen. Dafür entfallen Versicherung, Sprit (bei mir ca. 120€/Monat), Steuern, Reparaturen.. Und natürlich die Raten für die Finanzierung, denn wenn das mit dem Firmenwagen nicht klappt muss ich mir ein neues Auto kaufen.

Ich bin mir jetzt aber nicht sicher ob das nicht etwas "unverschämt" ist.. Also ich meine, ob für meinen Chef so ein Firmenwagen viel mehr Kosten bedeuten würden als die 300€ Gehaltserhöhung. Kennt sich damit jemand aus? Also die Firma würde das Auto dann leasen (so ist es jedenfalls bei meinen Kollegen). Was würdet ihr machen? Fragen oder doch lieber bleiben lassen? Wie gesagt, ich bin jetzt auch erst knapp 4 Monate dabei. Betriebsklima ist aber super und ich hab eigentlich auch einen sehr netten und verständnisvollen Chef..

Auto, Arbeit, Gehalt, Firmenwagen, Dienstwagen
Arbeitsvertrag Dienstwagen Mittelklasse enthalten - jetzt nur noch Golf Variant Kompaktlasse

Hallo,

es geht um Arbeitsrecht.

Im Arbeitsvertrag steht: "Die Firma stellt dem Angestellten einen Firmen-PKW der Mittelklasse (Fabrikat und Typ nach freiem Ermessen der Firma) zur Verfügung, den der Angestellte auch privat nutzen kann. Für die private Nutzung ist der Vermögenswerte Vorteil nach den jeweiligen steuerrechtlichen Vorschriften zu versteuern (entsprechender Lohnsteuerabzug).

Die ersten 2 Dienstwagen waren ein Passat Variant mit 110 PS, dann ein Passat Variant mit 130 PS und dann wollte mein Chef, dass ich einen Golf Variant nehme Passat nur für Vielfahrer. Für mich war dies damals vor 3 Jahren OK, weil ich dann für das Budget mehr Ausstattung bekam, obwohl ich Anspruch auf Mittelklasse hätte. Der Golf hat 140 PS. Nun will mein Chef aber für das neue Auto nur noch 105 PS und wieder einen Golf Variant genehmigen. Ich habe dann darauf aufmerksam gemacht, dass ich Anspruch auf einen Mittelklassewagen habe der Golf Variant aber Kompaktklasse ist und ich daher wenn ich den Golf nehme auch wenigstens die 150 PS wünsche. Dies wird strikt abgelehnt. Die Firma ist der Meinung, dass aufgrund der neuen Fuhrparkregelung ich mich daran zu halten hätte obwohl im Vertrag eindeutig ein Mittelklassewagen steht. Ich habe diese Regelung nicht ausgehändigt bekommen, sie ist auch nicht öffentlich bekannt . Alternativ wird ein Skoda Octavia mit 150 PS angeboten - dies ist aber wieder Kompaktklasse und dieser Wagen gefällt mir überhaupt nicht. Was kann ich tun? Ist es richtig, dass die Firma einfach eine Fuhrparkregelung aufstellen kann, die gilt obwohl im Arbeitsvertrag etwas anderes steht?

Arbeitsrecht, Dienstwagen, Mittelklasse

Meistgelesene Fragen zum Thema Dienstwagen