Darf ich zum Ende des Studiums Vollzeit arbeiten?

1 Antwort

Dein Post beinhaltet mehrere Fragen, daher versuche ich diese mal schrittweise zu beantworten.

Darf ich jetzt schon anfangen, in einem Vollzeitjob zu arbeiten, der in einem anderen Bereich als mein Studium liegt...

Deine Arbeit nach dem Studium muss nicht zwingend etwas mit deinem Studiumsfach zu tun haben. Ausnahmen gibt es lediglich in ganz bestimmten Berufen, aber die gängigen Berufe nach dem Studium haben das nicht.

ich werde Ende Februar voraussichtlich mein Studium abschließen. Masterarbeit habe ich bereits Anfang Dezember abgegeben.

Ja, Du darfst nach Erfüllung Deiner Prüfungsleistungen in Vollzeit arbeiten. Dein neuer Arbeitgeber muss Dich natürlich als vollwertige Arbeitskraft (und nicht als Werkstudent) anmelden, sonst gibt es Ärger mit der Krankenkasse. Du musst es natürlich auch der Krankenkasse melden, sonst zahlst Du doppelt (aufs Gehalt und den KK-Studibeitrag).

Theoretisch musst Du Dich eigentlich offiziell noch von der Uni abmelden. Gewisse Überschneidungen sind aber in der Regel kein Problem, da hier niemand einen Nachteil hat.

Ich bekomme bis Ende Februar noch BAföG.

Das ist der einzige kritische Punkt. Du musst es dem zuständigen Amt melden, dass Du eine Arbeit aufnimmst. Im Ergebnis wird Dir dann entweder die Überlappung zwischen Arbeit und ursprünglich bewilligter BAföG-Zahlung nicht mehr ausgezahlt oder, falls schon ausgezahlt, Du musst es für den Überlappungszeitraum zurückzahlen. Hier musst Du also aufpassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Wirtschaftsw. (M.Sc.) / Wirtschaftsing. (B.Sc.)
FrageAntwort343 
Fragesteller
 09.01.2023, 18:24

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe irgendwann Mal mit meiner Sachbearbeiterin vom BAföG-Amt telefoniert und da meinte sie, dass ich in einem Jahr nicht mehr als 5.400€ verdienen darf. Dabei sei es egal, ob ich das pro Monat (450€) oder auf einen Schlag verdiene.

Dann müsste ich dem BAföG-Amt doch eigentlich nichts zurückzahlen oder?

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andreasbechler  09.01.2023, 18:27
@FrageAntwort343

Die Aussage bezieht sich aber auf das Studium. Du hast aber mit Beginn des Vollzeitjobs Dein Studium de facto beendet.

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FrageAntwort343 
Fragesteller
 09.01.2023, 18:39
@FrageAntwort343

Weißt Du denn, ob ich dem BAföG-Amt alles auf einen Schlag zurückzahlen müsste, wenn ich jetzt einen Vollzeitjob anfange oder ob das nur für den Januar und Februar gilt? Denn bis Dezember saß ich ja noch an meiner Masterarbeit und den Job würde ich ab Januar jetzt irgendwann anfangen.

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andreasbechler  09.01.2023, 18:41
@FrageAntwort343

Die Aussage von mir bzgl. Rückzahlung bezog sich erst mal nur auf den Zeitraum, in dem Du quasi "unberechtigt" (weil schon im Job) BAföG bekommen hast. Den müsstest Du natürlich komplett zurückzahlen.

Das eigentliche BAföG für deine Studienzeit kannst Du auf verschiedene Arten zurückzahlen.

(A) Alles auf einen Schlag. Wenn man das macht, bekommt man auf den Betrag sogar nochmal einen Rabatt.

(B) In Raten.

Bzgl. Rückzahlung und den Varianten bekommst Du dann aber noch Post vom Amt. Das lief bei mir damals ganz von selbst.

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