Prüfungszulassung trotz Beschäftigungsverbot?

Hallo, ich bin 23 Jahre alt und bin in der 29SSW schwanger. Ich bin seit 2019 in der Ausbildung zur Verkäuferin und wurde dieses Jahr im April vom Landesamt für Gesundheit und Soziales erstmal für 4 Wochen ins Beschäftigungsverbot geschickt. In diesen 4 Wochen habe ich von Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz (August 2020) verlängert bekommen. Da ich ja jetzt im 2 Lehrjahr bin und seit April nicht mehr im Betrieb bin, aber trotzdem weiter zur Berufsschule gehe, ist meine frage, darf ich trotz Fehlzeiten zur Abschlussprüfung nächstes Jahr?

Ich bin auch bereit während der Elternzeit weiter zur Berufsschule zugehen. Betrieb mäßig währe es mit ein Baby schwierig da mein Freund im 4schicht system Arbeitet und ich hier weiter keine Familie habe da die nicht ansatzweise in de Nähe wohnen und somit nicht einfach herkommen können da sie alle selbst einen Job haben.

Da das ja meine 2te Ausbildung ist, und ich eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachpraktikerin im Verkauf beendet habe und danach saß ich 1½ Jahre an der Kasse. Da meine Ausbilderin es nicht hinbekommt es herauszufinden und ich bei der IHK keinen erreicht bekomme und auch nicht zurück gerufen werde. Hoffe ich hier eine Antwort zu bekommen.

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Mfg

Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot Schwangerschaft, IHK abschlussprüfung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
IHK-Prüfung Immobilienkauffrau bestanden oder nicht!? (Verwirrung macht sich breit)?

Hallo,

meine Frau befindet sich in einer Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau. Die Abschlussprüfungen waren standen die letzten 2 Wochen an. 

Aufgrund der Corona-Situation wurde bei der IHK (Industrie- und Handelskammer Saarland) alles etwas umgeworfen und zum ersten mal fand die mündliche Prüfung, vor der schriftlichen statt.

Bei der mündlichen Abschlussprüfung konnte meine Frau aus 2 Themenbereichen, eines davon aussuchen (Mietverwaltung und WEG) und entschied sich fürs WEG.

Nach dieser mündlichen Prüfung bekundeten die Prüfer, dass sie zwar nicht beauskunften dürften ob bestanden oder nicht....doch sie könne mit einem guten Gefühl nach Hause gehen;-)

Also tat sie dies auch. 

Dann kam die schriftliche Prüfung in:

Immobilienwirtschaft , Kaufmännische Steuerung, Dokumentation und Wirtschafts- und Sozialkunde. Da Sie wegen dem Mutterschaftsurlaub, dem vorangegangenen Krankenstand (gab einige Komplikationen in der Schwangerschaft und musste deshalb zuhause bleiben) und der verkürzten Elternzeit einiges an Schulstoff versäumte, war die Sorge auch groß.

Nun konnten wir Online die Prüfungsergebnisse einsehen:

Immobilienwirtschaft -> 50 Punkte

Kaufmännische Steuerung, Dokumentation -> 36 Punkte

Wirtschafts- und Sozialkunde -> 56 Punkte

Ergo bedeutet dass nun für uns, dass sie nun zwei mal die Note 4 hat und einmal die Note 5.

Wenn ich nun noch die mündliche Prüfung und die Aussagen die von den Prüfer gemacht wurden "Sie können mit einem guten Gefühl nach Hause gehen" und hier auch ungefähr eine Note 4 dafür ansetze, hat Sie nach meiner Rechnung die Prüfung bestanden!?

Nach der Regel: "1x die Note 5 darf man haben und besteht trotzdem, aber keine zwei fünfen oder gar die Note 6, damit wäre man nämlich durchgefallen".

Doch nun kam Post von der IHK, und in dem Brief stand, dass Sie mündlich nachgeprüft werden soll...und zwar im Fach "Kaufmännische Steuerung, Dokumentation"... Doch Moment mal... "Nachprüfung" bedeutet doch -> Prüfung nicht bestanden, es war aber so knapp, dass man durch die mündliche Nachprüfung (die doch eigentlich schon im Vorfeld stattgefunden hat...Ausnahmsweise...wegen Corona???) das "Ruder" noch herumreißen kann.

Habe auch irgendwo was gelesen, dass zum einen das Fach "Immobilienwirtschaft" doppelt gewertet würde und man, zum bestehen der Abschlussprüfung, in allen 4 Fächern (sie wurde doch nur in 3 Fächern geprüft!?) eine Gesamtpunktzahl von 250 haben müsste.

Auch hier rechnete ist:

50 x 2 (da doppelt gewertet)

+ 36 Punkte

+ 56 Punkte 

+ 50 Punkte (<-- gehe, obwohl die Aussage mit dem "guten Gefühl" erfolgte, mal von der Mindestpunktzahl von 50 Punkten aus)

= 242 Punkte

Doch hier müsste sie dann wirklich nur 50 Punkte bei der mündlichen Prüfung gehabt haben, die ja eigentlich im NORMALFALL, also in NICHT Coronazeiten", nach der schriftlichen Prüfung stattfindet...

Ich verstehe einfach nicht wie hier gewertet wird. Ist für uns sehr sehr undurchsichtig die ganze Thematik und erhoffe mir etwas Klarheit durch eure Hilfe.

Liebe Grüße

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