Basiert die Tauchprobe auf antiken Vorbildern?

Ich beschäftige mich zur Zeit intensiv mit dem Thema Ordalien, wobei mein Fokus eher auf den altertümlichen Erscheinungen des Phänomens, weniger auf den mittelalterlichen liegt. Im RAC Bd. XXVI von 2015 bin ich dabei im Artikel „Ordal“ auf einen seltsamen Abschnitt gestoßen, der mich etwas verwundert hat. Konkret heißt es dort: „Nach Plin. n. h. 7, 17 kann der sagenumwobene Stamm der Thibii im Wasser nicht untergehen, wie man später allgemein von Zauberern annahm (nach Plut. quaest. conv. 5, 7, 680DE besaßen sie den *Bösen Blick); darin kündigt sich die Wasserprobe der mittelalterl. u. frühneu- zeitl. Hexenverfolgungen an.“ Nun ist es erst einmal verwunderlich, dass das Thema „neuzeitliche Hexe“ hier überhaupt vorkommt, zumal eine neuzeitliche Hexenprobe kein Gottesurteil ist. Ihr geringes Gewicht, bzw. ihr Obentreiben wird ja nicht durch ein Divination erwirkt, sondern ist das Ergebnis einer ihr vom Satan verliehenen Eigenschaft. Im der volkstümlichen Vorstellung mag dieser Unterschied nur eine geringe Rolle gespielt haben, das zugrundeliegende Rechtsverständnis ist aber ein völlig anderes und die frühneuzeitlichen Juristen wussten das auch. Besonders stutzig macht mich der Satz: „darin kündigt sich die Wasserprobe der mittelalterl. u. frühneu- zeitl. Hexenverfolgungen an.“ Damit wird suggeriert, dass hier irgendwie ein Zusammenhang bestehen könnte. Ist das so? wussten die mittelalterlichen Autoren von den Antiken Vorstellungen betreffend die Thibii? Oder gab es bereits in der Antike gar die Vorstellung, dass eine Hexe oben treibt? Das Obentreiben der Thibii scheint in keinem Zusammenhang mit ihrem bösen Blick zu stehen, zumindest bedingt es nicht, oder täusche ich mich da? Insgesamt erschließt sich mir der Sinn des Abschnittes nicht. Kann mich jemand aufklären.

Religion, Antike, Hexenverfolgung, Latein, Mittelalter, Römer, römische Geschichte, frühe Neuzeit, römische Antike, römische Literatur

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