Verkehrsunfall - Geschädigter verlangt utopische Schadensregulierung?

Hallo. Ich bin 16 Jahre alt und habe eine kleine Frage.

Ich hatte vor einem Monat einen Motorradunfall. Ein SUV hat versucht mich in einer Kurve bei nasser Fahrbahn abzudrängen (einspurige Spur). Da ich die Kurve dann dementsprechend von innen nehmen musste, bin ich weggerutscht und mein Motorrad ist mit einer "Aufprall" -Geschwindigkeit von ca. 10 bis max. 15 Kmh mit dem Kennzeichenhalter in ein entgegenkommendes Fahrzeug gerutscht. Das entgegenkommende Fahrzeug ist vor dem Aufprall zum stehen gekommen. Wie üblich ist der SUV Fahrer weg gefahren und und hat somit Fahrerflucht begangen, da er an dem Unfall schuld war. Natürlich konnte ich mir in der Situation das Nummernschild nicht merken und der Fahrer von dem geschädigten Fahrzeug hat diesen gar nicht wahrgenommen, da das abdrängen ja vor der knapp Kurve passiert ist. Also gab es keinen Anhaltspunkt, den SUV irgendwie ausfindig zu machen, was mir die Polizei auch auf eine Anfrage zur Anzeige gegen Unbekannt sagte. Die Polizei haben wir vor Ort gerufen und diese hat den Unfall aufgenommen. Um den SUV geht es jetzt aber nicht, da dieser nun eh nicht auffindbar ist.

Jetzt aber zum eigentlichen Problem:

Heute habe ich die Information meiner Versicherung (Haftpflicht) bekommen, dass dem Geschädigten eine Schadensregulierung in Höhe von 4.120€ erlassen wurde, obwohl meine Versicherung kein einziges mal Kontakt zu mir oder zu meiner Mutter aufgenommen hat. (Zur Info, der geschädigte PKW war ein Dienstwagen der Deutschen Post.) Das eigentliche Ding ist aber, dass der Schaden NIEMALS, nicht einmal annähernd, einen Wert von über 4.120€ hat. Somit wird ja außerdem auch meine SF Klasse erhöt und müsste bzw. muss einen Beitrag von 130% bezahlen!!!!!

Der Schaden am Auto war sehr gering. Das Kühlergitter (Plastik) war an einer stelle gebrochen und das Nummernschild war etwas eingedellt. Ansonsten war NICHTS an dem Auto. Das Auto war ein Renault Clio. Der kostet neu knapp 11.000€ und ich kann mir NICHT im Traum vorstellen, dass der entstandene Schaden fast die Hälfte des Neuwertes betrifft...

Da ich erst 16 bin und meine Mutter sich mit der ganzen Thematik auch nicht auskennt und mir helfen kann, brauchw ich wirklich Hilfe... Ich sehe es nicht ein, 850€im Jahr für mein Motorrad mit 15 PS zu bezahlen, für welches ich gerade mal 1.100€ bezahlt habe?!?!

Ich brauche wirklich dringend Hilfe und Rat :/ .

Liebe Grüße Thyljo

Verkehrsunfall, Versicherung, Recht, Verkehrsrecht, Haftpflichtversicherung, motorradunfall, Schadensregulierung, Versicherungsrecht, Schadensfreiheitsklasse, Auto und Motorrad
Jährliche Fahrleistung überschritten: Folgen nach einem Unfall?

Ich hatte letzte Woche einen fremdverschuldeten Autounfall.
Der Fahrer hinter mir ist gefühlt ungebremst in das Heck meines Wagens gekracht und hatte scheinbar mein Bremsmanöver übersehen. Durch den Aufprall wurde ich noch nach vorne auf ein anderes Fahrzeug aufgeschoben.

Ich habe mir einen guten Anwalt zur Seite genommen, um den Fall unabhängig und schnell mit der gegnerischen Versicherung meines Hintermanns zu klären.

Mein Wagen wurde dem Gutachter vorgeführt und als wirtschaftlicher Totalschaden angesehen. Das Gutachten wurde gestern von meinem Anwalt zu der gegnerischen Versicherung geschickt mit der Bitte um Zahlungsaufforderung.

Als ich gerade in meine Unterlagen schaute, habe ich nicht schlecht gestaunt, dass meine jährliche Laufleistung weit überschritten wurde. Der Wagen hat nach dem Unfall 143.***t km runter und ich wäre bis jetzt nur bis knapp 126t km versichert gewesen. Als jährliche Fahrleistung hatte ich nur 12.000km angegeben. Natürlich hat der Gutachter schön Fotos vom Tachostand gemacht...

Muss ich mir nun Sorgen machen, dass die gegnerische Versicherung vielleicht sagt wir zahlen den Schaden nicht? Sodass ich auch noch auf den Kosten vom Gutachter und meinen Anwalt sitzen bleibe? Der Unfallverursacher ist bei der selben KFZ-Versicherung wie ich auch, nur andere Zweigstelle... falls das relevant ist.

Recht, Haftpflichtversicherung, Autounfall - Versicherung, Auto und Motorrad
Wer ist zuständig nach Sturmschaden - Haft- oder Wohngebäudeversicherung?

Ich wohne in einer 2 ZKB Wohnung. Im Mai gab es einen nicht vorhersehbaren Sturm wobei zwei gekippte Fenster jeweils im Schlaf- und Wohnzimmer gleichzeitig zu schlugen. Von der Wucht haben sich die Fenster Schliessscharniere verbogen, so das man sie nach dem Sturm nicht mehr schließen konnte.

Den Vorfall habe ich sofort mündlich meiner Vermieterin mitgeteilt. Sie hat daraufhin einem Tischler aus der tiefsten Provinz beauftragt den Schaden zu ermitteln. Er konnte ein Fenster mit dem verbogenen Scharnier zurechtbiegen. Zu dem anderen Fenster meinte er das dieses nicht mehr zu reparieren wäre (er hat damit den Allgemeinzustand des Fensters gemeint / nicht den entstandenen Sturmschaden. Er machte meiner Vermieterin einen Vorkostenanschlag, welcher sich auf über 2500 Euro belief.

Ein Schliessscharnier kostet im übrigen lt. Internetrecherche circa 50-70 Euro !

Diesen Vorkostenanschlag hat sie mir in einen Kuvert gegeben damit ich ihn an meine Haftpflichtversicherung schicken kann.

Meine Haftpflichtversicherung verwies als Antwort auf die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung, welche den Schaden zu dem zum Zeitpunkt des Sturmes geöffneten Fenster ablehnt. Sie schrieb das dieser Schaden mich, dem Mieter bzw. meine Haftpflicht betrifft, da bei geschlossenen Fenstern der Schaden so wahrscheinlich nicht entstanden wäre.

Nun meine Frage: WER ist nun zuständig für diesen Fall. ich finde die Argumentation etwas seltsam, ähnlich wäre es doch bei einem Autounfall, der nicht passiert wäre wenn man mit dem Auto nicht gefahren wäre.

Außerdem beschleicht mich das Gefühl das sich der Vermieter auf meine Kosten ein neues komplettes Fenster finanzieren lassen möchte....

Die Wohngebäudeversicherung wird im übrigen mtl. via bei meinen Mietnebenkosten abgerechnet (ca. 27 Euro)

Wie muss ich nun vorgehen? Danke für Mühe im Vorraus!!!!

Versicherung, Recht, Mietrecht, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Mietschaden, Auto und Motorrad, Suicideboys
Tür beschädigt, Haftpflichtversicherung?

Hallo! Ich bin vor einigen Tagen in eine neue Wohnung gezogen und bereits zu Anfang schien mir eine Klinke zum Vorzimmer nicht ganz stabil zu sein. Ich dachte mir nichts dabei (ja, falsch) und zog in Erwägung sie irgendwann auszutauschen. Dann, ausgerechnet an einem Sonntag, zog mein Freund scheinbar so sehr an der Klinke ohne zu drücken sodass sie auf der anderen Seite rausfiel und wir quasi eingesperrt waren. Die andere Seite war der Part der diesen Zacken besitzt um den Riegel umzudrehen. Da wir weder die Telefonnummer vom Hausmeister im Handy gespeichert hatten und die Hausverwaltung an einem Sonntag verständlicherweise ebenfalls nicht erreichbar war, entschlossen wir uns mit einem Hammer ein kleines Loch in die Tür zu hämmern um an die Klinke zu kommen und sie wieder von außen einzusetzen da wir der Meinung waren es sei günstiger eine Tür zu ersetzen anstatt einen Schlüsseldienst um 23 Uhr Abends an einem Wochenende zu beauftragen, der dann erst die Hauseingangstür aufknacken und uns danach bei der Vorzimmertür helfen würde. Es hat dann tatsächlich geklappt, jedoch stellt sich mir nun die Frage ob so etwas eigentlich nicht die Haftpflichtversicherung übernehmen müsste? Denn eigentlich hätte uns die Wohnung mit solch einer defekten Klinke ja nicht vermietet werden dürfen (ich habe es zwar bemerkt aber auch nur weil ich alle Klinken geputzt habe nach dem Einzug) also müsste die Haftpflichtversicherung meines Vermieters haften oder liege ich da falsch? Oder würde die Haftpflichtversicherung meines Freundes greifen weil es doch sein Verschulden war?

Tür, Haftpflichtversicherung
Kratzer an sehr teurem Handy - Haftpflicht?

Hallo,

ich habe mir vor ca. 5 Wochen das iPhone XS Max geholt, welches überall 1249,50-€ gekostet hat. Natürlich habe ich auch diesen stolzen Preis bezahlt.

Deshalb habe ich auch immer sehr stark darauf aufgepasst und doch verspätet aber trotzdem Schutz dafür bestellt, sprich Folie und Hülle, die jedoch noch nicht angekommen ist. Vor 2 Tagen habe ich meinem Onkel mein Handy gegeben da er telefonieren musste, und als ich ihm mein Handy gab flog es aus seiner Hand auf Beton. Auf der Seite (nicht am Display) ist jetzt ein großer Kratzer und am Display vorne und hinten habe ich um die 7 Kratzer insgesamt gezählt. Wir beide sind Haftpflichtversichert. Doch übernimmt dass die Haftpflicht, da das Handy ja noch funktioniert?

Ich bin einfach nur so angefressen da ich wirklich immer bestens darauf aufgepasst habe und es mir kein einziges heruntergefallen ist, und wenn dann jemand dein Handy auf welches du so gut aufgepasst hast einfach fallen lässt, vor allem bei einem 1250€ Exemplar macht es die Sache nicht leichter.

Angenommen ich würde das Handy jetzt so in dem Zustand weiterverkaufen sind locker paar Hunderte € weg, und wenn dann möchte ich ein komplett neues Gerät da es vorher in einem Top-Zustand war und sonst müsste ich einfach alles austauschen. Geld von meinem Onkel verlangen möchte ich auch nicht.

Was denkt ihr?

Handy, Smartphone, Kratzer, Versicherung, Haftpflichtversicherung
Schadensersatz beim "kotzen"?

Hallo,

ich hatte vor kurzem eine gemütliche, kleine "Feier" bei mir daheim. Es gab auf Wunsch von einem Freund auch Alkohol. Ich bin dann gegen 01 Uhr aufgestanden, und habe den zwei anderen gesagt, dass ich schlafen gehe. Nicht mal 5 Minuten danach habe ich gehört wie jemand sich übergeben hatte, bin raus zum Wohnzimmer und mein ganzes Wohnzimmer war voll mit Erbrochenem.Beide Beteiligten wussten meine einzige Regel in der Wohnung "wer kotzt, der geht und bezahlt die Reinigung". Der der gekotzt hat, hat nach mehreren Anweisungen endlich angefangen die Wohnung zu säubern. Als er am nächsten Tag gegangen ist, habe ich gesehen, dass überall noch Kotzreste waren, am Sofa, ein (davor noch nicht) kaputter Mülleimer mit viel kotze drin, Boden, Fenster, Balkontür, wände, alles hatte noch Reste. nicht viel, aber immer noch da. Des Weiteren finde ich, dass trotzdem eine professionelle Säuberung nötig ist, Da mein Sofa (1300€) und meine Sitzbank (300-400€) am meisten abbekommen haben und das in den Stoff reinzieht. Da mein "Freund" sich der Verantwortung nicht stellt und mich einfach überall blockiert hat, stellt sich jetzt die Frage: kann ich Ihn auf jeden Fall dafür schuldig machen? Ich habe den anderen Freund der dabei war um ein Eid-Brief gebeten, in dem er alles bestätigt was vorgefallen ist. Auch die Regel. Über einem Chat hat der "Freund" auch schon einer Freundin von uns gesagt, dass er es getan hat aber sich weigert und nur darüber lacht. Ich habe versucht nett zu sein und ihn auf seine Haftpflichtversicherung hinzuweisen. Aber die Antwort war einfach eine Blockierung. Kann mir jemand helfen?

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Privathaftplichtschaden bei Fehler beim Verzurren eines Motorrads auf einem Anhänger?

Folgender Sachverhalt:

3 Motorräder werden auf gemietetem Motorradtransportanhänger verzurrt. Dabei verzurrt jeder Besitzer sein eigenes Motorrad. Nach ca. 20 km Fahrt wird angehalten um die Ladungssicherung nochmals zu überprüfen. Dabei wird festgestellt, dass eines der 3 Motorräder zur Seite gekippt ist und eines der anderen Motorräder an Tank beschädigt hat. Es wurden keine außergewöhnlichen Fahr- oder Bremsmanöver durchgeführt. 2 Motorräder sind weiterhin stabil verzurrt, beim dritten Motorrad hatte sich die Verzurrung gelockert. D.h. es ist davon auszugehen, dass der eine Besitzer sein Motorrad nicht ordentlich verzurrt hat und es dadurch auf das anderen Motorrad gekippt ist.

Die Privathaftpflichtversicherung des "Schädigers" lehnt erst mal telefonisch ab und verweist auf die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs. Die Versicherung des Zugfahrzeugs lehnt ab, da kein Schaden durch den Betrieb des Fahrzeugs bzw. des angehängten Anhängers verursacht wurde. Zudem ist in den Versicherungsbedingungen des Kfz transportierte Ladung nicht versichert ist.

Die Kfz Haftpflichtversicherung des umgefallenen Motorrads fällt aus meiner Sicht auch aus, das das Motorrad nicht im Betrieb war.

Aus meiner Sicht ist das doch ein klassischer Fall für die Privathaftpflichtversicherung!? Der dritte Motorradfahrer ist seiner Pflicht das "Ladungsgut" (auch wenn es sich um eine Motorrad gehandelt hat) ordentlich zu sichern nicht ordentlich nachgekommen.

Motorrad, Recht, Anhänger, Haftpflichtversicherung, Ladungssicherung, Auto und Motorrad
Ab wann benötigt man eine Reitlehrer-Haftpflicht?

Ich reite schon lange und auch recht gut, was es mit sich bringt, dass ich hin und wieder dem ein oder anderen Stallkollegen ein bisschen helfe, Tipps gebe etc.

Manchmal nur nebenher, aber ab und zu nehme ich mir eben auch mal rein Zeit für die Person, gebe ja also quasi eine Reitstunde. Jetzt bin ich auf das Thema Reitlehrerhaftpflichtversicherung gestoßen und bin ein bisschen überfordert. Laut Quellen im Internet bin ich dafür verantwortlich, wenn Pferd oder Reiter während "meines Unterrichts" zu Schaden kommen. Ganz egal ob ich dafür Geld nehme oder nicht. Das hat mich jetzt doch schlucken lassen. Bisher waren es ja nur enge Freunde, sodass die Wahrscheinlichkeit da Probleme zu bekommen gering ist, aber ich wurde in letzter Zeit immer öfter auch von fremden oder weniger bekannten Reitern gefragt, ob ich ihnen mal helfen könnte, dass kann ich unter solchen Umständen ja irgendwie gleich sein lassen, oder? Selbst wenn ich dann Geld nehmen würde, würde sich eine Reitlehrerhaftpflicht ja niemals lohnen, da ich das ja weder Haupt- noch Nebenberuflich mache sondern eben nur hin und wieder, also quasi eher als "Nachhilfsjob". Dazu finde ich im Internet aber leider nichts... also ob ich wirklich auch wegen ein oder zwei Schülern in der Woche (maximal! eher ja nur hin und wieder)schon eine Versicherung brauche. Wenn das wirklich so ist, dann müsste ich in Zukunft solche "Hilfsgesuche" ablehnen, was mir sehr schwer fallen würde.

Aber ganz ehrlich, es geht so schnell mal ein Pferd durch und ein Reiter fällt, wenn ich verantwortlich bin, weil ich in dieser Stunde die Tipps gebe und somit ja irgendwie "Reitlehrer" bin...

Wenn jemand da was wüsste wäre es klasse, aber ansonsten wäre ich auch schon total froh, wenn jemand weiß, wo man sich bei solchen Fragen korrekte Antworten holen kann. Ich würde ungern auf irgendeine Internet Aussage vertrauen und am Ende stehe ich blöd da.
Oder ob man sich rechtswirksam davor schützen kann, wenn die "Schüler" vorher was unterschreiben?
Liebe Grüße und Danke schon mal für eure Antworten!  

Pferd, Versicherung, Reiten, Recht, Haftpflichtversicherung, Reitunterricht

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