Handy dem Schwiegervater aus der Hand gefallen

Hallo alle zusammen!

Ich habe eine Frage bezüglich Reise-Haftpflichtversicherung, und zwar:

Meine Frau kommt aus der Ukraine und meine Schwiegereltern sind zu Besuch bei uns, da wir Eltern geworden sind! Sie waren schon öfters bei uns und wir schliessen jedes Mal eine Reise-Haftpflichtversicherung ab, bis jetzt immer bei ADAC, dieses Mal bei Hansemerkur (Reise-Haftpflicht (AG; Tarif VB-RS 2008)). Am 14.12. haben wir (mein Schwiegervater und ich) meine Frau und Kind vom Krankenhaus abgeholt. Vor der Haustür wollte mein Schwiegervater ein Erinnerungsfoto machen, leider hatte er keine Kamera dabei. Er hat meine Frau gebeten, ihm ihr Handy zu geben. Das hat sie auch getan. Leider ist ihm das Handy aus der Hand gefallen, bevor er noch das Foto machen konnte, und ist auf den Boden und in eine (Schnee-)Pfütze gefallen. Die LAune war natürlich im Keller. Das Handy haben wir im ausgeschalteten Zustand getrocknet. Danach ließ es sich einschalten, aber wir sahen in der rechten Ecke einen Riss und man konnte im rechten Drittel auf dem Handy nix ablesen... Äußerlich kein Schaden zu sehen. Am WE habe ich dann doch an die Versicherung gedacht und da auch am Montag angerufen, die nette Dame meinte, wir sollen einen Schadensformular ausfüllen und Kostenvoranschlag beilegen. Ich war gestern im O2 LAden, die Reparatur, falls reparabel würde ca. 160€ kosten, falls Wasserschaden vorliegt, dann neues Handy... Kostenvoranschlag kommt nächste Tage.

Die Schwiegereltern bleiben noch ca. 2 Wochen da. Wie sollen wir denn das Formular ausfüllen, der SChwiegervater spricht kein Deutsch und ich nur Paar Wörter Ukrinisch. Meine Frau kann selbstverständlich dolmetschen. Zahlt die VErsicherung überhaupt in solchen Fällen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

LG

Stephan

Auszug aus AGB: § 3 - Ausschlüsse 4. Haftpflichtansprüche wegen Schäden (mit Ausnahme der unter § 1 Ziffer 2 b) genannten Tatbestände) an fremden Sachen, die die versicherte Person gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind; .. 6. Haftpflichtansprüche a) aus Schadenfällen von Angehörigen der versicherten Person, die mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Angehörige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und - kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind); ... §1

h) für Mietsachschäden aus der Benutzung der zur Unterkunft auf Reisen vorübergehend zu privaten Zwecken gemieteten Räume in Gebäuden (z. B. Hotel- und Pensionszimmer, Ferienwohnungen, Bungalows) sowie der Räume, deren Benutzung im Zusammenhang mit der Beherbergung vorgesehen und gestattet ist (z. B. Speiseräume, Gemeinschaftsbäder). Die Deckungssumme beträgt je Mietsach- Schadenereignis 25.000 EUR. Die Gesamtleistung der HanseMerkur

Handy, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Schaden
Fremden Spiegel mit Mietauto abgefahren - ein Fall für die Haftpflicht?

Bei einem Umzug habe ich versehentlich mit meinem Mietwagen (Mercedes Vito Bus) den Rückspiegel eines VW T4 berührt, welcher dann rausgesprungen ist (also nicht ganz abgefahren). An meinem Fahrzeug ist kein Schaden entstanden.

Die Fahrerin des T4 war direkt vor Ort als es geschah und wollte mir anschließend direkt mal 500 € für den "Schaden", der eigentlich kein Schaden war, abknüpfen. Es war aber offensichtlich auch ein anderer Schaden am Spiegel, der wohl aus Eigenverschuldung vorher passiert sein musste (Vorderseite, tiefer Kunststoffkratzer, entgegengesetzte Richtung).

Da wir uns nicht einigen konnten haben wir die Polizei geholt. Diese hat dann geschlichtet und den Kontaktaustausch geregelt und darauf hingewiesen dass das eigentlich kein wirklicher Schaden sei, sondern der Spiegel wieder eingehakt werden kann - wir sollen alles weitere unter uns klären.

Mein Mietfahrzeug wurde dann am selben Abend von der Vermietung ohne Beanstandungen zurückgenommen, den Unfall hatte ich nicht gemeldet da die Frau sich direkt bei mir melden wollte und kein offensichtlicher Schaden entstanden war.

Nun aber, vier Wochen später, meldet sich die Vermietung bei mir und sagt dass eine Frau mit Rechnung in den Laden kam und nun Geld von der Vermietung für den Spiegel haben will. Ich soll nun Stellung beziehen und die Rechnung zahlen.

Soweit so gut, aber ich vermute dass die nette Frau mir einen anderen Schaden am Spiegel mit in die Schuhe schieben will. Wie geh ich nun vor? Meldung an meine Versicherung? Übernimmt die Haftpflicht die Schadensregulierung? Die Frau hat sich ja direkt an die Vermietung gerichtet und nicht direkt an mich - und die wussten ja von nichts da ja offensichtlich kein Schaden entstanden ist.

Danke für die Antworten ...

Unfall, autovermietung, Haftpflichtversicherung, Mietwagen, Schadensregulierung
Haftpflichtversicherung bei angebohrtem Abwasserrohr

Hallo, wir sind letzte Woche umgezogen, allerdings nur zwei Stockwerke tiefer. Mein Mann hat dann am Mittwoch einen ganz normalen Küchenhängeschrank befestigen wollen auch an der ganz normalen Küchenwand, die auch für die Montage für eine Küche gedacht war! Nun unser Problem: Beim bohren für den Hängeschrank hat er eine Abwasserleitung getroffen, uns war nicht bekannt das an dieser Stelle eine Leitung ist, auf elektrische Leitungen haben wir alles abgesucht nur dieses Plastikrohr war natürlich nicht zu finden. Wir, und auch mein Vater (selbstständiger Maurermeister) sind der Meinung an dieser Stelle dürfte die Abwasserleitung nicht sein, denn dort hätte jeder der eine normale Küche aufstellt rein gebohrt. Und uns wurde auch nicht gesagt das diese Leitung da ist. Wir den Fall unserer Vermieterin gemeldet, sie wollte nun unbedingt das wir das unserer Haftpflicht melden. Haben wir dann auch getan, mit einem unguten Gefühl. Die Haftpflicht hat sich dann die Tage gemeldet und kommt für den Schaden nicht auf! Allerdings nicht aus besagtem Grund sondern weil wir uns nicht umgemeldet haben! Wohlbemerkt wir haben nicht die Adresse gewechselt sondern lediglich das Stockwerk! Ob die Haftpflicht aber sonst dafür aufgekommen wäre können sie uns nicht sagen.

Wir und auch alle die bisher das gesehen haben sind der Meinung das es nicht unsere Schuld ist, denn da hätte jeder reingebohrt. Mein Vater hat dann bemerkt das das nur eine 10er Wand ist und das Rohr ist auch ein 10er Rohr. Also gerade mal einen Zentimeter unterm Putz befindet sich das Rohr, also mit jedem Nagel hätte man es getroffen. Nun zur Bausubstanz des Hauses, wo die Küche sich jetzt befindet, war bis vor drei Monaten nicht die Küche sondern die Toilette! Die Abwasserleitung wurde nicht umgelegt sondern lediglich durch ein neues Rohr ersetzt.

Kann mir da irgendjemand helfen? Ob wir nun auf den Kosten für den Schaden sitzen bleiben oder ob die Vermieterin das selbst tragen muss?

Danke im Vorraus!

Abwasserleitung, Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung bei Brillenschaden

Kam mit meiner Familie mit dem PKW aus dem Urlaub (Tirol) zurück. Beim Ausladen des Gepäcks fiel mir meine Gleitsichtbrille auf den Boden. Da ich gerade einen Koffer in beiden Händen hatte, musste ich diesen erst abstellen, um die bis dahin unversehrte Brille aufheben zu können.In diesem Moment trat meine 27-jährige Stieftochter, in der Absicht, mir beim Ausladen helfen zu wollen , an den PKW und auf die Brille -Totalschaden! Der Schaden wurde per Foto durch meine Stieftochter dokumentiert u. Schadensmeldung an ihre Haftpflicht-/Hausratversicherung Allianz erledigt. Meine Stieftochter als Versicherungsnehmerin erhielt folgende Mitteilung:"Wir haben geprüft,ob Sie für den Schaden verantwortlich sind.Nach unseren Feststellungen sind Sie nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.Wenn sich der Anspruchsteller wieder an Sie wendet, informieren Sie uns bitte so schnell wie möglich." Ich als Geschädigter erhielt von der Allianz folgende Mitteilung: "Wir haben geprüft, ob Ihre Schadenerstazforderung nach den gesetzlichen Bestimmungen begründet ist.Dabei hat sich ergeben, dass dies nicht der Fall ist. Für ein Verschulden unserer Versicherungsnehmerin liegen keine Anhaltspunkte vor. Sie musste nicht damit rechnen, dass Ihnen die Brille beim Ausladen des Gepäcks aus dem Fahrzeug herunterfällt." Da ist man erst einmal sprachlos.Wozu - bitte schön - ist dann eine Haftpflichtversicherung da? Sollte man zunächst den Verbraucherschutz einschalten oder bspw. die Zeitschrift "Super Illu" um Hilfe bitten? Bin auf Ihre Meinungen und Tips gespannt. Wer hatte einen ähnlich gelagerten Streitfall mit einer Versicherung?

Haftpflichtversicherung
Schäden bei Hochzeitsfeier, Wer haftet? Lokal oder Austragender? Windschaden?

Hallo,

unsere Hochzeitsfeier hat in einem Eventlokal stattgefunden, dass im 4. Stock neben einem Autohaus angesiedelt ist. Von der Dachterasse sind leider 2 große Stehkerzen (ca. 30cm hoch, ca. 3kg) gefallen und haben das Glasdach des Autohauses zerstört.

Niemand weiß natürlich wie das passiert ist oder wer das war.

Ist die Location nicht für solche Fälle versichert?

Nach Begutachtung des Schadens, gehe ich eher davon aus, dass die Kerzen nicht geworfen wurden, sondern unachtsam auf dem Balkongeländer abgestellt. In der Nacht gab es einen heftigen Sturm, der diese dann vollends auf das Vordach vor dem Balkon geworfen hat (das geht nochmal ca. 1m raus) von dem aus sie dann langsam bis zum Rand gerollt und senkrecht nach unten gefallen sind. Das ist die einzige logische Erklärung, wieso die Schäden nach 3-4m Falltiefe nur 10cm von der Wand entfernt sind. Hätte jemand die Kerzen geworfen, so hätten sie viel weiter entfernt einschlagen müssen.

Soviel zur phsikalischen Theorie, doch leider sieht das der Besitzer nicht so. Mit logischen Argumenten konnte ich ihn heute nicht konfrontieren. Er beharrt darauf, dass die Kerzen zu Beginn der Feier nicht auf dem Geläner gestanden sind und somit wir schuld sind.

Wer haftet in diesem Fall? Der Betreiber des Lokales oder der Festaustragende? Wird das seine Versicherung zahlen? Ist das eine Art "Windschaden"?

mfg sf

Hochzeit, Versicherung, Gastronomie, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Haftung
Ärger mit Autowerkstatt bei Glühkerzenwechsel?

Habe mein Auto in eine freie Werkstatt zum Glühkerzen wechseln gegeben, man hat mir gesagt das dauert höchstens eine stunde. Habe das Auto seit 12 tagen noch nicht wieder ,weil eine Glühkerze weggebrochen ist und der Zylinderkopf ausgebaut und von Fachwerkstatt ausgefräst werden muss und neue Dichtungen rein. das Auto wurde mir für 9.7.bzw. spätsstends10.7. versprochen, habe mich für diese zeit um ein Auto als Ersatz selbst gekümmert, da ich jeden tag 130km zur Arbeit fahren muss, sonst bin ich aufgeschmissen. Das Auto musste ich aber am 11.7. wieder abgeben da es selbst gebraucht wurde. Habe mit Werkstatt versucht zu sprechen ,aber bis 21uhr keinen erreicht. Dann kam doch der Rückruf das das Auto immer noch nicht fertig ist da der Zylinderkopf erst noch abgeholt wird. Aber am nächsten tag ist das Auto fertig wurde mir mal wieder versprochen(nun zum13.7.)Am 13.7. nach der Arbeit war wieder keiner zu erreichen und ich musste eigentlich Samstag auch arbeiten, am Abend gegen21 Uhr kam dann der Anruf da sich das Auto Samstag bekommen musste mit dem Auto meines Mannes zur arbeit fahren und ermit dem Taxi zur Arbeit. Samstag Mittag kam die Nachricht er hat einen notfall, ein schlüssel sei bei einem kunden abgebrochen und er bringt das auto dann vorbei.wieder verging der tag und am abend der anruf gegen 21 uhr das auto ist immer noch nicht fertig,da eine dichtung nicht dicht ist man muss noch mal eine originaldichtung bestellenund probierern.jetzt war meine geduld am ende ich bestand auf einen kostenlosen ersatzwagen.er brachte mir dann das auto seiner freundin ohne papiere.die bringe ich heute noch vorbei.wieder verging der tag und keinepapiere waren im briefkasten, wieder musste ich telefonieren wo die papiere bleiben,denn ohne fahre ich nicht auto.auserdem war der tank fast leer. jetzt habe ich mein auto immer noch nicht und soll am ende nach mehrmaligem nachfragen so ca. 400 euro für die reparatur bezahlen, obwohl ich nur die glühkerzen gewechselt haben wollte, was ca.130 euro kostet und nicht 400. ich bin nicht bereit diese mehrkosten zu bezahlen da ich den schaden ja nicht verursacht habe , muss das nicht über seine haftpflichtversicherung laufen? was kann ich tun ,anwalt einschalten?

Auto, Haftpflichtschaden, Haftpflichtversicherung
Ich habe an einem parkenden VW- T5 den Aussenspiegel beim vorbeifahren beschädigt. Wie teuer kann das werden?

habe an einem parkenden VW- T5 den Aussenspiegel beim vorbeifahren beschädigt. Wie teuer kann das werden?

Als ich gestern abend mit einem Umzugswagen durch eine enge Strasse fuhr, habe ich beim vorbeifahren an einem parkenden VW-T5 den Aussenspiegel beschädigt. Zunächst habe ich die Polizei gerufen und den Unfall gemeldet. Anschließend kam der Halter der VW T5 aus seiner Wohnung und meinte, man müsse die Polizei nicht unbedingt benachrichtigen und das wir das so klären könnten. Demzufolge haben wir unsere Daten ausgetauscht (ein Freund von mir und ein Freund von Ihm waren als Zeugen Vorort). An dem Aussenspiegel ist kein optischer Schaden zu sehen. Lediglich der Aussenspiegel, welcher elektrisch ist, lässt sich nicht nach oben bzw. untern Drehen, dafür aber von links nach rechts. Ich hab im Internet gesehen das ein ganz neuer Spiegel rund 94 Euro neu kostet. Ich denke mal dann kommt wenn überhaupt noch der Einbau dazu, dann kostet es noch 60 Euro dazu. Wahrscheinlich ist dies noch nicht einmal notwendig, weil ich davon ausgehe, dass sich im Spiegel ein Kontakt gelöst hat, der einfach wieder festgemacht werden muss. Jedoch fürchte ich dass mich das viel mehr als nur einen neuen Spiegel + einbau kosten kann, wenn man noch nen Gutachter oder so dazunimmt. Gibt es denn eine Schadensgrenze ab wann ein Gutachter dazugezogen werden darf ? Denn es ist ja schwachsinnig einen Gutachter zu nehmen wenn ein neuer Spiegel + einbau ca 160 Euro und der Gutachter beispielsweise 200 Euro. Wie hoch sind die Kosten die auf mich zukommen. I Ich will den Schaden selber übernehmen ohne dass es an die Versicherung gemeldet wird, weil der Wagen den ich fuhr nicht mir gehört. Diese Werkstätten machen zwar ihr Geschäft mit solchen Fällen, aber ich finde es manchmal überzogen, was für Kosten verursacht werden, die eigentlich gar nicht anfallen. Der Halter des beschädigten Fahrzeug schien eigentlich sehr ehrlich zu sein, aber ich mache mir ein paar Gedanken weil die Werkstätten einfach unnötige Kosten verursachen.

Vielen Dank für eure Meinung

KFZ, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Jura
Feuerwehreinsatz bei Gasgeruch - Fehlalarm - Kostenerstattung?

Hallo,

ich hoffe, es kann mir jemand bei folgendem Problem weiterhelfen:

Mein Freund und ich sind vor ein paar Tagen in eine neue Wohnung eingezogen. Schon beim Einzug hatten wir das Gefühl, dass es vor allem im Bad unangenehm nach Gas roch. Nach zwei Tagen, als der Geruch auch nach dem Lüften nicht besser wurde, haben wir die Hausverwaltung angerufen, doch leider nur auf dem AB erreicht. Da haben wir dann drauf gesprochen, dass wir vermuten, dass aus irgendeinem Rohr im Bad vermutlich Gas austritt. Da wir jedoch am kommenden Tag in den Urlaub fahren wollten, haben wir der Hausverwaltung das OK gegeben, dass sie auch waehrend unserer Abwesenheit in die Wohnung kann, um sich ein Bild von der Lage zu verschaffen (dabei sind wir davon ausgegangen, die Hausverwaltung hat auch noch einen eigenen Schlüssel der Wohnung).

Am naechsten Morgen rief uns die Hausverwaltung dann an, kurz bevor wir in den Flieger gestiegen sind, und meinte, dass sie keinen Schlüssel hatten und deshalb gleich in die Wohnung einbrechen würden.

Das haben die dann auch mit Polizei, Feuerwehr gemacht und gleich das Schloss ausgetauscht. Den Schlüssel dürfen wir uns jetzt bei der Polizei abholen. Das Ergebnis ergab: Ja, es riecht tatsaechlich nach Gas, es sei aber von keiner Gefahr auszugehen.

Die Hausverwaltung hat uns jetzt eine saftige Rechnung für den Einsatz von Feuerwehr/Schlüsseldienst/Polizei versprochen. Wir haetten also unseren Urlaub eigentlich verfallen lassen und einem Handwerker einen Zugang zu unserer Wohnung verschaffen müssen oder eben den Verdacht erst gar nicht melden sollen.

Nun unsere Fragen: Ist es tatsaechlich so, dass wir völlig im Unrecht sind und für den Einsatz aufkommen müssen? Besteht die Möglichkeit, dass unsere Haftpflichtversicherung zumindest einen Teil des Schadens übernimmt? Und weiss vielleicht jemand, wieviel ein solcher Einsatz kosten kann?

Wir hoffen sehr, es kann hierzu jemand seine Einschaetzung geben.

Danke, Emilie

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