Darf man während man krank geschrieben ist in den Urlaub fahren?

14 Antworten

Das kommt drauf an. Du darfst dann in den Urlaub fahren, wenn das deine Genesung nicht gefährdet.

Beispiel: Als Busfahrer bist du mit einem gebrochenen Arm sicher krank geschrieben. Aber deswegen kannst du doch an einer Städtereise teilnehmen. 

Mit einer Operation, na ja, da kommt es darauf an, ob du trotzdem an einer solchen doch recht anstrengenden Reise teilnehmen kannst. Und falls ja: Warum kannst du dann nicht arbeiten? 

Wenn es dafür einen guten Grund gibt, dann lass dir das am besten vom Arzt bestätigen. 

TrudiMeier  16.06.2016, 20:10

Mit einer Operation, na ja, da kommt es darauf an, ob du trotzdem an einer solchen doch recht anstrengenden Reise teilnehmen kannst. Und falls ja: Warum kannst du dann nicht arbeiten?

Das ist durchaus möglich. Auch nach einer Op kann man an einer solchen Reise teilnehmen und trotzdem nicht in der Lage sein zu arbeiten.  Ein komplizierter Bruch des Mittelhandknochens muss u. U. operiert werden - rechte Hand - für einen Rechtshänder bitter. Der kann nicht arbeiten. Deshalb ist er aber noch lange nicht zu schwach, eine Reise zu machen und seiner Genesung steht das auch nicht im Weg.

Hardware02  17.06.2016, 14:16
@TrudiMeier

Ja, ok. In dem Fall dürfte es keine Probleme geben. Bei einer Blinddarmoperation ist das wohl anders. 

-> Bestätigung vom Arzt, dass man reisen darf, kann nicht schaden.

Entgegen anderslautender Meinungen darf jemand der krankgeschrieben ist alles machen, was seine Genesung nicht beeinträchtigt.  Also Fußball spielen mit verstauchtem Knöchel ist nicht gerade ratsam. Wenn du aber z. B. die rechte Hand gebrochen hast, kannst du trotzdem ins Kino gehen. Die Hand heilt davon auch nicht schlechter.

Wenn du aber aufgrund der Op mehrere Wochen krank geschrieben bist, weiß ich nicht, ob es ratsam ist und deiner Genesung entgegensteht, wenn du eine Städtereise unternimmst. Es kommt natürlich auch darauf an, was du da vorhast.  Aber dein Arzt kann dir das sagen.

panda24  16.06.2016, 18:57

Kommt ja auch auf die OP an.

Wenn ich dein Beispiel nehme, dann könnte ja am gebrochenen Arm operiert sein - weil der gebrochen war - und jetzt kann man nicht Arbeiten, weil  man die Hände nicht so benutzen kann wie man es braucht. Da er aber laufen kann und auch nicht im Haus herumsitzen muß um die Heilung zu sichern, kann er auch in Urlaub.

Es steht auf jeder Krankmeldung immer auch die kleine Box wo dran steht Ausgang - ja - nein. Wenn da nein angekreuzt ist dann muß man im Haus bleiben, wenn da ja angekreuzt ist, dann darf man auch außerhalb vom Haus sich aufhalten, also auch in den Kur - Urlaub fahren.

TrudiMeier  16.06.2016, 20:04
@panda24

Genau so isses.

Es steht auf jeder Krankmeldung immer auch die kleine Box wo dran steht Ausgang - ja - nein.

Auf meiner steht das nicht.

Solange es Dir und Deiner Erkrankung nicht schadet, ist das absolut erlaubt. Man sollte jedoch, um Missverständnisse zu vermeiden, den Arbeitgeber informieren. Nicht, dass es nachher heißt, dass Du auf Arbeitgeberkosten Urlaub machst.

Du darfst während der Zeit, wo Du arbeitsunfähig geschrieben bist, alles machen, was der Gesundheit gut tut und diese Arbeitsunfähigkeit nicht verlängert.

Nur wie gesagt ... es ist immer sinnvoller, solche Dinge vorher mit dem Arbeitgeber abzusprechen, bevor man hinterher erwischt wird und sich dann groß und breit erklären muss. Das kommt immer sehr schlecht an. Schließlich bezahlt der Arbeitgeber Dir trotz AU Dein Gehalt (zumindest für die ersten 6 Wochen).

Alles Gute und gute Besserung

Habe ich hier gefunden http://arbeits-abc.de/arbeitsrecht-was-ist-bei-krankheit-erlaubt/

Arbeitsrecht – Was ist bei Krankheit erlaubt?

 

Von

 

Arbeits-abc

Das Arbeitsrecht erlaubt dem Arbeitnehmer bei Krankheit grundsätzlich alle Tätigkeiten, welche keinen negativen Einfluss auf den Heilungsprozess ausüben.

Die einzige absolute Ausnahme besteht in der Durchführung entgeltlicher Nebentätigkeiten, welche während einer Krankschreibung generell verboten ist. In allen anderen Fällen sind für die Erlaubnis oder das Verbot einer jeden Tätigkeit die Diagnose und die Entscheidung des Arztes maßgeblich.

Bettruhe oder nicht?

Wenn dieser Bettruhe anordnet, darf sich der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht außerhalb der Wohnung bewegen, sofern er nicht im Krankenhaus liegt. Selbstverständliche Ausnahmen sind der Arzt- und Apothekenbesuch sowie der notwendige Einkauf. Die meisten Richter beanstanden den Besuch des Gottesdienstes ebenfalls nicht, da das Recht zur Religionsausübung besonders geschützt wird und das Gebet in Gemeinschaft einen positiven Einfluss auf die Heilung des Patienten haben kann. Eine strenge Bettruhe wird heute von Ärzten so gut wie nicht mehr angeordnet. Eher ergeht der Hinweis an den Patienten, sich so weit wie möglich zu schonen. Damit ist ein kurzer und erholsamer Spaziergang erlaubt, während anstrengende sportliche Tätigkeiten sowie der längere Aufenthalt in Freizeiteinrichtungen nicht gestattet sind.

Wechseln des Aufenthaltsortes

Wenn der Partner in einer anderen Wohnung am gleichen Ort wohnt, ist auf Grund der besseren Betreuung der vorübergehende Einzug bei diesem für den Heilungsprozess oft förderlich. Ein ähnlicher Sachverhalt liegt vor, wenn jüngere Menschen während ihrer Erkrankung sich vorübergehend wieder bei ihren Eltern einquartieren. Sofern für den Ortswechsel eine längere Fahrt erforderlich ist, muss der Arzt ihm unbedingt zustimmen, zumal dieser in der Regel auch mit der Übernahme der Behandlung durch einen Mediziner am vorübergehenden Aufenthaltsort verbunden ist. Er wird dabei die bessere Betreuung gegen die gesundheitliche Belastung durch die Fahrt abwägen und eine angemessene Entscheidung treffen. Ähnliches gilt auch, wenn der Patient den Aufenthalt in einem Luftkurort oder am Meer vorschlägt, ohne dass er eine spezielle Kur beantragt.

Gaststätten, Restaurants und Alkohol

Besonders häufig treten Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgebern und erkrankten Arbeitnehmern hinsichtlich des Besuches von Gaststätten und Restaurants während einer Krankschreibung auf. Da Alkohol bei den meisten Beschwerden den Heilungsprozess verzögert, sollte dieser in der Öffentlichkeit nicht und in der eigenen Wohnung ebenfalls nur in sehr geringen Dosen zu sich genommen werden. Gegen den Besuch in einer Speisegaststätte oder einer öffentlich zugänglichen Kantine ist generell nichts einzuwenden. Das gilt besonders dann, wenn der erkrankte Arbeitnehmer infolge seines Leidens nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen selbst kochen kann.

Kinobesuch

Der Kinobesuch und die Computernutzung während einer Krankschreibung führen ebenfalls häufig zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Generell gilt, dass ein wegen einer Bindehautentzündung oder einer anderen Augenkrankheit arbeitsunfähiger Arbeitnehmer seine Augen schonen muss und weder auf eine Kinoleinwand noch auf ein Fernsehgerät oder einen Computer blicken soll, während der erkältete Kollege ohne Furcht vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen das Kino besuchen und seinen Rechner benutzen kann.

Das Steuern eines Kraftfahrzeuges ist ebenfalls nur verboten, wenn die Art der Erkrankung oder die einzunehmenden Medikamente zu einer besonderen Gefährdung im Straßenverkehr führen. Im Zweifelsfall ist die Entscheidung des Arztes maßgeblich.

Besuch im Schwimmbad

Manchmal unterstützen private Tätigkeiten während der Krankschreibungsphase sogar den Heilungsprozess. Ein typisches Beispiel hierfür ist der Besuch eines Schwimmbades nach einer Verletzung am Bewegungsapparat. Sowohl die Krankenkasse als auch die Berufsgenossenschaft finanziert nur eine geringe Anzahl an Terminen für die Wassertherapie, so dass ein eigenständiges Durchführen der gelernten Übungen im Schwimmbad die Heilung begünstigt und somit ausdrücklich gestattet ist. Die gleiche Bewertung gilt für die Durchführung weiterer sportlicher Übungen in einem Fitness-Center. Allerdings darf der Arbeitnehmer die Grenze zwischen einem die Genesung fördernden Training und dem Leistungssport nicht überschreiten.

Krank zur Arbeit

In einigen Fällen stellt sich einem erkrankten Arbeitnehmer die Frage, ob er die Firmenräume während einer Krankschreibung betreten darf. Das ist grundsätzlich erlaubt, Ausnahmen stellen lediglich die ärztlich verordnete Schonung sowie ansteckende Krankheiten dar. Somit kann ein Arbeitnehmer, welcher wegen eines gebrochenen Arms oder einer Augenkrankheit keinen Computer bedienen kann, auf seinen Wunsch hin durchaus an einer Betriebsversammlung teilnehmen oder seine Kollegen am Arbeitsplatz besuchen.

Die an der tatsächlichen Erkrankung orientierten Bewertung, welche Tätigkeiten einem erkrankten Arbeitgeber erlaubt sind, führt gelegentlich zu einer besonderen Konfliktsituation (So lösen Sie Konflikte), da dem Arbeitgeber die Art der Erkrankung nicht zwingend bekannt ist. Auf dem für den Betrieb vorgesehenen Formular der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird keine Diagnose angegeben, diese wird lediglich der Krankenkasse mitgeteilt. Wenn der erkrankte Arbeitnehmer Aktivitäten unternehmen möchte, welche je nach Diagnose erlaubt oder verboten sind und er dabei von Vorgesetzten oder Kollegen beobachtet werden kann, bietet es sich an, die gestellte Diagnose dem Arbeitgeber mit der Krankmeldung freiwillig mitzuteilen. Wer sich auf Grund einer besseren Pflegemöglichkeit beim Partner aufhält, teilt diesen Sachverhalt und die Information, dass der Arzt dieses Verhalten ausdrücklich begrüßt, dem Arbeitgeber ebenfalls sicherheitshalber mit, damit dieser nicht infolge vergeblicher Anrufversuche misstrauisch wird.

Das musst du mit deinem Arzt absprechen und zusätzlich musst du deinen Arbeitgeber informieren oder wenn du schon aus der Lohnfortzahlung draussen bist mit der Krankenkasse.

Diese können aufgrund der Risiken die so eine Reise mit sich bringen kann, ihre Zustimmung verweigern.

Grundsätzlich ist aber immer zu beachten, dass du nichts unternehmen darfst, was den Heilungsprozess verzögert oder verhindert.