Hallo zusammen!

Ich hätte ein Problem mit einer Arbeitnehmerin: Sie kommt unerlaubt und unaufgefordert immer 30 Minuten zu früh zur Arbeit. Zwischenzeitlich auch mal bis zu 1 Stunde zu früh. Wir haben eine Stempeluhr und dort loggt sie sich auch immer direkt ein sobald sie auf der Arbeit erscheint.

Auch nach mehrmaligen Bitten dies zu unterlassen hat sie es trotzdem immer weiter gemacht mit der Begründung, ihr Zug komme halt so früh. Nun haben wir als Konsequenz gesagt, ihre Arbeitszeit wird erst ab ihrem offizielen Arbeitsbeginn gezählt. Bzw, wenn sie nur max. 10 Minuten zu frühkommen würde würde niemand was sagen.

Nun ist die Frage ob es ein Gesetz oder eine Regelung gibt die uns als Arbeitgeber stützt.

Durch dieses Zu-früh-Kommen sammelt sie sich schliesslich Überstunden an um diese für Urlaub zu verwenden. Dies kann doch nicht erlaubt sein? Weiss jemand genaueres? Google hilft mir leider nicht wirklich...

Danke