IHK Berichtsheft trotzdem zugelassen?
Ich habe bereits meine schriftliche Prüfung hinter mir und werde nächste Woche meine praktische Prüfung ablegen.
Zu den Prüfungen wurde ich zugelassen.
Mein Berichtsheft ist ca. ein Jahr im Rückstand (im Betrieb wurde garnicht dannach gefragt) und i wann ist das in Vergessenheit geraten.
Auf der offiziellen IHK Seite steht folgendes:
- Die Berichtshefte müssen nicht mehr zur Zwischen- bzw. Abschlussprüfung mitgebracht werden.
- Die Kontrolle durch die IHK Köln, ob die vorgeschriebenen Berichtshefte geführt worden sind, erfolgt nun bereits unmittelbar mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung.
- Die IHK führt hierzu stichprobenhafte Kontrollen durch und fordert das Berichtsheft im Rahmen dieser Stichprobe dann separat beim Antragsteller an.
Da ich ja schon zur Prüfung angemeldet bin müsste ich ja die Berichtshefte nicht mehr mit zur Prüfung mitnehmen. Bin ich somit schon raus aus der Sache ?
3 Antworten
Dann sprich mit deinem Ausbilder im Betrieb. Schließlich ist es auch seine Aufgabe das Berichtsheft regelmäßig zu kontrollieren und unterschreiben. Außerdem gehört das Führen des Berichtsheftes in die Arbeitszeit. Du hättest es also gar nicht vergessen dürfen. Es muss dafür extra Zeit eingeplant werden.
Hallo,
und wie war Abschlussprüfung? Hast du die Berichte dabei oder hast du dein Abschlussprüfung ohne Berichte bestanden?
Viele Grüße
Die Prüfung habe ich bestanden. Zudem musste keiner Berichtshefte vorlegen. So wie ich das verstanden habe, soll es nur noch als Tätigkeitsnachweis dienen falls der Prüfling behauptet das Thema hätte er nie gelehrt bekommen
Sicherer wäre es, wenn Du dein Berichtsheft vervollständigst und dann trotzdem vorsichtshalber mitnimmst.