BG- Unfall und Urlaub fahren ok?

3 Antworten

Selbstverständlich könnt ihr in Urlaub fahren. Dein Mann ist ja nicht reiseunfähig/bettlägerig. Er darf während der Krankschreibung alles tun, was den Heilungsprozess nicht verzögert oder gar verhindert.

Urlaub darf ihm deswegen nicht abgezogen werden da er ja krankgeschrieben ist (§ 9 Bundesurlaubsgesetz). Wenn ihr Montag in Urlaub fahrt und immer noch unsicher seid, könnt ihr vorher noch bei der Krankenkasse anrufen

Der Urlaub war ja nun schon länger geplant und man spricht ja unter den Kollegen auch darüber und es lässt sich nicht vermeiden, dass es der Chef mitbekommt. Es ist sicher für den Chef doof aber wir können es ja nicht ändern. Und man geht ja auch nicht freiwillig bis nachts um eins ins Krankenhaus.

Der Fehler der hier gemacht wurde, ist eindeutig die Tatsache, dass dein Mann oder wer auch immer, dem Vorgesetzten mitgeteilt hat, dass ihr in Urlaub fahren wollt. Da dein Mann nicht bettlägerig krank geschrieben wurde, kann er in Urlaub fahren. Wüsste nicht, was dagegenspräche. ? Klar hat das einen faden Beigschmack, wenn man in der Firma anruft, sich krankmeldet und dann auch noch sagt, man fährt in Urlaub. Da rümpft wohl jeder Chef etwas die Nase. Durch die Arbeitsunfähigkeit wird die Zeit des Urlaubsanspruches nicht reduziert. Wenn man aber sagt, man fährt in Urlaub und ist krankgeschrieben, könnte der AG auf die Idee kommen, die paar Tage Arbeitsunfähigkeit auf den Urlaub anzurechnen. Korrekt wäre das zwar nicht, aber möglich. Dann sich dagegen wehren bedarf es sicher sehr guter Argumente.