Arbeitsrecht: Wechsel von Teilzeit auf Mini-Job nur mit Kündigung machbar?

Hallo!

Ich arbeite seit 7 Jahrem im selben Betrieb. Angestellt war ich als Mini-Jobber. Um für meinen Urlaub mein Geld aufzubessern, war ich für 2 Monate als Teilzeitkraft eingestellt. Danach sollte ich wieder auf 450 € herabgestuft werden. Das war alles schon im Februar mit meinem Chef besprochen und abgesegnet. Leider ist dieser für längere Zeit krank geschrieben. Auch mit seiner Vertreterin war alles abgesprochen und wäre ohne Probleme so übernommen worden. Jedoch enstanden jetzt von Seiten der AG erst Probleme (mehrere, die ich hier nicht alle auflisten werde).

Das Hauptproblem: ich erfuhr gestern, dass Aufstufen eines Vertrages ohne Probleme geht, Herabstufen aber nur mit Kündigung. Sprich: ICH muss meinen Teilzeit-Vertrag jetzt kündigen. Anschließend erfolgt ein Monat, in dem ich Pausieren MUSS. Danach erst kann ich wieder einen Vertrag auf Mini-Job-Basis erhalten.

Natürlich verliere ich dadurch alle Rechte, wie z. B. Anzahl an Urlaubstagen (sind momentan bei 30, werden dann ja wieder heruntergestuft). Meine Tarifstufe für das Gehalt wird dementsprechend auch wieder niedriger eingestuft (auch wenn man mir sagte, das könne man wieder auf die normale Tarifstufe einstellen, auf der ich zurzeit bin - aber in letzter Zeit wurde ich zu oft vom AG verar....t, als dass ich das jetzt gutgläubig hinnehme).

Was mich dabei am meisten stört: ich habe extra darauf geachtet, dass ich das ganze halbe Jahr keinen Urlaub nehme, weil ich ja wusste, dass ich einen ganzen Monat weg sein würde. Da wollte ich dann den Urlaub nehmen. Aber ich muss direkt im Anschluss an die Kündigung ja den Pausenmonat nehmen - also erhalte ich keine Urlaubsstunden.

Mir kommt das irgendwie nicht rechtlich richtig vor. Konnte allerdings weder im Internet noch im TzBfG etwas dazu finden. Zu erwähnen wäre noch, dass ich schon einmal für ein paar Monate als Teilzeitkraft gearbeitet habe. Das war allerdings 2007/2008. Damals konnte ich ohne Probleme zurück zum Mini-Job-Vertrag. Das mit der Kündigung hat der AG erst in den letzten Jahren geändert.

Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus oder hatte schon einmal einen ähnlichen/gleichen Fall? Möchte ungern einen Anwalt einschalten, da es sich um einen Mini-Job handelt. Ich studiere noch und verdiene dementsprechend nicht viel (zumal mein ganzes Geld jetzt für den Urlaub drauf geht).

Danke schon mal für eure Antworten.

Kündigung, Minijob, Arbeitsrecht, Teilzeit
Kann mein Chef mich zur Montage zwingen

Hallo liebe User,

Ich arbeite seit dem 20.1.2010 als Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik in meiner Firma (ca. 15 Monteure + ca 5 Bürokräfte). Habe da auch meine Ausbildung gemacht.

Jetzt bekamen wir vor ein paar Tagen ein Rundschreiben, indem allg. Änderungen bzw. Verbesserungswünsche der Firmenleitung bekannt gegeben wurden....AUSSERDEM stand drauf das unsere Firma jetzt einen 5 Jahres Vertrag mit einer renommierten Bank unterschrieben hat, für die technische Überholung einiger Bankfililen Deutschlandweit. Es wurde nach freiwilligen für Montage gefragt. Da ca 70 % unserer Mitarbeiter Familie haben wird die Frage wohl bald kommen ob ich mit auf Montage will. ( Habe das auch schon ein paar mal gemacht). Würde ich eigentlich auch wieder tun, wenn....

-Ich nicht vorhätte die nächsten zwei Jahre mein Abitur privat nachzuholen (Externen Abitur, d.h. auf eigene Faust ohne Abendschule oder Fernschule). -Ich nicht vorhätte am Wochenende eine Nebenstelle als Nachtportier anzutreten. -Ich nicht vorhätte ein sportliches Hobby (Boxen) zu betreiben.

Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, meine Firma befindet sich in keinem Tarifvertrag, es gibt keinen Betriebsrat (Chef meinte, wenn einer damit ankommt macht er den Laden zu xD)

FRAGE: Kann er mich dazu zwingen? d.h. mit Kündigung drohen?

In meinem AV lese ich keine Klausel die in die Richtung "Deutschlandweiter Arbeitsort" geht. Da der Chef uns dauernd die Ohren vollheult, dass doch soviel Arbeit da ist und er händeringend nach Monteuren sucht und kein gutes Personal findet, gehe ich davon aus dass er sich das nochmal überlegt, wenn ich ihm sage das ich dann aber (unter Berücksichtgung der Kündigungsfrist) kündigen werde, falls er mich auf Montage zwingen will.

Nebenfrage1: Muss mein Chef mir für die Montage ein Einzelzimmer zur Verfügung stellen?

Nebenfrage2 zum Nebenjob: Habe eine Klausel im AV, die besagt, dass jede Nebentätigkeit, welche die Arbeitsleistung des Angestellten oder die Interessen der Firma in sonstiger Weise beeinträchtigen kann verboten ist (hier wird Schwarzarbeit und Nebentätigkeit im gleichen Gewerk genannt). - Das ich ihn über meine Nebentätigkeit informieren muss ist mir klar - Die Firma, so heisst es weiter, kann die Genehmigung von Nebentätigkeiten ohne Angabe von Gründen verweigern. IST DAS ALLES KOSCHER??

Vielen Vielen Dank schonmal für eure Zeit und Mühe!

Kündigung, Montage, Recht, Arbeitsrecht, Nebentätigkeit
Wie spricht man das Thema bereits gebuchter Urlaub in einem Vorstellungsgespräch an?

Kurze Frage: habe am Dienstag, 26.04.16 ein Vorstellungsgespräch bei einem interessanten Unternehmen. Per wann eine mögliche Eindtellung erfolgen könnte, kann ich nicht exakt sagen - in der Ausschreibung stand zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ok, ob das dann bereits der 01.05.16 sein wird ist fraglich, denn zwischen Gespräch und dem 01.05. liegt ja nicht mehr sehr viel Zeit dazwischen.

Angenommen die Rahmenbedingungen würden passen und der pot. AG hätte Interesse an mir und ich an dem AG, wie würdet ihr mit dem Thema Urlaub umgehen. Am 05.05.16 ist eine Feiertag (Donnerstag) und ich habe an dem Tag darauf Geburtstag und habe einen kurztripp geschenkt bekommen - natürlich würde ich den gerne machen. Zudem ist für Juni eine knapp 2,5 Wochen lange Reise gebucht und bezahlt, leider würde im Fall eines Stornos das Geld für den Flug fast komplett weg sein.

Würdet ihr auch zum Ende des Vorstellungsgesprächs bzgl des Urlaubs etwas sagen? Man hat dann ja bereits gemerkt, wie die drauf sind und was so Sache ist. Natürlich würde ich, wenn alles passen würde den Juni Urlaub sausen lassen aber schade wäre es schon.

Ich finde, wenn man es von Anfang an offen und ehrlich anspricht, dann kann sich der AG doch drauf einstellen, bzw. direkt ja oder nein sagen.

Würdet ihr das auch so machen?

Reise, Urlaub, Arbeit, Beruf, Bewerbung, Arbeitsrecht
Meisterschule vom Arbeitgeber finanzieren lassen?

Hallo, ich hatte ein Angebot von meinem Arbeitgeber und zwar einen neuen Posten im Unternehmen, eine Meisterstelle. Allerdings war vorraussetzung dafür dass ich die Meisterschule besuche und meinen Meister mache. Die Schule und das Lehrmaterial würde vom Betrieb übernommen werden. Allerdings müsste ich nach bestandenem Meister auch im 3 Schicht System arbeiten(muss ich in der derzeitigen position nicht). Mein Gehalt wäre bei etwas über 3000€ Netto plus Weihnachtsgeld + Gewinnbeteiligung. Mein jetziges liegt so um die 2000€ + weihnachtsgeld + gewinnbeteiligung.
Allerdings kommt jetzt der haken, ich müsste mich wenn ich da zustimme auch verpflichten 5 Jahre in meinem Unternehmen zu bleiben. Aus jetziger Sicht spricht nichts dagegen, allerdings weiß ich nicht wie das in der neuen Position so ist und mit Schichtarbeit habe ich überhaupt keine Erfahrung.
Jetzt das was mich zögern lässt:
1) Wenn ich merken sollte das Schichtarbeit auf meine Gesundheit und wohlbefinden schlägt kann ich da überhaupt noch entgegen lenken? Schließlich hätte ich mich ja für 5 Jahre verpflichtet. (Ich bin gesundheitlich vorbelastet)

2) Ich weiß nicht so recht ob die Bezahlung angemessen ist. von 2k auf 3k hört sich erstmal viel an. Doch bei 2k habe ich meine Zuschläge außen vor gelassen weil das stark variiert. Bei der Meisterstelle sind die 3k bereits mit Schichtzulage.

3) Gibt es eine Möglichkeit sich aus den 5 Jahren raus zu kaufen? So nach dem Motto ich bezahle den Meister rückwirkend selbst und bin damit "frei"?

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Arbeit, Beruf, Kündigung, Job, Geld, Meister, Arbeitsrecht, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Probearbeiten trotz Festanstellung - was ist wirklich erlaubt?

Hallo zusammen!

Ich habe mich jetzt eine halbe Ewigkeit durch Google gekämpft und finde keine zufriedenstellende Antwort. Daher seid ihr jetzt dran. Bisher hat mir das immer am meisten weiter geholfen. Folgender Sachverhalt: Eine Angestellte in unserer Firma hat während ihrer Freizeit in einem anderen Betrieb Probe gearbeitet. Dies ist mir nur durch Zufall zu Ohren gekommen, von ihr weiss ich das bis heute nicht. Sie ist derzeit in Urlaub und kann zu diesem Fall erst mal nicht befragt werden. Sie befindet sich in einer Festanstellung. Kündigung von unserer Seite erfolgte NICHT. Keinem war ansatzweise klar, dass sie sich verändern will. Jetzt ist es so, dass sie einen Tag darauf in Urlaub geflogen ist, nach dem Probearbeiten und mir an diesem Tag ihre Kündigung gebracht wurde. Nicht von ihr selbst, versteht sich. Sie sass schon im Flugzeug. Das Verhältnis war bis dato immer einwandfrei, mit kleinen Ausnahmen wie sie wohl in jeder Firma vorkommen. Warum genau die Kündigung erfolgte, ist mir bis heute unbekannt. Da muss man noch das Gespräch suchen, wenn die betroffene Person aus dem Urlaub zurück ist. Mich stört an dieser ganzen Sache die Art und Weise - aber das ist ein anderes Thema. Ich frage mich jetzt, ob es in Ordnung war das sie OHNE Absprache mit unserem Chef woanders Probe gearbeitet hat - noch, wo bis dato ein nicht gekündigtes Arbeitsverhältnis bestand. Hätte sie das nicht anmelden müssen? Sie hatte sich für diesen Nachmittag mit einer Ausrede einen freien Tag erbeten. Ich war mal ihre Ausbilderin und später der erste Ansprechpartner als Marktleitung. Nun trifft mich diese Kündigung völlig unvorbereitet und ohne jeglichen Grund. Ich möchte diese Art und Weise nicht einfach so hinnehmen und mal wissen - was darf man überhaupt wenn es um Probearbeiten geht? Das Gesetz dazu finde ich wenig hilfreich. Da wird nur von dem Fall einer Kündigung gesprochen. Doch wie ist das, wenn selbgie nicht vorliegt? Ist das nun anzumelden oder nicht? Vielen Dank für eure Mühe und eure Antworten.

Grüssle Chrissy

Arbeit, Job, Arbeitsrecht, Probearbeiten, Festanstellung