Totalschaden - Restwert - Verkauf an Privat

5 Antworten

Hallo takatuka, bei jedem Schadenfall gibt es eine Schadenminderungspflicht! Aber sie müssen sich auf Restwertangebote der gegnerischen Versicherung nur solange ggf. verweisen lassen, solange sie ihr Fahrzeug noch nicht veräußert haben! Hatte auch einen Totalschaden mit Gutachten-Restwert von 3.800 €. Die gegnerische Versicherung machte uns ein Restwert-Angebot über die ML Automobile in Köln über 6.830 € !! Leider hatte sich dieser Schrott-Aufkäufer gar nicht mehr gemeldet, aber zum Glück konnten wir einen Ersatzaufkäufer mit einem Restwert von 7.000 € ausfindig machen! Die Versicherungen werden bei ihren Leistungsfällen auch gelegentlich geprüft ob sie evtl. nicht zuviel an Leistungen an ihre Geschädigten bezahlen! Sie haben auch eine Schadenminderungspflicht gegenüber der gesamten Versicherungskundschaft und müssen prüfen dass nicht unnötigerweise zu hohe Entschädigungen gezahlt werden - zum Leidwesen des einzelnen, geschädigten Versicherungskunden ;-(

siola55  20.03.2012, 12:34

Alle weiteren Fragen würde ich dem Rechtsanwalt überlassen - bei unverschuldetem Totalschaden bezahlt ja die gegnerische Haftpflichtversicherung!

Du hast fast alles richtig gemacht. Du hättest mit dem Privatkäufer nur einen Vertrag über 800 Euro machen sollen. Falls Du der Versicherung noch nicht gesagt hast, dass Du das Auto für 900 verkauft hast, tus nicht, sondern mach einen 800-Euro-Vertrag (gegebenenfalls mit irgeneinem Kumpel - nur auf dem Papier).

Wö kämen wir da hin, wenn einen eine Versicherung nach Belieben enteignen könnte? Wem Du Dein Auto verkaufst, geht die Versicherung nichts an. Der Restwert ist 800 Euro. Erzielst Du 900 hat die Versicherung das Recht, dir statt 800 900 Euro weniger zu überweisen. Aber sie kann Dir nicht vorschreiben, wem du DEIN Auto verkaufst. Das hätten die Versicherungen gern. Das Geschäft, das mit DEINEM Auto zu machen ist, machst DU - nicht die Verischerung. Ist doch logisch! Es kann nicht sein, dass Dein Eigentum meistbietend zugunsten einer Versicherungsgesellschaft versteigert wird. Es ist und bleibt DEIN Eigentum. Die gängige Praxis ist zwar eine andere - aber wer sich ein bisschen auskennt, lässt sich das natürlich nicht bieten und fällt nicht auf die anderslautenden Infos der Versicherer rein.

Wenn ein Gutachten einen Restwert ausweist, musst Du nicht darauf warten, was die Versicherung dazu meint - Du verkaufst am besten ganz schnell und sofort (zum restwert, aber nur auf dem papier - was Du wirklich bekommst geht keinen was an). Damit sparst Du Dir die Diskussion darüber, ob es rechtens ist, Dich zu enteignen oder nicht. Auf ein bereits verkauftes Auto hat keine Verischerung Zugriff. Was weg ist ist weg! und Du bekommst Dein Geld in voller Höhe! Noch ein Tipp: Nur über einen Anwalt abrechnen - es niemals selber versuchen! Bei unverschuldeten Unfällen bezahlt die gegnerische Versicherung auch den Anwalt. Ansonsten: Ohne Rechtsschutzversicherung sollte man keinen Schritt vor die Tür gehen! Die Abzocke lauert überall!

Du solltest die Versicherung über den Vekauf zum gutachterlich ermittelten Restwert informieren.

Das Gutachten ist gültig. Du bekommst 4200Euro.

Es geht die Versicherung nichts an, was du tatsächlich bekommen hast.

Die Versicherung könnte dir den Diffenrenzbetrag kürzen, macht sie aber in der Praxis nicht.