Freistellung vor der Zwischenprüfung?

1 Antwort

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Laut (§15 Berufsbildungsgesetz) bist Du nur für die Teilnahme an der Prüfung freizustellen. Dein Ausbilder kann also verlangen, dass Du vorher oder nachher noch regulär zur Arbeit kommst.

Die Prüfungszeiten sind also auf die vertragliche Arbeitszeit anzurechnen, allerdings gibt es einen Haken: Eine Freistellung ist nur dann möglich, wenn sich die Prüfungszeiten und Ausbildungszeit überschneiden.


xKinako  05.03.2024, 13:00

Leider ist dies nur für die Abschlussprüfung gültig. Für die Zwischenprüfung ist man nicht verpflichtet, freigestellt zu werden.

Das entscheidet der Chef eigenständig.

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