Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung

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Es sieht nicht gut für dich aus. Tatsächlich muß man beim Trimmen (ob Elekto oder Benzin) oder ähnlichen Arbeiten die nötige Sorgfalt walten lassen. Wenn ein Baum gefällt wird, kann man auch nicht lustig drauf lossägen, sondern muß mit Bedacht arbeiten/Vorbereitungen treffen. Es war ein abwendbares Ereignis, denn du hättest den Autoinhaber bitten können seinen Wagen vorsichtshalber weg zu fahren, damit kein Schaden entstehen kann. Manche VS gehen in so einem Fall noch einen Schritt weiter und behaupten, dass Absicht hinter dieser Handlung gestanden hat.

sanierer 
Fragesteller
 16.11.2012, 20:03

Heute hat die Versicherung (HUK) angerufen und hat mir mitgeteilt, dass nach "nochmaliger und gründlicherer" Prüfung nur der reine Sachschaden (Frontscheibe wechseln - ohne sonstige Aufwendungen) bezahlt wird!
Begründung:
Es wäre realitätsfremd, eine Wiese nach Steinen abzusuchen oder jeden zu informieren oder zu warnen, wenn man eine bestimmte Arbeit auf dem eigenen Grundstück machen will.
MfG
sanierer

Ein unabwendbare Ereignis, und der Hinweis auf Sorgfaltspflichtverletzung passt nicht zusammen. Ersteres bedingt tatsächlich keinen Schadensersatz(s. § 823 BGB).

Genau gegen Schäden aus Unachtsamkeit versichert man sich aber. Hier wurde wohl aus Routinegründen erst mal abgelehnt.

Andererseits ist es schwer nachvollziehbar, wie ein Rasentrimmer einen ausreichend großen Stein in eine Windschutzscheibe schleudern soll.

Das wäre eher ein Ablehnungsgrund.

Aber wenn du nach § 823 kene Schld hast, hat der Nachbarlider pech gehabt, dann brauchst duauch privat nicht zahlen. Dann wehrt die PH einen unberechtigten Anspruch gegen dich ab.