Wer bezahlt den Schaden und den ganzen Aufwand?

Meine Nachbarin ist vor 3 Jahren gestorben. Ihr (uraltes) Bauernhaus gehört jetzt einer Erbengemeinschaft, bestehend aus 3 Familien, die aber alle miteinander verstritten sind. Nun habe ich mit selbst schon Gedanken über die Substanz des Hauses gemacht (ist offensichtlich zu sehen). Und auch die eine Familie die bei uns im Ort wohnt hat mich gewarnt, daß das Dach massiv einsturzgefährdet ist und wenn er mal das Dach runterkracht, dann kracht das ganze Haus auch gleich mit. Sie hat mich gewarnt, meine Kinder in meinem Garten spielen zu lassen (dazu muß ich sagen, daß unsere Häuser nur ca 5-6 Meter auseinander stehen). Nun kann ich erstens die Kinder nicht vor dem Haus spielen lassen ( an der Hauptstrasse werden sie überfahren) und nun kann ich sie hinter dem Haus auch nicht mehr spielen lassen (also wohl am besten einsperren - oder was). Das Problem ist jetzt, daß die Häuser ja über die Stromleitungen zusammenhängen. Wenn das Nachbargebäude nun einstürzt wird mein halbes Dach (samt Dachgaupe) abgerissen. Das darunterliegende Badenzimmer ist dann auch mit hinüber sowie alles, was ich auf dem Dachboden eingelagert habe. Die Erbin hat mir klipp und klar erklärt, daß es für das Haus keine Haftpflichversicherung gibt. Nun meine Frage: Wer kommt für den Schaden auf, wenn da wirklich was passiert? Und nicht nur für den Schaden sondern auch für den Aufwand. Denn z.B. während der Reparatur könnte ich ja nicht zu Arbeit (lasse ja schließlich keine Handwerker alleine in meinem Haus rumfurwerken) bzw. für die ganzen Putz- und Aufräumarbeiten, Staub zsw. Dies muß ja alles dann erledigt werden und ich habe ja keine Langeweile durch Schuld anderer mir Arbeit aufzuhalsen. Was kann ich im Vorfeld dagegeben unternehmen und wer würde bezahlen im Fall der Fälle. Ich habe die Erben um eine Haftpflichtversicherung für das Haus gebeten - ohne Erfolg.

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Wer muss die kosten für den Feuerwehreinsatz bei einem Fehlalarm zahlen?

Hallo, vielleicht kann mir jemand bei folgendem Problem helfen. Ich wohne in einem hauptsächlich gewerblich genutzten Haus, im obersten Stockwerk, in einer WG. Wir haben in allen Räumen Rauchmelder die direkt mit der Feuerwehr verbunden sind. Man hat uns gesagt dass dies notwendig ist, da in dem Haus kein zweiter Fluchtweg vorhanden ist. Vor kurzem hats beim kochen ein bisschen geraucht und zwei der drei Rauchmelder in der Küche/Flur haben ausgelöst. Ich hab sofort die Feuerwehr angerufen um den Fehlalarm zu melden, leider sind sie trotzdem gekommen. Ich hab hier auch schon irgendwo gelesen dass die Feuerwehr wohl dazu verpflichtet ist trotzdem nachzuschauen. Aber sind dann vier Löschfahrzeuge gerechtfertigt die einsatzkosten von 1500€ verursachen. Wie auch immer, aber es kann doch nicht sein das wir in der Küche nicht kochen können, ohne Angst zu haben dass die Feuerwehr ausrückt. Seltsamerweise hat die Feuerwehr die Rechnung an die Hausverwaltung geschrieben, die jetzt die 1500€ von uns einfordert. Jetzt meine Frage: müssen wir diese Rechnung bezahlen? Wir haben doch nicht unsere Aufsichtspflicht verletzt und auch nicht Fahrlässig gehandelt, sondern ganz normal die Küche benutzt. Es sind meiner Meinung nach viel zu empfindliche Rauchmelder für den Küchenbereich. Was auch interessant ist, unsere Nachbarn (gleiches Haus, gleiches Stuckwerk) haben keine Rauchmelder in der Wohnung da frag ich mich doch ob die Rauchmeldeanlage bei uns überhaupt notwendig ist. Übrigens hat die Haftpflichtversicherung die Kosten für den Feuerwehreinsatz auch nicht übernommen. Da es sich bei dem Kostenersatzanspruch der Feuerwehr um einen öffentlich – rechtlichen Anspruch handelt.( – So ein Quatsch, die finden doch immer einen Grund.)

Im Nachhinein haben wir herausgefunden dass die Herdplatte defekten war, sie lässt sich nichtmehr regeln. Zu dem Zeitpunkt war uns das aber noch nicht bekannt. Dass bestärkt nochmal dass wir nicht unverantwortlich oder fahrlässig gehandelt haben. Die Polizei, die an dem abend natürlich auch noch vorbei gekommen ist hat das auch für einen Großen Witz gehalten, nachdem Sie gesehen hatten was die Rauchmelder ausgelöst hat. Die zwei Polizisten haben uns geraten gegen die Rechnung Einspruch/Widerspruch einzulegen. Nur leider haben wir die Rechnung nie gesehen da diese von der Feuerwehr an die Hausverwaltung geschickt wurde. Und die Hausverwaltung uns einfach nur ein kurzes schreiben formuliert hat mit der Aufforderung die 1500€ innerhalb von 10Tagen an sie zu überweisen.

Wer muss in diesem Fall die Einsatzkosten für die Feuerwehr bezahlen?

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Mein Handy wurde von einer Person aus der Hand geschlagen, wie kann ich rechtlich vorgehen?

Hallo Gemeinde,

wie es bereits oben in der Frage steht, würde ich gerne wissen was ich in diesem Fall tun kann. Es spielte sich so ab, wir mein Kollege eine Freundin von ihm und ich waren von einem Disco besuch auf den weg nach Hause. Ich holte mein Handy raus um auf die Uhrzeit zu gucken plötzlich kam sie von von der Seite und schlug mir völlig grundlos gegen meine Hand in dem ich das Handy in diesem Moment fest hielt. Es flog nach oben und knallte auf den Asphalt und das Iphone 3G war zerstört. Mein Kollege kann dies auch so bezeugen und würde auch ( wenn nötig ) aussagen. Jetzt komm ich zu der eigentlichen Frage. Sie wollte rausfinden ob sie eine Haftpflichtversicherung hat, fand da schon merkwürdig wie man so etwas nicht wissen kann. Es stelle sich raus sie hatte zu diesem Zeitpunkt keine und hat kurzerhand eine abgeschlossen. Sie wollte die Papiere oder was auch immer anfordern dies ist jetzt 3 wochen genau her und wollte sich dann bei mir melden es hat sich nichts getan auch vorher musste ich ständig hinterherlaufen. Langsam hab ich das Gefühl es wird sich überhaupt nichts tun sie hofft ich verliere irgendwann schon das Interesse. Ich habe ihr noch Zeit bis zum 05.01.2012 eingeräumt andernfalls würde ich rechtlich vorgehen. Nur ist es möglich Anzeige gegen jemanden zu erstatten wenn man nur das Facebook Profil von dieser Person hat? Mein Kollege weiß ihre Adresse leider auch nicht. Was gäbe es in meinem Fall für Möglichkeiten? ich renne schon fast 2 Monate der Sache hinterher!

Danke vorab

Haftpflichtversicherung, Schaden
Badezimmer und Flur unter Wasser, was tun?

Mein 3-jähriger Sohn hat grade beim duschen das Badezimmer unter Wasser gesetzt. In der Zeit, in der ich in der Küche war hat er wohl den Abfluss zugehalten, so dass das Wasser ausgelaufen ist. Als ich dazu kam stand das Wasser ca. 1cm hoch im Badezimmer (wir haben ein sehr kleines Bad, da ging das wohl schnell) und kam mir auch schon als Pfütze in im Flur entgegen. Ich hab das Wasser sofort abgestellt und die Böden schnellstmöglich getrocknet, allerdings ist wohl auch einiges Wasser unter das Laminat vom Flur gelaufen, es kam bei betreten des Laminats nämlich an den Übergängen zum Kinderzimmer und dem Vorratsschrank hervorgequollen. Nach meiner Trocknungsaktion sieht jetzt eigentlich alles wieder normal aus, allerdings macht das Laminat vor dem Bad bei betreten Geräusche und ich hab Angst, dass sich da Schimmel o.ä. bildet oder das Laminat noch hoch kommt. Was mach in denn am besten um das zu trocknen, oder muss alles raus? Unter unserer Wohnung kommt nur noch der Keller. Wir wohnen als Mieter in der Wohnung, das Laminat im Flur war bereits verlegt, im Kinderzimmer, wo ja anscheinend auch was reingelaufen ist, haben wir es selbst auf unsere Kosten verlegt. Gibt es noch Sofortmaßnahmen, die ich zur Schadensreduzierung machen kann? Muss der Boden raus, oder kann das so trockenen? Muss ich Versicherungen informieren? Hatte mir den Wochenendstart irgendwie entspannter vorgestellt....

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Haftpflichtversicherung - LCD TV

Hallo, an ALLE... Nachbars Sohn hat einen Kratzer/Schaden an meinem LCD-TV verursacht. Die Kinder spielten im Wohnzimmer und wir Saßen in der küche haben kaffee getrunken und dabei einen geraucht damit die kinder den cigaretten rauch nicht abbekommen, Der fernsher ist nicht Defekt man sieht im ausgeschaltetem zustandt die kleinen kratzer an der bildfläche und am rahmen, aber da ich ein Perfektionist bin, kann ich so nicht weiter TV gucken. Ich habe den Schaden seiner Haftpflichtversicherung gemeldet, die schickten einen Sachverständigen, der hat sich das angeschaut und den bericht hat er der versicherung weitergeletet, und nach ein paar Tagen habe ich einen Brief bekommen. Den Led Tv habe ich neu mitte Mai für 1149,99 EUR gekauft das alles passierte ende Juli es ist nur paar Monate alt.

Da steht im Brief vollgendes.....

Sehr geehrter Hr...

inzwischen liegt uns der Besichtigungsbericht des Sachverständigen vor. Dieser stellt fest, dass die Kratzer im Betrieb des Fernsehers nicht zu sehen. Im ausgeschalteten Modus sind die Kratzer nur dann zu sehen, wenn mann unmittelbar vor dem Fernseher sitzt. Aufgrund des Schadenbildes und im Hinblick darauf dass das Gerät durchaus noch gebrauchsfähig ist, schlagen wir im vorliegenden Fall eine Wertminderung in Höhe von 115,00 EUR vor.

Damit wir diesen Betrag anweisen können , teilen Sie uns noch den Namen Ihrer Bank, .................usw.

Bitte um eure Antworten wie ich vorgehen soll.

Gruß an Alle

TV, Haftpflichtversicherung, LCD
Schaden an Ceranfeld in Mietwohnung - Hausrat/Haftpflicht?

Am Wochende ist meiner Mitbewohnerin aufgefallen, dass ein Riss in dem 2 Monate alten Cerankochfeld unserer WG besteht. Der Riss verläuft von der oberen Kante bogenförmig nach rechts, über eines der Kochplatten zur rechten Kante des Kochfelds, wo sich der Riss etwas verbreitert und ein winziges Stück Glas mit ausgesprengt ist. Wir sind uns sicher, dass wir nichts auf die Platte fallen gelassen bzw. etwas an die Kante gestoßen haben. Als Hauptmieterin habe ich den Schaden sofort unserem Vermieter gemeldet, der sich diesen angesehen hat. Seine Theorie waren Haarrisse, die durch Abstellen kalter Gegenstände auf die noch heiße Platte bzw. langes Erwärmen der Platte ohne Kochtöpfe entstanden, die sich dann durch tägliche Nutzung und Druck sich bis zu den Rändern ausgebreitet haben. Nachweisen lässt sich die Theorie nicht und so ist auch fraglich, ob die Haarrisse nicht bereits als Materialfehler vorlagen. Da die Küche inklusive Kochfeld erst vor 2 Monaten im Rahmen einer Komplettrenovierung eingebaut wurde, dachten wir dass evtl. der Fall unter die Garantie fällt. Dagegen könnte jedoch die schwer zu widerlegende Theorie mit dem Haarriss aufgrund unsachgemäßer Nutzung sprechen. Laut dem Rat unseres Vermieters sollte ich den Schaden meiner Haftpflichtversicherung melden. Jedoch habe ich gelesen, dass Schäden an gemieteten Gegenständen/Geräten nicht unter die Haftpflichtversicherung fallen. Ich schätze mal, dass es als gemietetes Gerät auch nicht zu meinem Hausrat zählt. Mein Vater meint, dass mein Vermieter als Eigentümer den Schaden über die Hausratversicherung abwickeln soll.

Ich weiß jetzt garnicht mehr, was ich tun soll: Garantiefall? Meine Haftpflichtversicherung? Hausratversicherung des Vermieters? Muss mein Vermieter tatsächlich für einen fremdverschuldeten Schaden an seinem Eigentum aufkommen?

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Undichtes Fenster - Wasserschaden am Laminat. Vermieter schiebt es auf MEINE Haftpflicht

Hallo liebe Leute, ich brauche dringend einen Versicherungsrat :(

Ich kam Samstagnacht nach Hause und meine Whg stand im hinteren Teil komplett unter Wasser. Ich habe natürlich gleich alles getrocknet....jedoch zu spät, es schlug sich schon etwas auf das Laminat nieder sodass dieses auf einigen Stücken "hoch ging". jetzt nicht so heftig das es mich beim Wohnen beeinträchtigt, aber nuja - eben so das es der Vermieter bei Beendigung der Miezeit bemängeln kann.

ALLERDINGS! Die Fenster waren geschlossen! Am nächsten Tag (gestern) gab es wieder ein Unwetter. Wieder presste der Wind den Regen in die Ritzen rein - diesmal war ich jedoch zu Hause und konnte das ganze auch auf Video festhalten - natürlich mit Handtüchern bewaffnet.

Mein Vermieter meint nun das würde über meine Haftpflicht laufen müssen, da ich für den Mietraum verantwortlich sei. Auch glaubt er mir das mit den geschlossenen Fenstern nicht (das Argument des Videos nimmt er nicht an, hat es zwar noch nicht gesehen aber "in all den Jahren sei da noch nichts dergleichen passiert!") Allerdings kann ich doch gar nichts für das undichte Fenster - nicht mal das ich davon gewusst hätte!? Er sei auch angeblich gar nicht versichert gegen sowas...

Noch etwas, ich bin Student und bei meinen Eltern in irgendsoeiner hausversicherung drinne, aber die zäht ja sicher nicht in meiner Uniwohnung....

Danke schon mal, Mfg!

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Wer haftet wenn in einem Geschäft ein Gegenstand zu Bruch geht?

Hallo! Ich war am Samstag 05.03.11 in einem Namenhaften Möbelgeschäft. Mir gefiel ein Deko-Artikel sher gut der auf einem Glastisch stand und unter ihm ander Skulpturen standen. Als ich Ihn mir die Skulptur näher anschauen wollte beugte ich mich weiter hin und griff danach. Sie war schwer und ich zog sie heraus. Daraufhin löste sich unten der kleine Marmor-Fuß und prallte gegen eine andere Skulptur aus Holz Namens Asmara. Diese war jetzt in zwei häften gebrochen. Es kamen auch gleich drei Damen und sagten mir, dass ich für den Schaden aufkommen müsse oder meine Haftpflichtversicherung. Ich entgegnete und meinte "wenn ich in einem Laden ein Senf-Glas kaputt mache, hafte ich auch nicht dafür!" Daraufhin meinte die Abt.-Leiterin das dies nicht mehr so sei und ich für den Schaden aufkommen müsse da der Laden, der zu eine Möbelkette gehört und aktiv Werbung betreibt, keine Versicherung für solche Schäden hat! Problematik ist jetzt diese: Ich bin zum 01.03. umgezogen und habe per Fax eine neue Haftpflicht abgeschlossen bei einem Direktversicherer wo ich noch keine Policierung erhalten habe. Ich habe lediglich den Fax-Bericht das es die Bestätigung meiner Seits für die Versicherung dort eingegangen ist. Jetzt war ich also bislang noch bei einer anderen Versicherung Hft.Pfl.Versichert! Wer haftet wie? Muss ich es zahlen? Zahlt es meine alte Versicherung oder die Neue? Schadn 279.-€!

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Haftpflicht verweigert Schadenregulierung

Hallo, ich habe mal eine Frage, letzten Monat habe ich bei der Zurich Versicherung einen Schaden gemeldet und diese verweigert jetzt die Schadensregulierung, weil das Datum nicht mit dem Schadenstag übereinstimmt. Es war so, dass über meinem MacBook Kaffee geschüttet wurde was einen Kurzschluß verursachte. Der Schaden wurde im Computerladen bestätigt woraufhin ich es bei der Versicherung von der die es verursacht hat, gemeldet habe. Da zwischen dem Vorfall und der Meldung mehrere Tage lagen konnte ich den genauen Schadenstag nicht mehr nennen. Ich hatte vergessen gleich nach dem Schadenhergang zum Kalender zu laufen um es mir rot anzustreichen. Am Telefon der Versicherungsgesellschaft sagte man mir "dann geben wir mal einfach den 1. Dezember als Schadenstag an" ich hatte mir nichts dabei gedacht,weil sie unbedingt einen Schadenstag in den Papieren haben wollten. Nach überprüfung meines Laptops kam aber heraus das Schadenstag und angegebener Schadenstag nicht übereinstimmen. Nach vermehrten versuchen jemanden von der Zurich Versicherun an die Strippe zu bekommen, hieß es nur, das die Fakten nicht mit den Daten in den Papieren übereinstimmen. Alle Einwände waren vergebens, jetzt möchte ich wissen ob es eine möglichkeit gibt dagegen anzugehen. Den Schaden an sich haben sie anerkannt und würden ihn auch begleichen, aber wegen dem Datum halt nicht. gruß petra

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