Mein freund hat mein handy fallen gelassen - was nun?

10 Antworten

Wenn du eine Versicherung für das Handy abgeschlossen hat bekommst du normalerweise mindestens die Hälfte des Handyneupreises zurück. Und wenn nicht, dann musst du es reparieren lassen oder ein neues Handy kaufen.

Ich hoffe ich habe dir geholfen.

Jonius

Warum hatte der das überhaupt?

Offensichtlich hat er es geliehen bekommen, warum sonst sollte er es beim Aussteigen gehabt haben... Und gemietete / geliehende Sachen sind (mit einigen besseren Ausnahmen) bei einer Haftpflicht normal ausgeschlossen, was auch den Hintergrund hat dass wenn man anderen etwas herleiht teils auch in Kauf nehmen muss dass etwas geschieht was einem selbst auch passieren kann. Man hat also nicht in jedem Fall automatisch einen berechtigten Anspruch an den anderen, sofern dieser nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Und wie genau konnte das überhaupt runterfallen? Aus der losen Hosentasche gerutscht? Je nach Umstand kann der dann doch wieder verantwortlich sein, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Aber dann zahlt seine Versicherung auch nicht (es sei denn er hat eben wieder eine gute wo grobe Fahrlässigkeit drin ist).

Also besser nicht so einfach jemand anderem was geben oder dran denken dass man nicht umsonst sagt "bist selber schuld wenn du anderen dein zeugs gibts" und das ab und zu auch zutrifft.

Also bei solchen Fragen bitte exakt den genauen Hergang schildern, nur der entscheidet darüber wer tatsächlich verantwortlich und damit zahlen muss.

banksy112 
Fragesteller
 24.01.2012, 16:16

er hatte es auf seinem schoß liegen und beim austeigen ist es rausgefallen er hatte es sich genommen und vergessen das er sich es auf den schoß gelegt hatte

holger1st  24.01.2012, 17:40
@banksy112

"es sich genommen" - sofern ohne Zustimmung wäre theoretisch versichert da nicht geliehen. Wobei man das ja mitbekommt wenn man eh schon daneben sitzt und das jemand länger hat...

"vergessen" - nunja sowas auf dem Schoß liegen zu lassen ist selbst wenn man es nicht merkt (dicke Kleidung?) dann auf jeden Fall fahrlässig, evtl. grob?

Recht dumm gelaufen das alles - ich hoff mal er hat eine gute Versicherung wo diese Knackpunkte (geliehen oder nicht, grob fahrlässig oder nicht) drin sind, sowas gibts ja schließlich.

Wenn er so eine Versicherung hat, die solche Schäden mit abdeckt, ja. Nicht jeder Vertrag deckt solche Schäden ab.

Es gibt Haftpflicht-Policen (diese sind vornehmlich neueren Datums) welche Schäden an geliehenen Sachen mitversichern. Ist die Klausel im Vertrag vereinbart würde die Versicherung leisten, ansonsten eben nicht.

Wenn überhaupt, dann muss sicher sein dass die Kratzer oder sonstiges nur durch das Fallenlassen entstanden sein können. Klar will die Versicherung normal das Handy zur Begutachtung haben. Denn in letzter Zeit, da speziell auf Handy´s und Laptop´s bezogen sind soviele Betrügereien versuht und begangen worden, dass die Versicherungen sehr sehr genau prüfen was Sache ist.