üübernimmt die Haftpflicht Versicherung wenn man bei nicht eigenem Fahrzeug die Handbremse nicht zieht?

Hallo. Und zwar haben wir uns vor 4 Wochen ein neues Auto gekauft. Meine Schwiegermutter kam dann letzte Woche zu Besuch und hat sich den Wagen ausführlich mal von Innen angeschaut...alles schön und gut...wir sind dann rein ins Haus und gut eine viertel Stunde später stand unser Nachbar vor der Tür und machte uns darauf aufmerksam, dass unser Auto die Auffahrt runter gerollt ist... Gott sei Dank ist nichts schlimmes passiert, das Auto ist "nur" gegen eine Metallsäule gefahren und wurde von einem noch nicht eingebauten Gullideckel "gebremst", sonst wäre es wohl gegen die gegenüber liegende Hauswand gekracht... Nunja, nachdem wir das Auto wieder auf unsere Auffahrt gefahren haben, sind uns eine Schrammen an der Heckklappe und hintere Stoßstange aufgefallen, ausserdem war ein Schutzblech unter dem Auto locker, Was wir aber schon wieder repariert haben. Jetzt stellt sich die Frage wie das Auto plötzlich ins Rollen gekommen ist und meine Schwiegermutter sagt, vielleicht habe sie den Knopf fuer die Handbremse nicht erneut gedrückt und sie somit nicht aktiviert... Übernimmt so einen Schaden dann ihre Haftpflicht Versicherung??? Ich meine es sind nur ein paar Schrammen, Die aber lackiert werden müssten und da wir das Auto erst wenige Wochen haben ist es wirklich sehr ärgerlich.. Vielleicht weiß ja jemand Rat, denn mein Mann meint, Das würde keine Versicherung übernehmen,da es fahrlässige Handlung war und wir beweisen müssten,dass es nicht uns passiert ist 😨 bin grade schon ziemlich am verzweifeln, weil mich das tierisch aufregt. Danke schonmal für eure Antworten

Haftpflichtversicherung, Schaden, Versicherungsschaden
Mietsachschäden und Haftpflichtversicherung?

Hallo zusammen, hier kommt meine zweite Frage zu derselben Sache, da ich eine klare Antwort nicht bekommen habe. Noch einmal bitte ich um Geduld und, dass ihr mein schlechtes Deutsch entschuldigt.

Ich bin aus meiner ersten Mietwohnung in Deutschland vor einem Monat ausgezogen. Bei Auszug wurde es festgestellt, dass meine Kinder einige Wände bemalt haben. Da ich kurzfristig (wegen Arbeitsaufnahme) ausziehen musste, hatte ich leider keine Zeit, die Schäden zu beseitigen. Nun wohnt in der Wohnung ein Nachmieter, der die Wände angenommen, wie sie sind.

Also will der Vermieter jetzt nicht streichen, weil der Nachmieter es nicht verlangt hat, aber eill er meine ganze Kaution gegen die Schäden behalten.

Allerdings habe ich eine Privathaftpflichtversicherung und laut dem beiliegenden Auszug von den „besonderen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung“ sind diese Schäden von der Versicherung abgedeckt (wenn ich richtig verstanden habe).

Könntet ihr bitte bestätigen, dass ich die Bedingungen richtig verstanden habe? Sind die Schäden abgedeckt?

Wenn ja, wie soll ich jetzt mit dem Anliegen vorgehen? Kann eine Erstattung erfolgen, sofern die Schäden noch nicht & wahrscheinlich nicht bald beseitigt werden? Kann ich den Vermieter zu Kooperation zwingen, während er will einfach die Kaution behalten?

Danke euch im Voraus.

Bemerkung: Bei Einzug hat der Vermieter kein Übergabeprotokoll erstellt. Das heißt, es ist nicht festgestellt, dass die Wohnung beim Einzug frisch gestrichen wurde (aber ich will mich die Schuld nicht entziehen).

Bild zu Frage
Mietrecht, Kaution, Haftpflichtversicherung
Ist es ok, dass die Generali Versicherung nur den Zeitwert meines Laptops zahlen möchte, anstatt einer Reparatur zuzustimmen?

Hallo, zuletzt wurde mein Laptop auf meiner Feier für Musik verwendet. Dieser stand auf einem Tresen. Jemand hat es geschafft, den Tresen "umzuschmeißen", woraufhin mein Laptop (display schaden) und 18 unserer Gläser kaputt gingen. Ich habe einen Kostenvoranschlag (kostete mich 30€) eingeholt: Repraratur würde 169€ kosten - der Zeitwert liegt laut Versicherung aber gerade mal bei 70€.

Ich habe die Versicherung um 199€ gebeten (169€+Kostenvoranschlag) aber sie wollen nur 70€ Zeitwert + 30€ Kostenvoranschlag zahlen. Eine Rechnung für den Laptop gibt es nicht, da es damals ein Geschenk war (Rechnung weg!).

Ich finde das nicht in Ordnung und bin sehr unzufrieden damit. Ich würde gerne den Laptop reparieren lassen, weil meine gesamten Daten darauf sind, Software installiert ist, und ich weiß dass dieser Laptop zuverlässig ist. Wenn ich mir nun einen neuen gebrauchten für 70€ kaufen soll, hätte ich ja jede Menge Stress, um alles so herzurichten, wie es vorher war. Abgesehen davon, dass da ja auch Viren oder sonstige Dinge drauf sein können oder der nach 2 Wochen kaputt geht.

Meine Frage: Kann man so etwas als Kosten angeben? Wie mache ich der Versicherung klar, dass die mir die Reparatur bezahlen sollen (alles andere finde ich unfair). Der Laptop ist mit einem externen Monitor noch verwendbar, aber ich habe keinen.

Abgesehen davon, haben die nichts zu den Gläsern gesagt (ich auch nicht in meiner ursprünglichen Forderung). Was kann man dafür fordern?

Versicherung, Rechte, Haftpflichtversicherung
KFZ von der Hebebühne gefallen - Fall für die Privathaftpflicht?

A begibt sich mit dem Fahrzeug eines Freundes B zu einer Selbsthilfewerkstatt, um unentgeltlich einige Reparaturen im Rahmen eines Gefallens vorzunehmen. In der Selbsthilfewerkstatt angekommen, fährt A das Fahrzeug mithilfe der Hebebühne hoch. Beim Tausch des Querlenkers nutzt A fachgerecht einen Getriebeheber zur zusätzlichen Absicherung. A nutzt den Getriebeheber, um die zu bearbeitende Achse unter Last zu setzen und anschließend den Querlenker festzuziehen. Dies misslingt ihm jedoch. Das Fahrzeug rutscht vom Getriebeheber, setzt sich in Bewegung und stürzt von der Hebebühne. Dabei wird neben dem KFZ, die Hebebühne ebenso beschädigt.

Wie verhält es bei solch einem Fall. Muss die Privathaftpflicht des A den Schaden sowohl für das KFZ als auch für die Hebebühne regulieren? Oder bleibt A auf den Kosten sitzen?

Grundsätzlich machen Versicherungen von der Benzinklausel gebrauch. Diese besagt folgendes: „Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs [...] wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden".

Liegt in dem oben gennanten Fall ein Gebrauch des Fahrzeugs vor? Oder ist der Vorfall und der dadurch resultierende Schaden eher auf den Gebrauch der Hebebühne und/oder Getriebebock zurückzuführen?

Wäre nett, wenn mich jemand aufklären könnte.

Vielen Dank!

KFZ, Versicherung, Anwalt, Werkstatt, Rechte, Gesetz, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Schaden
Versicherung zahlt zu wenig Schadensersatz und wird mein zu begutachtendes fast neuwertiges Handy behalten?

Hallo Community, vor einigen Monaten ließ ein Freund von mir mein Handy auf den Boden fallen, und darauf hin riss das Glas oben am Handy(Samsung Gelaxy S6, Neu Preis 400€ und 2 Monate alt), weder Kamera oder Display wurden von diesem kleinen Riss bedeckt oder eingeschränkt ( somit ziemlich unauffällig). Mein Freund beschloss das also über seine Versicherung zu klären, die wollte von mir einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur haben, für diese ich 30€ Zahlen musste. Der Kostenvoranschlag war um die 300€ hoch, auf Grund der Seltenheit es Glases + Displays. Darauf hin Beschloss die Versicherung mein Handy zu begutachten indem ich es einem Ihrer Reparaturdienstleister zukommen lasse. Ein Monat verging und ich erhielt die nachricht das die Reparatur nicht rentabel sei aufgrund der hohen Kosten des Ersatzteils, und das ich einen Betrag von 230€ für ein "gleichwertiges Handy" bekomme, auf dieses Betrag sind sie nach dem Abzug des Restwertes und Vergleichen auf "Ebay und anderen Online-Händler" gekommen welcher mir, wenn ich den Preis solch eines gebrauchten Gerätes einsehe viel zu wenig ist.

Mein Problem ist jetzt, dass sie wohl mein neuwertiges Handy behalten werden und mir dafür einen viel zu niedrigen Betrag zahlen um mir ein anderes Gerät zu kaufen. Somit erschließt sich mir der Sinn einer Versicherung nicht, denn Sie behalten mein neuwertiges Handy mit einem kleinen unauffälligen Riss das bestimmt noch einen Wert von 150€ hatte und geben mir dafür eine Entschädigung in dem nicht mal die Kosten vom Kostenvoranschlag die ich übernehmen musste und eine vernünftige Summe enthalten sind.

Deswegen habe ich folgende Fragen auf die Ihr vielleicht eine Antwort hättet.

  1. Darf dieses Unternehmen denn mein Handy behalten? Schließlich ist das mein Eigentum und hat immer noch einen Wert und hat keinen Totalschaden. Somit hätte ich das Geld und mein altes Handy und die Entschädigung womit ich sogar zufrieden wäre.

1.2 Gibt es da eine Möglichkeit Ersatz oder mein Handy wie im vorherigem zustand zu erhalten?

  1. Muss mir die Versicherung nicht noch einen Betrag für von denen gewünschten Kostenvoranschlag zahlen?

  2. Wie würdet Ihr reagieren und was empfiehlt Ihr mir zu tun?

Wie es bestimmt schon rüberkommt bin ich über so eine Dreistigkeit empört.

Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben und oder mich eines besseren Belehren.

MfG :)

Handy, Versicherung, Rechte, Haftpflichtversicherung, Schaden, Verarschung
Versicherung verlangt von Geschädigten Gutachterkosten?

Hallo Zusammen! Folgendes hat sich ereignet: -Person A hat das Handy von Person B auf den Boden fallen lassen und somit war es nicht mehr funktionstüchtig - Person A hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet. - Die Versicherung hat noch sehr langem hin und her diverse Nachweise wie (Gutachten von Apple, Fotos des Geräts, detaillierte Beschreibung) gefordert. - Anschließend wurde Person B gebeten (von der Versicherung der Person A!) das Handy einzusenden. Dieses sollte durch einen Gutachter geprüft werden. - Hierbei ist zu beachten, dass es bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Aufklärung über entstehende Kosten gab. Ferner wurde der Gutachter ja auch nicht von Person B beauftragt.

Der Gutachter hat festgestellt dass das Handy nicht wie beschrieben beschädigt wurde.Angeblich lag ein Wasserschaden vor, der sich defintiv nicht ereignet hat.Nun erhält Person B ein Schreiben von der Versicherung, dass die Versicherung den Schaden zurückweist, da der Gutachter dies nicht für plausibel hält. Desweiteren schreibt die Versicherung "Da Gutachterkosten entstanden sind, die ohne ihre Meldung nicht angefallen wären, bitten wir Sie die Gutachterkosten in Höhe von 250,-€ an XXXXX mit dem Verwendungszweck XXXXX zu überweisen"Nach einer 1 Seitigen Mail mit diversen Erläuterungen+ sämtlichen Details zum Unfall, bekommt Person B einen Einzeiler von der Versicherung zurück. ("Wir halten nach wie vor an unserer Entscheidung fest."

Person B hat seitdem nicht reagiert und am 28.11 einen Brief von der Versicherung erhalten, dass das Geld nach wie vor nicht eingegangen sei und Person B doch bitte bis zum 07.11. die 250,-€ überweist.

Person B hat das Handy nach wie vor nicht(!) von der Versicherung zurück erhalten!

Frage: - Ist es rechtens, dass Person B(Geschädigter) die Kosten für einen Gutachter zahlen muss, den er nicht beauftragt hat? Es gab hier auch keine Aufklärung über Kosten.

Wie sind die weiteren Schritte der Versicherung? Was hat Person B zu befürchten?Falls(!) die 250,-€ durch Person B gezahlt werden, ist dies ein Schuldeingeständnis und führt zu einer Strafanzeige wegen Betrug? (Davon war aber niemals die Rede).

Wie sollte sich Person B jetzt verhalten? Das Handy hat die Versicherung nicht zurück geschickt, zudem verlangen Sie 250,-€ für den Gutachter, bei einem Schadensfall i.H.v. 270,-€ (Zeitwert des Handys) Das steht für Person B natürlich in keiner Relation hier einen gerichtlichen Streit einzugehen.

Ich bedanke mich schon mal recht herzlich im Voraus!

Viele Grüße

Versicherung, Haftpflichtversicherung
Wer haftet für halb eigenverschuldetes, aufgequollenes Laminat?

Hallo! Also ich habe da mal eine Frage, ich weiß nämlich nicht was ich machen soll. Gestern waren Freunde von mir da, und ich habe Wäsche gewaschen. Ich stecke immer den Schlauch in die Toilette da mein Anschluss irgendwie undicht ist (und ja, ich hätte es schon längst dem Vermieter melden sollen, aber das habe ich nicht weil ich erst seit 2 Monaten in der Wohnung wohne und noch nicht so oft gewascht habe). Nun war meine Freundin auf der Toilette denn sie dachte ich hätte schon fertig gewaschen. Sie meint die Waschmaschine wäre noch nicht gelaufen, ich meine doch. Auf jeden Fall, hat sie den Schlauch einfach in die daneben liegende Badewanne gehängt, welcher natürlich durch den beim Abpumpen entstehenden Durck dort ,,rausgesprungen'' ist und mein ganzes Bad überflutet hat. Sie hat es dann irgendwann gemerkt als sie durch den Gang gelaufen ist und dort eine Pfütze war. Lang kann es noch nicht gestanden haben, aber jetzt haben ich und meine Mitbewohnerin Ansgt, es könnte Wasser unters Laminat gekommen sein. Außerdem hatte bzw. hat das Laminat an Stellen vor dem Bad so ,,Abschürfungen'', dh dort fehlt ein Stück Beschichtung, und es ist teilweise minimal lückenhaft verlegt. Genau dort ist der Laminat jetzt auch aufgequollen. Nun meint meine Freundin, sie habe nur halb Schuld, sie könne ja nicht wissen das ich noch Waschen würde oder aus meiner Sicht, gewaschen habe. Was soll ich jetzt machen? Würde meine Hapftpflicht das übernehmen? Ich hab bei sowas nämlich keine Ahnung, weil ich ja eigentlich jetzt die Schuldige bin (obwohl ich doch garnichts gemacht hab :'( ) und der Laminat ja auch gemietet ist.

Waschmaschine, Mietwohnung, Vermieter, Laminat, Haftpflichtversicherung, Wasserschaden
Rohrbruch kein Bad - hochschwanger mit Kleinkind - in Wohnung bleiben?

Guten Abend liebe Gemeinde,

Eine wichtige Frage, die ich durch eigene Recherchen nicht beantworten konnte.

Das kann doch nicht so richtig sein, dass wir in der Wohnung verbleiben? Welche Rechte haben wir ?

Ich bin hochschwanger und unser Sohn ist bald 3 Jahre jung.

Die Fakten:

  • wir wohnen zur Miete in kleiner 3 Zimmer Wohnung im EG
  • Rohrbruch im Badezimmer - Vermieterin reagiert sofort, schaltet Fachkräfte ein
  • alles aus dem Bad wurde entfernt, inklusive Estricht, Fliesen, Rohre
  • provisorische Toilette, nur benutzbar wenn Handwerker nicht anwesend
  • Handwerker ca. von 8 - 16 Uhr bei uns.
  • in den Nachbarräumen, Kinder- und Wohnzimmer, Schimmel an den Wänden- wurde beseitigt (Putz abgeklopt, mit Wasserstoffperloxyd eingesprüht)
  • Trockengerät steht im Bad - mit Schläuchen zu Kinder- und Wohnzimmer, wo die (ehemals) schimmelbefallenen Wände mit Folie abgeklebt wurden und die Schläuche reingeschoben wurden, um die Wände zu trocknen
  • Türen können wegen der Schläuche nicht mehr geschlossen werden, Gerät sehr laut
  • Habe unterschrieben das Gerät nicht ausschalten zu dürfen ( machen wir auch nicht)
  • Bad gefährlich für Kleinkind - (größere) Löcher im Boden (EG zum Keller), Metall aus der Wand, lose und spitze Steine/Kanten, das Trocknungsgerät mit Lüfter (Finger passen durch die Gitter) und Werkzeug der Handwerker
  • Sohn hat ein offenes Bett (Zimmer direkt neben Bad), für alle Zimmertüren gibt es keine Schlüssel
  • ganzer Tagesablauf nach 3 Jahren Routine plötzlich ungeplant, Junge wird frustriert, haut plötzlich, spürt Stress (ich auch)
  • wenn Handwerker da, keine Mitttagsschlafgelegenheit
  • bisher mit Lärm verbunden und viel Dreck und Staub
  • alle Räume führen durchs bzw am Kriesengebiet vorbei - wenn die Handwerker da sind muss ich -zudem ganz anders als bisher- meinen Jungen auf Schritt und Tritt im Auge behalten, ständig verbieten und schimpfen. Ganz schlimm.
  • Staub und weiß ich nicht was in allen Zimmern..
  • Ich huste sehr viel wenn ich da Heim bin - allerdings seit ca einem Jahr- seitdem die Wände offen sind jedoch wesentlich doller (inkl. hohes Fieber einige Tage)
  • Die Böden und Wände in Wohn- und Kinderzimmer sind auch betroffen und müssen auch noch erneuert werden
  • 5 Wochen Prognose nur fürs Bad - wobei z.Z. kein Trocknungsgerät dort arbeitet ?!
  • Vermieterin und sogar Handwerker tauchen unangemeldet bei mir auf obwohl Handwerker um Terminabsprache gebeten. Bei Vermieterin unsicher, da sie ein paar Straßen weiter wohnt bzw. Familie von Ihr direkt nebenan..

Meine Eltern wohnen ein paar Häuser weiter, wir stehen aber nicht im Guten mit Ihnen. Ich fahre zum duschen 2h je Strecke! Bus/Bahn (Hochschwanger, mit Kleinkind) zu anderen Verwandten. Mein Mann ist Zimmerer und muss täglich duschen.

Was tun? (Wir sind nicht im Mieterschutzbund, Kontakt zur Vermieterin ok, wir kennen uns kaum) Vielen Dank für Hilfe!

Versicherung, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Haftpflichtversicherung, Handwerker, Rohrbruch, Wasserschaden

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