Ich habe bereits meine schriftliche Prüfung hinter mir und werde nächste Woche meine praktische Prüfung ablegen.
Zu den Prüfungen wurde ich zugelassen.
Mein Berichtsheft ist ca. ein Jahr im Rückstand (im Betrieb wurde garnicht dannach gefragt) und i wann ist das in Vergessenheit geraten.
Auf der offiziellen IHK Seite steht folgendes:
- Die Berichtshefte müssen nicht mehr zur Zwischen- bzw. Abschlussprüfung mitgebracht werden.
- Die Kontrolle durch die IHK Köln, ob die vorgeschriebenen Berichtshefte geführt worden sind, erfolgt nun bereits unmittelbar mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung.
- Die IHK führt hierzu stichprobenhafte Kontrollen durch und fordert das Berichtsheft im Rahmen dieser Stichprobe dann separat beim Antragsteller an.
Da ich ja schon zur Prüfung angemeldet bin müsste ich ja die Berichtshefte nicht mehr mit zur Prüfung mitnehmen. Bin ich somit schon raus aus der Sache ?