Berichtsheft in der Ausbildung (Abschlussprüfung)?

10 Antworten

Das wird sogar bewertet es gibt da sogar eine Note für die Führung Schrift und Thema und es kann jederzeit von der Schule oder Betrieb eingesehen werden . 

http://www.ausbildernetz.de/plus/waehrend/planen_organisieren/kontrolle/berichtsheft.rsys

Eine wichtige Rolle für die Überwachung der Ausbildung kommt den Berichtsheften zu. 

Jeder Auszubildende hat über die gesamte Ausbildung kontinuierlich ein Berichtsheft zu führen, das in Form und Inhalt als Ausbildungsnachweis geeignet ist. 

Das Berichtsheft stellt sachlich und pädagogisch einen Eckpfeiler des Ausbildungsprozesses dar:

Sachlich hält das Berichtsheft die Ausbildungsinhalte detailliert in ihrem zeitlichen Ablauf fest. 

Die durchgeführten Tätigkeiten (Lehre, Praxis) sollen vom Auszubildenden in Bezug auf die im Ausbildungsplan festgelegten Ausbildungseinheiten detailliert beschrieben werden (Werkstoffe, Maschinen, Werkzeuge, Hilfsmittel usw.). 

Für technische Berufe wird die tägliche stichwortartige Aktualisierung des Berichtshefts empfohlen.Pädagogisch hält die Führung des Berichtshefts den Auszubildenden dazu an, die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten aus seiner Sicht darzustellen und damit den aus subjektiver Sicht erreichten Ausbildungsstand zu dokumentieren und - auch kritisch - zu reflektieren.

Die Führung und Kontrolle des Berichtshefts sollte weder vom Ausbildenden noch vom Auszubildenden als „lästiges Beiwerk“ betrachtet werden, sondern als Dokument und Mittel des Kompetenzerwerbs den ihm gebührenden Platz in der Ausbildung einnehmen.

Der Ausbildende muss den Auszubildenden zur gewissenhaften Führung des Berichtshefts anhalten und das Berichtsheft zumindest vierzehntäglich überprüfen und abzeichnen. 

Das Berichtsheft ist auch für den Berufsschulunterricht zu führen und in diesen Teilen vom Klassenlehrer abzuzeichnen. In angemessenen Abständen sollte das Berichtsheft auch vom gesetzlichen Vertreter des Auszubildenden (wenn vorhanden) abgezeichnet werden.

ANNOnymic  06.04.2017, 01:34

Das Berichtsheft darf nicht mehr benotet werden! Wenn es vorhand ist und der Chef es unterschrieben hat ist alles erfüllt.

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Da immer zuerst die schriftliche Prüfung stattfindet und das Berichtsheft zur Zulassung benötigt wird, musst Du dies zur schriftlichen mitbringen. Die Prüfer dort (dies ist ein bisschen unterschiedlich in Deutschland und in den verschiedenen Kammern und Berufen)kannst Du erfragen ob Du das Berichtsheft zur praktischen und/oder mündlichen nochmal mitbringen sollst/musst und vor allem ob die Prüfer/die Kammer  erwartet, dass Du das Berichtsheft bis zum Tag der letzten Prüfung weiterführst.

Erfahrungsgemäß wird das Berichtsheft im Zuge der mündlichen/praktischen Prüfung stichpunktartig geprüft.

Ich habe es bei keinem Auszubildenden erlebt, dass das Berichtsheft bereits zur schriftlichen Prüfung verlangt wurde.

Wenn das Berichtsheft bereits vor/zu der schriftlichen Prüfung benötigt wird, dann steht das in der Einladung zur Prüfung.

Grundsätzlich kann es aber nicht schaden, das Heft zur schriftlichen Prüfung einzustecken.

Ich habe auch eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel absolviert. Das Berichtsheft wird nur in der mündlichen Prüfung verlangt. Für den schriftlichen Teil benötigst du nur ein Ausweis und deine Einladung zur Prüfung. Das wird nicht direkt am Eingang kontrolliert, sondern während du die Prüfung schreibst.

das Berichtsheft ist mit ein Bestandteil um zur Prüfung zugelassen zu werden. Nicht nur vorzeigen, es wird abgegeben. Dort steht alles, was du so während der Lehre getrieben hast. 

Versuchst nun paar Fragen in der Prüfung zu beantstanden, hab ich nicht gehabt: komisch, das hast du im Berichtsheft ausführlich beschrieben

xfadilaa 
Fragesteller
 06.04.2017, 00:41

Das ist mir schon klar, aber das war nicht die Antwort auf meine Frage ;)

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peterobm  06.04.2017, 00:42
@xfadilaa

Vor der Prüfung - nix vorzeigen - abgeben  - die Mündliche kommt ganz zum Schluss

Frage falsch gestellt ^^

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