Muss man sein Berichtsheft heutzutage noch vorzeigen, um zur Prüfung zugelassen zu werden?

9 Antworten

Das Berichtsheft ist ein Pflichtdokument und das solltest du auch regelmäßig und ordentlich führen. So steht es ganz klar im Gesetz!

Dies ist dazu da, um für die Prüfung anzumelden und ein Beweismittel, falls du Prüfung ungerecht durchfällst.

Das gilt unter Anderem auch Berufsschulzeugnis, Teilnahmebescheinigungen usw.

Bei meiner Berichtsheftkontrollen wurde das sehr streng kontrolliert. Denn ich muss auch Feiertagen aufschreiben und Krankheitsgründen nennen.

Meine Abschlussprüfung ist zwar schon lange her (2000), aber bei uns wurden nur Stichproben gemacht. Ich musste das Berichtsheft nirgendwo vorzeigen.

Das kommt auf dein Ausbildungsberuf und Bundesland an :

" Unvollständige Ausbildungsnachweise können dazu führen, dass Azubis nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG).

Das Gerücht unter manchen Berufsschülern „Wir brauchen demnächst keine Berichtshefte mehr“ trifft also nicht zu, ganz im Gegenteil.

Zur Abschlussprüfung vor der IHK Düsseldorf müssen die Berichtshefte aber ab 2019 nicht mehr mitgebracht werden. "

Die Azubis die ich begleitet habe im Bereich Groß und Einzelhandel brauchten kein Berichtsheft bei der Mündlichenprüfung mehr vorlegen, es wurde auch bei der Schriftlichenprüfung nicht mehr kontrolliert, daher musste nicht mehr mitgebracht werden. Auch zur Anmeldung wurde es nicht mehr verlangt.

Das ist aber für NRW, und für Groß und Einzelhandel gewesen, ob das in ganz BRD so gilt will ich nicht sagen, auch ist es ca 4-5 Jahre her seit ich die letzten Azubis begleitet habe.

Wenn die IHK auffordert, dass Berichtsheft vorzuzeigen, dann muss es tun. Allerspätestens beim Prüfungsanmeldung wird man nachgefragt.

.....das Berichtsheft wird auf jeden Fall eingesehen. Zugelassen zur Prüfung

wird man vermutlich auch ohne Berichtsheft, was aber einen schlechten Eindruck

hinterläßt. Sinn und Zweck ist es ja dein Erlerntes schriftlich festzuhalten.