Nach nicht bestandener Ausbildung die Ausbildungsstelle gekündigt , das zweite mal als externer zur Prüfung gehen gilt die Ausbildung dann als abgebrochen?

6 Antworten

Spielt es wirklich eine so große Rolle, wie du es nennst? Du schreibst die Ausbildungszeit in den Lebenslauf und verzichtest auf "bestanden" und das Abschlusszeugnis in den Anlagen. Dann kann sich jeder selbst aurechnen, dass du (noch) keinen Abschluss hast.

Wenn du den nachholen willst, solltest du es deinem neuen Arbeitgeber einfach sagen. Nicht nur, damit dein Urlaub für die Prüfung genehmigt wirtd, sondern auch, damit er erkennt, dass du nicht einfach aufgegeben hast sondern die Sache selbst zu Ende bringst.

Später schreibst du unter die reguläre Ausbildungszeit etwas wie "Prüfung am (Datum) bestanden" und fertig. Schon nach ein paar Jahren im Job interessiert es keinen mehr, ob da eine kleine "Pause" eingelegt wurde. "Abgebrochen" klingt dagegen immer nach "versagt und weggelaufen"...

Wenn man durch die Prüfung fällt, dann ist die betriebliche Ausbildung dennoch absolviert worden, sofern man bis zum vertraglichen Ende in der Ausbildung geblieben ist.

Die Ausbildung ist aber nicht abschlossen worden - denn das geschieht durch die bestandene Prüfung.

Wenn die Ausbildung vor dem Vertragende beendet wurde, dann ist sie abgebrochen worden.

Die absolvierte oder abgebrochene Ausbildung würde durch Bestehen der Externenprüfung dann abgeschlossen.

In einem Lebenslauf kann man "Ausbildung absolviert" hineinschreiben aber nicht "abgeschlossen" verwenden, solange man die Prüfung nicht erfolgreich bestanden hat.

Hallo,

wenn man eine Ausbildung kündigt, hat man sie angebriochen.

Wenn man bis zum Ende des im Vertrag genannten Datums wartet, ist sie erfolglos abgeschlossen.

Es gibt aber keine verbindliche Definition dieser Begriffe. "Erfolgreich abgeschlossen" ist der Normalfall und eindeutig.

Alles andere ist selten und macht bei Bewerbungen einen negativen Eindruck.

Man geht aber dennoch eventuell zur externen Prüfung.

Das ist sehr vage formuliert und klingt nach einer eher unwahrscheinlichen Variante.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ob du als externer an die Prüfung teilnehmen kamst sagt dir die Kammer!

Sinnvoller wäre das dz zb die 6 Monate wo anders deine Ausbildung weitermachst!! Dan vergisst du auch nicht so viel da du dan ja auch weiter zur berufshcule gehen wirst und wne das mehrer passiert ist wirst du dan gründlich auf die Wiederholung vorbereitet!

Als Externer zahlst du die Prüfung!

Eine Ausbildung abbrechen heist vor der Prüfung zu kündigen!

Ja zählt als abgebrochen

SDW2411  22.08.2019, 23:31

Echt das gilt als abgebrochen? Wegen der möglichen Wiederholung der Prüfung oder wie?

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