Ausbildung Fehltage, zählen nur Werktage o. das Jahr mit 365 Tagen?

2 Antworten

Schau bei der für dich zuständigen IHK auf die Webseite. Dort sollte es dazu ein Informationsblatt geben.
Die IHK Bremen schreibt dort z.B:

Für die Berechnung der Fehlzeiten wird von jährlich 220 Arbeitstagen ausgegangen, sodass bei einer dreijährigen Ausbildung 10% entsprechend 66 bzw. aufgerundet maximal 70 Fehltage von der Handelskammer ohne besondere Prüfung toleriert werden (Urlaubstage nicht eingerechnet).

Es geht immer um die betriebsüblichen Arbeitstage.