Zahlt die Versicherung den Wasserschaden einer Waschmaschine, die womöglich falsch angeschlossen wurde?

Hallo, ich versuche mein Anliegen verständlich vorzutragen. Ich hoffe mir kann geholfen werden, ich habe echt Sorgen deswegen:

Meine Waschmaschine und die Waschmaschine meines direkten Nachbarn in der Wohnung neben mir, teilen sich einen Wasserzulauf. Ein Schlauch geht dann durch die Wand in meine Wohnung. Beide Waschmaschinen wurden von mir mit Teilen aus dem Baumarkt, die zur Führung von Wasser konzipiert sind, so angeschlossen, dass beiden Maschinen permanent Wasserdruck anliegt. Das hat soweit eigentlich ganz gut funktuioniert, nur heute Nacht ist es doch passiert: Ein Schlauch löste sich und flutete die Küche meines Nachbarn. Das Wasser floss zunächst unbemerkt in die nächsten beiden Wohnungen darunter.

Somit wurde durch mein fehlerhaftes (grob fahrlässiges?) Handeln Hausinventar in drei Wohnungen nass gemacht. Zusammen mit den vermutlich notwendigen Trocknungsmaßnahmen der Wände ist da ein ganz ordentlicher Schaden entstanden.

Würde das meine Privathaftpflichtversicherung nicht bezahlen, wäre das mein sicherer Ruin. Daher wollte ich eure Einschätzungen und Erfahrungen hören, ob es unter gewissen Umständen dazu kommen kann, dass die Versicherung nicht zahlt. Ich sollte zwar gegen grobe Fahrlässigkeit versichert sein, habe jedoch von Fällen gelesen, dass Privathaftpflichtversicherungen die Zahlung verweigern, da der Anschluss nicht durch einen Handwerker vorgenommen wurde.

Zahlt in einem solchen Fall die Gebäudeversicherung für die Schäden an der Wand? Springt meinen Haftpflicht für diese Schäden ein, wenn die Gebäudeversicherung die Zahlung ablehnt?

Eine Hausratversicherung habe ich nicht, aber in meiner eigenen Wohnung ist auch nichts nass geworden.

Ich hoffe meine Sorgen können hier ein wenig beschwichtigt werden.

Waschmaschine, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Wasserschaden
Ich habe als Wohnungseigentümer einen Wasserschaden durch eine defekte Silikonfuge der Dusche der Nachbarwohnung erhalten, wer muss nun den Schaden ersetzen?

Ich habe als Wohnungseigentümer einen Wasserschaden durch eine defekte Silikonfuge der Dusche der Nachbarwohnung in meinem Wohnzimmer erhalten, niemand will bezahlen, jeder schiebt es auf den anderen (Hausverwalter, Nachbar, Nachbarhausverwalter, Haftpflichtversicherung), wer muss nun für den Schaden aufkommen ?

Ich hatte vor längerem bemerkt das die Wand hinter meinem Kunststoffregal im Wohnzimmer feucht ist und die Tapete sich löste und mich deshalb gleich an den Nachbarn (Migrationshintergrund, bewohnt eine selbstgenutzte Eigentumswohnung) gewandt da ich schon öfters Duschgeräusche in der früh gehört habe.
Der sagte kann nicht sein, ich habe die Dusche vor 4 Jahren neu gemacht !
Vorher hatte ich zusätzlich meinen Hausverwalter wegen dem Wasserschaden angeschrieben, schließlich befinden sich an der Stelle in meiner Wohnung im Wohnzimmer in diesem Bereich keine Wasserleitungen oder Heizrohre.
Da dann immer noch Wasser rüberkam und er immer noch duschte habe ich einen Feuchtigkeitsmesser besorgt und dem Nachbarn angeboten in seinem Bad zu messen, er hat es abgelehnt und weiter morgens geduscht.
Meine Messungen haben ergeben das es von dem Nachbarn herüberkommen muss.
Nach Wochen kam dann eine Lecksucherfirma die mir sagte die Nachbarwohnung ist schuld, an dem Bad wurde seid min. 20 Jahren nichts gemacht.
Die Nachbarhausverwaltung (des Nachbarn) hat mir geschrieben das der Eigentümer und gleichzeitig Bewohner der Nachbarwohnung aufgefordert wurde sein Bad in Ordnung zu bringen und gesagt empfohlen dem Nachbarn (mit anderem Hausverwalter)die Rechnung zu schicken, er wäre bereit die Rechnung zu übernehmen.
Ich hatte dann ein Sanierungsfirma beauftragt einen Kostenvoranschlag zu erstellen, diese 1050 Euro (ohne Stromkosten und Leihgebühr für Messgerät) wollte der Nachbar nicht bezahlen.
Es wurde alles geleugnet, die Haftpflichtversicherung des Nachbarn hat auf die Gebäudeversicherung meiner Hauseigentümergemeinschaft verwiesen (da der Nachbar den Sachverhalt falsch dargestellt hat).
Mein Hausverwalter bestätigt meine Meinung, der Nachbar oder dessen Haftpflichtversicherung muss den Schaden bezahlen.
Wer muss zahlen, unsere Gebäudeversicherung, die des Nachbargebäudes oder die Haftpflichtversicherung des Nachbarn ?

Dusche, Eigentumswohnung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausverwalter, Nachbarn, Wasserschaden, Weg, Wohnungseigentum, Wohnzimmer
Schaden an Küchenschrank, Vermieter möchte einen neuen Schrank den wir bezahlen sollen, weiß eventuell jemand was wir da machen können?

wir sind aus unserer gemieteten Wohnung ausgezogen und haben beim ablösen einer Schrankkindersicherung einen etwa 2 cm großen Macken am Küchenschrank hinterlassen. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer bot man uns an den Schaden aus kullanz kostenlos zu richten. Leider wurde dieser in einem erheblich dunkleren Farbton und statt glänzendem Lack mit mattem Lack ausgebessert. Laut Aussage des Reparateurs wäre das besser nicht möglich, was mich etwas wundert. Der Vermieter möchte das natürlich nicht einfach so hinnehmen und möchte auch kein Geld für den farblichen Unterschied sondern eine Neulieferung. Da dieses Küchenmodell nicht mehr hergestellt wird, muss das als Sonderanfertigung gemacht werden und beläuft sich auf 1300 Euro + Lieferung + Montage. Unsrere Haftplichtversicherungen lehnen eine übernahme der Kosten ab. Die Küche ist 5 Jahre alt und kostete damals 2000 Euro ohne Geräte. Der Vermieter droht mittlerweile es reparieren zu lassen, dafür unsere 1000 Euro Kaution zu benutzen und den rest dann einzuklagen. Ich sehe aber nicht ein, so viel Geld für einen farblichen Unterschied zu bezahlen da es die funtion der Küche in keinster Weise einschränkt.

Ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen ob er das so darf, oder ob die Versicherungen bezahlen müssten? Bisher konnte uns leider nieman wirklich helfen.

Danke

Küche, Mietwohnung, Mietrecht, Haftpflichtversicherung, Schaden
Fiktive Reperaturkostenabrechnung bei Haftpflicht

Hallo Community,

Hintergrund: Beim Balkon Weißeln hat mein Motorrad Farbe abbekommen, was nun über die Haftpflicht des Verursachers abgerechnet wird. Ich hatte bereits hier eine Frage zum Ablauf eines Gutachtens bei einem Haftpflicht-Schaden gestellt:

https://www.gutefrage.net/frage/beachtung-bei-gutachter-der-versicherung?foundIn=user-profile-question-listing

Nun war der Gutachter da und hat seinen Schaden bemessen. Sein Gutachten besteht aus zwei Positionen (Siehe auch Anhang):

  • Ersatzteile: 648,98€
  • Stundenlohn für Politur & Ersatzteil-Einbau: 380,32€

Nun weiß ich, dass ich eine "fiktive Reperaturkostenabrechnung" machen kann, sodass ich keine Werkstattrechnungen einreichen muss, sondern das Geld ausbezahlt bekomme.

Aber ich habe auch gelesen, dass davon die Mehrwertsteuer abgezogen wird. Die Artikel die ich dazu im Web gefunden habe, waren für mich als Leihe allerdings wenig verständlich. Daher meine Fragen:

  1. Wird von dem Gesamtbetrag (1029,30€) nun die kompletten 19% Mehrwertsteuer abgezogen, oder nur vom Stundenlohn? Die Argumentation ist ja, dass bei der fiktiven Abrechnung keine Mwst. anfällt, weil man es z.B. selbst macht. Aber wenn ich die Ersatzteile kaufe, fällt sehr wohl Mwst. an.
  2. Kann ich mir die Kosten für den Stundenlohn ausbezahlen lassen (weil ich es selbst mache), aber gleichzeitig die Rechnungen für die Ersatzteile einreichen?
  3. Wann bekomme ich das Geld bei der fiktiven Abrechnung? Ist das innerhalb von wenigen Tagen auf meinem Konto, oder dauert dass mehrere Wochen/Monate?
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Werkstatt, Reparatur, Abrechnung, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung
Schadensersatz für Kindertagespflege - wer zahlt?

Hallo ihr lieben,

Also es ist so: Mein Sohn wird im juni 3 und somit endet die Betreuung bei unserer derzeitigen Kindertagespflegeperson (Was ein langes wort).

Nun ist es aber so gewesen, dass mein Sohn, als er ca 1 1/2 jahre alt war, durch das zahnen das gitterbettchen angenagt hat. Das hat er auch bei uns getan. Wir haben viel versucht es ihm abzugewöhnen, daumexol ans holz gepinselt, eine schiene angebaut, nix half, er kaute weiter. Und das ganz schlimm. Es gab tiefe einkerbungen im holz welche nicht sehr schön aussehen. Und das eben auch bei der betreuung. Das dumme war, ein zweites gitterbett stand so nah an dem meines sohnes, sodass er zwei bettchen angenagt hat. Diese phase war sehr schnell vorbei doch nun, kurz vor ende der betreuungszeit, will die betreuungsperson nun Schadensersatz von uns. Sie will, dass wir ihr tatsächlich zwei nigelnagelneue kinderbettchen kaufen.

Ich persönlich finde nicht dass weder wir, noch unsere Haftpflichtversicherung dafür aufkommen müssen, da sie ja die Aufsichtspflicht hatte, und soviel ich gelesen habe, kinder unter 7 jahren gar nicht deliktsfähig sind.

Bin ich da richtig informiert? Wer müsste in so einem Fall für den Schaden aufkommen?

Ich betone an dieser Stelle nochmal dass es sich um KEINE Tagesmutter sondern eine Kindertagespflege handelt.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich mag unsere Betreuerin nämlich wirklich sehr und möchte nicht in einem "Rechtsstreit" wegen kinderbettchen mit ihr auseinandergehn.

Einen schönen abend danke für jeden Ratschlag! :)

Kinder, Schadensersatz, Versicherung, Betreuung, Haftpflichtversicherung, Kinderbetreuung, kindertagespflege, Kindertagesstätte
Kaution einbehalten trotz regulierten Schaden von Versicherung

Hallo, Ich bitte um dringende Beratung für das folgende Problem:

in einer Woche ziehe ich aus. Mein Vermieter will meine Kaution einbehalten und fordert noch mehr Geld trotz regulierten Schaden:

  • ich habe einen einmaligen Schaden verursacht, leichte Kratze an Nebentür. Und ich habe mich an Haftpflichtversicherung gemeldet. Das Schadenobjekt ist nur 1-2 Jahr alt.

  • Mein Vermieter hat einen Kostenvoranschlag von 1600 EUR Brutto an Versicherung vorgelegt. In diesem Kostenvoranschlag handelt es sich um kompletten Türblattaustausch von Schadenobjekt.

  • Ein Gutachter von Versicherung war vor zwei Woche Vorort. Ergebnis von Begutachtung:

    1. Schaden kann durch Reparatur behoben werden. Reparaturkosten Netto 400€
    2. Aber geringe optische Störungen könnten wahrscheinlich nicht gänzlich vermieden werden. Diese optische Beeinträchtigungen könnte eine Wertminderungszahlung geleistet werden und deren Höhe erst nach der Reparaturdurchfürhurng einzuschätzen ist.
    3. Kostenvoranschlag von dem Vermieter ist nicht zu beanstanden.
  • Mein Vermieter hat Reparaturvorschlag abgelehnt und 400€ angenommen.

  • In diesem Fall ist Zeitwertproblem nicht relevant.

  • Mein Vermieter hat mich mündlich informiert dass er meine Kaution von 700€ einbehalten will und ich noch 500€ zusätzlich zahlen muss. Die Reparatur hat er nicht gemacht.

Meine Frage:

  1. Darf der Vermieter noch von mir Geld verlangen trotz Schadenregulierung. Die Versicherung schrieb dass dieser Schadenabwicklung abgeschlossen ist. Weil mein Vermieter das berechtigte Geld angenommen hat.

  2. wie soll ich vorgehen?

Danke für die Antwort.

Mietrecht, Kaution, Haftpflichtversicherung, Schadensregulierung

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