Ich schreibe eine Hausarbeit, StrafR I, es geht um das TĂ€towieren MinderjĂ€hriger. Eine 14-JĂ€hrige lĂ€sst sich, von einer qualifizierten Fachkraft, gegen den Willen der Eltern tĂ€towieren. Nach § 228 StGB wĂ€re sowas ja eigentlich möglich, weil die MinderjĂ€hrige es ja wollte, aber muss man trotzdem sagen, dass es eine Körperverletzung ist, weil man mit 14 noch nicht alle Folgen ĂŒberdenken kann etc., oder ist die TĂ€towierung gerechtfertigt gem. § 228 StGB?
Ich wĂŒrde sagen, die EinsichtsfĂ€higkeit lag nicht vor, da man mit 14 noch nicht weiss, welche Folgen das hat und, dass es vielleicht eher eine "Affekthandlung" war, weil es ihr am nĂ€chsten Tag gar nicht mehr gefĂ€llt?
Sachverhalt:
Die 23-jĂ€hrige Lydia (L) eröffnete bereits mit 21 Jahren ihr eigenes Tattoostudio. In nur zwei Jahren hat sie sich einen Ruf als talentierte und sorgfĂ€ltig arbeitende TĂ€towiererin in der Szene erarbeitet. Das hat auch die 14-jĂ€hrige Samira (S) mitbekommen, die es kaum erwarten kann, sich endlich ihr erstes Tattoo stechen zu lassen. Als Motiv hat sie sich einen Mantarochen ausgesucht, den sie sich auf den RĂŒcken stechen lassen will. Seit sie die Tiere beim Tauchen im Jahr zuvor gesehen hat, fĂŒhlt sie sich ihnen besonders verbunden. Weil sich ihre Eltern strikt gegen eine solche âVerunstaltung des Körpersâ aussprechen, Samira das Tattoo aber unbedingt haben will, macht sie kurzerhand heimlich einen Termin bei L aus. Vorher hat sich S auch bereits ĂŒber den Vorgang des TĂ€towierens informiert, bei dem die Tattoo-Farbe mit speziellen Nadeln bis zu zwei Millimeter tief unter die obere Hautschicht eingestochen wird, was schmerzhaft sein kann und im Nachgang die Haut zum Anschwellen bringen und sich wie kleine EntzĂŒndungen verhalten kann. Bei dem Termin wird S von L insbesondere darĂŒber ordnungsgemÀà aufgeklĂ€rt. Neben dem Ablauf und den Folgen informiert L die S auch ĂŒber die Kosten und den hohen Aufwand einer möglichen Entfernung des Tattoos. S lĂ€sst sich das Tattoo stechen und geht im Anschluss glĂŒcklich aus dem Studio.
Als Lydia am nĂ€chsten Tag zum Tattoostudio geht, trifft sie vor dem Studio die wutentbrannten Eltern mit ihrer Tochter S an. Der Vater wirft L vor: âDass Sie sich nicht schĂ€men! Ein so junges MĂ€dchen zu tĂ€towieren, verstöĂt doch gegen das AnstandsgefĂŒhl aller billig und gerecht Denkenden.â Auch bei S selbst ist die Begeisterung verflogen, da ihre Freunde von dem Tattoo nicht so begeistert waren, wie sie gehofft hatte. Bevor die Eltern ihre AnkĂŒndigung, die Polizei zu rufen, in die Tat umsetzen können, kommen mehrere Polizeibeamt*innen und nehmen L wegen der Geschehnisse vom Vortag fest.