Ausbildung Berichtsheft nicht unterschrieben?
Hallöchen,
was wäre die rechtliche Lage wenn ich die schriftliche Prüfung zum Verkäufer bestanden habe und dann bei der mündlichen Prüfung erscheine mit einem vollen Berichtsheft was aber nicht unterschrieben ist ( vom Ausbilder ). Werde ich da abgelehnt ?
5 Antworten
Nach Paragraph 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG ist ein von Azubi und Ausbilder unterschriebener Ausbildungsnachweis Zulassungsvoraussetzung. Wenn dies nicht vorgelegt wird, wird man nicht zur Abschlussprüfung zugelassen.
Kann passieren, mit Glück musst alle Berichtshefte nachträglich unterschreiben lassen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 abgeschlossene Ausbildungen
Nicht unterschrieben ist wie nicht vorhanden
Ja, die werden mit der Prüfung gar nicht erst anfangen...
Das kann passieren.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht