Ausbildung Berichtsheft nicht unterschrieben?

5 Antworten

Nach Paragraph 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG ist ein von Azubi und Ausbilder unterschriebener Ausbildungsnachweis Zulassungsvoraussetzung. Wenn dies nicht vorgelegt wird, wird man nicht zur Abschlussprüfung zugelassen.

Kann passieren, mit Glück musst alle Berichtshefte nachträglich unterschreiben lassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 abgeschlossene Ausbildungen

Nicht unterschrieben ist wie nicht vorhanden

Ja, die werden mit der Prüfung gar nicht erst anfangen...

Das kann passieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht