Wie findet ihr es, dass man jetzt Strafe zahlen muss wenn man LGBTBBQ Personen mit dem falschen Pronomen anspricht?
131 Stimmen
53 Antworten
Du erzählst hier halt wilde Lügen.
Der Satz vorher wäre sinnvoll gewesen, aber der würde ja deutlich machen, dass deine Frage eine Lüge ist und das Bußgeld nichts mit Pronomen zu tun hat.
Hinsichtlich des Geschlechtseintrags sowie des Vornamens gilt grundsätzlich ein Offenbarungsverbot, das heißt, dass die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden dürfen. Bei Missachtung kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden, sofern es absichtlich missachtet wurde, um der Person zu schaden. Ausnahmen gibt es insbesondere für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/selbstbestimmungsgesetz-2215426
...Beleidigungen Beleidigungen sind. Da steht ja ganz eindeutig, dass es eine Absicht dazu gegeben haben muss.
Deswegen wurden schon einige Politiker der AfD zurecht bestraft. Zum Beispiel Frau von Storch.
Deine Aussage stimmt nicht. Da steht doch ausdrücklich, dass das nur dann bestraft wird, wenn man es absichtlich macht und um der Person zu schaden!
Du weißt wie eine Person angesprochen werden möchte und tust es trotz alle dem nicht. Es ist auch kein aus versehen raus gerutscht oder so sondern ein mit Absicht und nicht den Wunsch der Person respektieren. Oder hinter dem Rücken der Person weiterhin falsch ansprechen
Das zählt im Endeffekt auch als extremes mobbing
Es geht auch darum, wer es absichtlich macht. Ich habe etwas anderes behauptet.
Eine glatte Lüge!
Der gesamte Text Deines Ausschnitts:
Hinsichtlich des Geschlechtseintrags sowie des Vornamens gilt grundsätzlich ein Offenbarungsverbot, das heißt, dass die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden dürfen. Bei Missachtung kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden, sofern es absichtlich missachtet wurde, um der Person zu schaden...
Hierbei geht es darum, dass das Einwohnermelde- bzw. Standesamt ein früheres Geschlecht oder einen früheren Namen nicht bekannt geben darf.
Das was Du behauptest ist eine unverschämte Lüge!
Im Grunde bestraft man nur das, was ohnehin schon bestraft wird und zwar die Beleidigung. Man hat es nur noch einmal extra gemacht. Jeder, der dagegen ist, müsste auch gegen die Ahndung von Beleidigungen sein, was dumm ist.
Also sollte man Leuten die menschenverachtensten, z.B. rassistischsten Texte schicken können ohne Konsequenzen? Das wünschst du dir? So eine Welt?
Ehrlich und freier wäre sie nicht. Sie würde nur dümmer und rauer werden.
Es wäre nur für schlechte Menschen eine freiere Welt. Für gute Menschen wäre es eine unfreiere Welt.
Denn was ist mit unserer Freiheit vor Beleidigungen, hm? Wieso ist die für dich weniger wert als die Freiheit für Beleidigungen?
Also so wie momentan Trump in Kindergartensprache rumpoltert? Nein Danke!
Das können sie jetzt auch, nur eben zivilisiert. Wenn du jemanden überhaupt nicht leiden kannst, kannst du das auch heute schon sagen. "Ich finde Ihr Verhalten widerlich und Abstoßend Mister XY" Das darfst du sagen.
Du solltest bei dem Text mal mehr als nur die Überschrift lesen.
Einfach mal ganz salopp die Abschaffung der Verfassung fordern. Verfassungsfeinde schämen sich halt für nichts.
Es wäre eine Welt, in der du tun könntest, was du dir offensichtlich wünschst, ohne Konsequenzen welchen Grauen du damit zu anderen bringst.
Wie kann man jemanden damit schaden?