Vermieter will mehr für die Beschädigung der Arbeitsplatte als den von der Versicherung geleistete Betrag?

6 Antworten

Natürlich darf der Vermieter überhöhte Ansprüche stellen - das ist erst 'mal nicht verboten. Er wird allerdings diese überhöhten Forderungen kaum durchsetzen können, denn die Rechtslage ist da eindeutig: Berechtigt ist nur die Forderung nach dem Ausgleich des tatsächlich entstandenen Schadens zum Zeitwert. Die Wertverbesserung, die dem Vermieter jedoch dadurch zuwächst, dass er nun eine neue anstelle einer gebrauchten Arbeitsplatte erhält, muss er sich anrechnen lassen. Daher sind die Ansprüche, die er über die vom Versicherer geleistete Zahlung hinaus noch stellt, unberechtigt. Vor Gericht würde er diese Forderung kaum durchsetzen können.

das kann durchaus seine Richtigkeit haben denn HP zahlt u.U nur Zeitwert, der Vermieter muß aber komplette Platte ersetzen. Der Vermieter soll komplette Rechnung deiner HP einreichen. Eventuell zahlen die dann alles


grubenschmalz  03.01.2016, 10:52

Der Vermieter hat aber kein Recht da direkt ne neue Platte einzubauen. sondern eben nur eine gebrauchte

newcomer  03.01.2016, 10:55
@grubenschmalz

aha eine Gebrauchte ??? Eine Gebrauchte ist schon auf Länge bearbeitet und der E-Herd ausgeschnitten. Das wäre dann Pfusch hoch 3. Die Arbeitsplatten haben es nun mal so an sich dass sie nur durch Neuteil ausgetauscht werden können. Das wissen auch Versicherungen

Normal wird nur der Zeitwert ersetzt. Und das sollte reichen. 

Gleiches bei Verkehrsunfall. Du hast ne 20 Jahre alte Kiste und jemand fährt dir rein...dann kannst au keine neue verlangen.

verreisterNutzer  03.01.2016, 11:22

Grundsätzlich richtig. Aber auch ein 20 Jahre altes bekommt einen neuen Kotflügel mit neuer Lackierung erstattet. So ist es auch mit der Einbauküche. Nach einem Schaden werden die beschädigten Teile samt Einbau erstattet. Da es keinen Markt für gebrauchte arbeitsplatten gibt, wird der Vermieter eine neue erhalten. Schließlich ist er so zu entschädigen, als wäre der Schaden nie passiert. Das ist leider nur durch eine neue arbeitsplatte möglich.

bwhoch2  04.01.2016, 11:55
@verreisterNutzer

Der Vergleich mit dem Auto hinkt, da eine Reparatur in vollem Umfang nur dann bezahlt wird, wenn die Reparaturkosten niedriger sind, als der Zeitwert des Autos.

Bei der Küche dürfte es so sein, dass der Zeitwert der gesamten Küche ermittelt wird und wenn diese schon 20 Jahre alt ist, dürfte der bei 0 € liegen. Wenn dann eine neue Arbeitsplatte verbaut wird, bin ich mir alles andere als sicher, dass die von der Versicherung dann voll bezahlt wird. Es kommt dann wohl sehr auf die Versicherung an.

Also die Versicherung bezahlt natürlich auch den Einbau. Aber es wird hier eher um den Zeitwert der Arbeitsplatte gehen. Da darf die Versicherung Abzüge machen. Und du musst die Differenz auch nicht zahlen. Rechtlich hat der Vermieter nur Anspruch auf den Zeitwert. Ist die Platte also schon paar Jahre alt, bekommt der Vermieter nie den Neupreis. Ist sie relativ Neu, muss du mit deiner Versicherung nochmal darüber sprechen.

verreisterNutzer  03.01.2016, 11:28

falsch. Die Versicherung muss so entschädigen als wäre der Schaden niemals entstanden. Da die arbeitsplatte Teil einer kompletten Küche ist, muss so entschädigt das die Küche anschließend wieder brauchbar ist und die beschädigung repariert ist. Wenn das nur durch den Austausch der arbeitsplatte möglich ist, wird auch eine neue arbeitsplatte bezahlt und dadurch der gebrauxhswert der Küche wieder hergestellt.

zopiclon5  10.03.2016, 12:31
@verreisterNutzer

ist leider nicht richtig. Es wird wirklich nur der Zeitwert ersetzt. Hab extra meinen Versicherungsvertreter gefragt. Es soll aber Verträge geben, in denen man den Neuwert versichern kann. Die sind dann aber teurer und nicht so verbreitet. Es kommt auch auf die Summe des Schadens an. Bei kleineren Beträgen sind die Versicherer oft kulanter und zahlen alles.

Deine Haftpflicht Versicherung hat den Schaden anerkannt. Damit ist die Sache für Dich erledigt. Du kannst alle Folgeansprüche getrost an Deine Versicherung weiterleiten. Dort wird man berechtigte Ansprüche zusätzlich regulieren und unberechtigte Ansprüche notfalls auch gerichtlich abwehren. Oder Du verweist Deinen Vermieter direkt an deine Versicherung und hast mit der Angelegenheit keine weitere Arbeit.