Schadensersatz für Kindertagespflege - wer zahlt?
Hallo ihr lieben,
Also es ist so: Mein Sohn wird im juni 3 und somit endet die Betreuung bei unserer derzeitigen Kindertagespflegeperson (Was ein langes wort).
Nun ist es aber so gewesen, dass mein Sohn, als er ca 1 1/2 jahre alt war, durch das zahnen das gitterbettchen angenagt hat. Das hat er auch bei uns getan. Wir haben viel versucht es ihm abzugewöhnen, daumexol ans holz gepinselt, eine schiene angebaut, nix half, er kaute weiter. Und das ganz schlimm. Es gab tiefe einkerbungen im holz welche nicht sehr schön aussehen. Und das eben auch bei der betreuung. Das dumme war, ein zweites gitterbett stand so nah an dem meines sohnes, sodass er zwei bettchen angenagt hat. Diese phase war sehr schnell vorbei doch nun, kurz vor ende der betreuungszeit, will die betreuungsperson nun Schadensersatz von uns. Sie will, dass wir ihr tatsächlich zwei nigelnagelneue kinderbettchen kaufen.
Ich persönlich finde nicht dass weder wir, noch unsere Haftpflichtversicherung dafür aufkommen müssen, da sie ja die Aufsichtspflicht hatte, und soviel ich gelesen habe, kinder unter 7 jahren gar nicht deliktsfähig sind.
Bin ich da richtig informiert? Wer müsste in so einem Fall für den Schaden aufkommen?
Ich betone an dieser Stelle nochmal dass es sich um KEINE Tagesmutter sondern eine Kindertagespflege handelt.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich mag unsere Betreuerin nämlich wirklich sehr und möchte nicht in einem "Rechtsstreit" wegen kinderbettchen mit ihr auseinandergehn.
Einen schönen abend danke für jeden Ratschlag! :)
4 Antworten
Ja, da bist Du richtig informiert: Ihr seid nicht zum Schadenersatz verpflichtet! Dein Kind ist - wie Du richtig festgestellt hast - nicht deliktfähig, also für sein Tun nicht verantwortlich zu machen und somit nicht schadenersatzpflichtig. Ihr als Eltern müsstet nur dann für den Schaden aufkommen, wenn Euch eine Aufsichtspflichtverletzung vorzuwerfen wäre - und das kann im beschriebenen Fall naturgemäß nicht zutreffen. Der Schaden am Kinderbett ist zwar für die Pflegeperson ärgerlich , zählt aber zu deren Berufsrisiko. Sicher hätte man sie freiwillig mit einem kleinen Betrag für die entstandene Wertminderung der Bettchen entschädigen können - aber wenn diese Person nun so dreist völlig überzogene Forderungen erhebt, würde ich mich da nicht rühren! Mit ihrer Forderung hätte sie in einem eventuellen Rechtsstreit überhaupt keine Chance, jeder Richter würde sie auslachen!
Das soll wohl ein Witz sein?
Wenn das Kind in der Obhut der Tagespflegerin ist, ist sie auch dafür verantwortlich. Eine Haftpflichtversicherung wird euch hier nur vertreten, um einen ungerechtfertigten Anspruch zurück zu weisen. Das würde sie auch tun, wenn ihr "nicht deliktfähige Kinder" eingeschlossen hättet. Das wäre ein ganz anderer Fall.
Das Kind ist nicht deliktsfähig und Ihr habt die Aufssichtspflicht nicht verletzt - sondern die Tagesmutter oder wie sie sich auch immer nennen mag. daher wird die PHV nicht bezahlen. Es sei denn, Ihr hättet eine PHV mit explicitem Einschluss von Schäden, die nicht deliktsfähige Kinder anstellen. Wird aber wohl eher nicht der Fall sein.
Und auch dann zahlt die Privathaftpflicht nur wenn es der VN explizit wünscht.
Liebe Lyriana!
Eine Tagesmutter IST eine Kindertagespflegeperson. Das längere Wort ist die offizielle Version. Andere Menschen hätten deinen Sohn gar nicht länger als 15 Stunden in der Woche an drei aufeinanderfolgenden Monaten betreuen dürfen!
Genau für diesen Fall, dass euer Kind einen Schaden in einem anderen Haushalt anrichtet, habt ihr eure Haftpflichtversicherung. Dafür zahlt ihr schließlich laufend. Und eure Versicherung zahlt schließlich den Schaden, nicht ihr. Was ist euer Problem? Wenn die Tagesmutter an eurem Kind einen Schaden verursacht hätte, beispielsweise mit Tusche ein Gucci-Tshirt verfärbt, würde euch IHRE Versicherung den Schaden ja auch ersetzen!
Ganz unter uns Pfarrerstöchtern: "Meine" Eltern und ich habe uns bis jetzt immer gütlich und ohne Versicherung geeinigt. Als ein 6 Jähriger Übernachtungsgast nachts unverhofft krank wurde und mir ins Kinderbett erbrochen hat, hat mir die Mutter 3 Tage später mit einer Entschuldigung selbstverständlich eine neue Matratze hingestellt! SO kann man sich noch gut leiden und später immer wieder mal um Hilfe oder Babysitten bitten...
Mit der Aufsichtspflicht ist das so: Sie gilt für alle Fälle, in denen absehbar war, dass sich das Kind so und so verhalten würde. Wenn absehbar ist, dass ein Zweijähriger, der in einem Zimmer einen Ball in die Hand bekommt, ist die Tagesmutter selbst schuld, wenn das Kind ihr die antike Ming-Vase zerschmeißt. Da das abzusehen war, hat sie ihre Aufsichtspflicht verletzt. Und das Kind wahrscheinlich auch. Dafür könnt ihr sie haftbar machen.
Nicht vorauszusehen ist, wenn der Zweijährige ins Bad alleine aufs Töpfchen gehen will, dabei Mutters 20.000,00 Euro-Schmuck auf dem Waschbeckenrand entdeckt, ihn ins Klo wirft und ihn runterspült. Wahre Geschichte! Die Mutter wollte von der Kinderfrau (die bei ihnen zu Hause arbeitete), den Schmuck ersetzt haben. Das Gericht sah das anders: Da die Kinderfrau nicht wissen konnte, dass so ein wertvoller Schmuck im Bad lag, außerdem noch gut erreichbar für das Kind, traf sie keine Schuld. Sie hatte die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Die Mutter hatte selber schuld! Und blieb auf dem Schaden sitzen.
Vielleicht hättest ihr eher darüber sprechen sollen, was jetzt mit dem angenagten Bett passiert. Denn so ein Verhalten ist, gelinde gesagt, ungewöhnlich! Damit kann keiner rechnen. Und dann auch noch das Nachbarbett anzunagen! An dieser Stelle hättet ihr eurem Sohn ein eigenes Reisebett dort hinstellen sollen, um nicht noch mehr Schaden bei der Tagesmutter anzurichten. Mir wäre das, ehrlich gesagt, peinlich gewesen! Es ist einer Tagesmutter nicht zumutbar, für ein derart spezielles Kind ein Extra Metallbett anzuschaffen. Fragt mal beim Jugendamt nach!
Ist dein Mann handwerklich begabt? Wenn die Betten nicht komplett kaputtgebissen sind, lässt sich die Kollegin vielleicht darauf ein, wenn Dellen mit Holzspachtelmasse ausgebessert und die Betten mit Speichelfester Farbe übergestrichen werden. Mir würde das ausreichen. Fragt sie doch mal!
Deine Frage lässt bei mir die Idee aufkeimen, zukünftig bei den Eltern für solche Fälle gleich zu Beginn der Betreuung eine Kaution zu erheben. Frechheit sowas.
Übrigens: Wenn dein Kind immer noch alles annagen sollte, weist das auf eine schwere Verhaltensstörung hin. Dann solltet ihr euch dringend professionelle Hilfe holen!
LG, deine Tagesmutter
Uuuupps, sorry, Lyriana, lese gerade, dass du sie ja eigentlich magst...
Melde doch den Schaden bei deiner Versicherung. Die wird allerdings fragen, wie alt die Bettchen inzwischen sind und einen Zeitwert abziehen. Und den dann zahlen. Und das auch nur, wenn eben die Tagesmutter ihre Aufsichtspflicht verletzt hat - sonst zahlen die nämlich nicht mal! Kurios, aber wahr. Ihr solltet das Formular, wie der Schaden entstanden ist, aus diesem Grunde mit eurem Versicherungsvertreter gemeinsam ausfüllen. Deutlicher darf man nicht werden ;-) Steht dort das Falsche, fließt kein Geld.
Ich persönlich denke, es ist fair, wenn die Tagesmutter den Zeitwert für die Bettchen bekommt. Nigelnagelneu ist sicherlich etwas übertrieben... LG!
Na ja, wahrscheinlich ist sie davon ausgegangen, dass die Kinder schlafen... Irgendwann verlässt man ja den Raum, um sich den älteren Tageskindern zu widmen. Und lass das Kind mal nur 5 Tage lang nagen und man sieht es nicht gleich...
Aber ich hätte auch anders reagiert: Bessere Nagehilfen als Alternativen angeboten, alles dick mit Stoff umwickelt, wäre bei dem Kind geblieben, bis es sicher eingeschlafen ist...
Ich kenne diese Situation von einer Freundin, die ihr Kind im Bett deponiert hat bis das Bett so aussah. Das traurige Ende war, dass das Jugendamt nicht eingegriffen hat und die Mutter von 3 Kindern nicht mehr lebt...
Ehm, entschuldige aber was wird mir hier bitte unterstellt? Das ich mich nicht um mein Kind kümmere? Mein Sohn ist kein spezieller Fall und gerade sie sollten sowas kennen. Es gibt etliche kinder die das bettchen während dem zahnen ankauen.
Und nein, mein sohn macht das nicht mehr, wie ich oben schon erwähnt habe, hat sich das problem schnell gelegt.
Ein reisebettchen hinstellen?!? Sie sollte also zwei betten komplett abbauen und wir sollen reisebettchen stellen? Also entschuldige, aber das erscheint mir sehr sinnfrei.
Ich finde ihre Antwort zum teil sehr rabiat und persönlich angreifend. Gut das sie mein Kind nicht betreuuen....
Liebe Lyriana, meinst du jetzt mich oder Goodnight mit rabiat? Ich habe dir doch überhaupt gar nichts unterstellt!
Das mit dem Bettchen-Annagen ist mir völlig neu. Ich habe jetzt genau 20 Tageskinder durch, und keines hat das gemacht... Aber einmal ist ja immer das erste Mal und ich hätte dann ja auch Handtücher drumgewickelt und mit Schnur stramm befestigt, schon damit sich das Kind keine Splitter einzieht... Sorry, hatte das überlesen mit dem "inzwischen erledigt"!
Ich hatte gemeint, für deinen Sohn ein Reisebettchen aus dem eigenen Haushalt mitzugeben, dann wäre dieses Problem ja gar nicht erst entstanden. Bzw. er hätte euer eigenes zernagt. Ein Reisebett ist doch meist in jedem Haushalt vorhanden, wg. Übernachtung bei Oma oder so... Wieso sollte denn die Tagesmutter zwei Betten abbauen? ??!!! Das verstehe ich jetzt auch nicht. Ist sinnfrei, ja.
Wie schon gesagt, zwei nigelnagelneue Betten finde ich auch sehr übertrieben!
LG
Die andere Frage ist doch, was macht ein Kind so lange allein im Bett, dass es einen solchen Schaden anrichten kann?! Da sollte die Tagesmutter sehr still sein.