Wasserschaden bei Bekannten verursacht - welche Versicherung?

10 Antworten

Wenn du kollabiert bist, ist dir ja keine Schuld an dem Wasserschaden zuzuschreiben.

Hier ist also für Gebäudeschäden die Gebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen. Der Schaden wurde ja durch "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser" verursacht.

Schäden am losen Inventar des Wohnungsinhabers ist durch SEINE Hausratversicherung gedeckt.

Regressansprüche gegen DICH, würde deine private Haftpflichtversicherung als unbegründet zurück weisen. (auch vor Gericht)

Aus Gründen der Rechtssicherheit würde ich es der PHV melden, auch wenn ich persönlich der Meinung bin, dass diese nicht eintreten kann. 

Vielmehr ist hier die Wohngebäude oder Hausratversicherung vom Geschädigten heranzuziehen

Der Schaden sollte der Gebäudeversicherung deines Bekannten und gleichzeitig deiner Privathaftpflicht gemeldet werden. Die Schadennummern sollten den Versicherungen gegenseitig mitgeteilt werden, damit die Gebäudeversicherung gegebenenfalls Regress von deiner PHV holen kann. 

Interesierter  29.03.2017, 13:42

Die PHV des FS ist hier aussenvor. Genauso wie der FS selbst. Er wäre nur in der Pflicht, wenn ein Verschulden seinerseits vorläge. Dieses liegt jedoch definitiv nicht vor. 

NamenSindSchwer  29.03.2017, 13:46
@Interesierter

Zur Haftungsfrage habe ich mich absichtlich nicht geäußert, da ich mir hier nicht zutraue eine 100% Aussage zu treffen. Das Wort "gegebenenfalls" steht daher auch nicht zufällig oben in meiner Antwort. 

Und selbst wenn er nicht haftet ist die PHV nicht automatisch "außen vor". Denn deren Aufgabe wäre auch die Abwehr von unbegründeten Ansprüchen, falls denn welche geltend gemacht werden. Schon allein deswegen sollte die PHV in Kenntnis gesetzt werden. 

Dir selber können hier keine Kosten auferlegt werden. Dies würde ein Verschulden deinerseits voraussetzen. Da du aber kollabiert bist, liegt hier kein Verschulden deinerseits vor. Auch deine Privat-Haftpflicht würde eine Kostenübernahme ablehnen. 

Die Schäden am Gebäude werden durch die Gebäudeversicherung übernommen. Hier handelt es sich um den Austritt von Leitungswasser ohne Verschulden. 

Die Schäden an der Einrichtung bzw. dem Hausrat übernimmt, sofern vorhanden, die Hausratversicherung deines Bekannten. 

Der Geschädigte wäre gut beraten, wenn er den Schaden seiner eigenen Versicherung (Hausrat und Gebäudeversicherung) meldet.

Der bestimmungswidrige Austritt von Leitungswasser ist dort eine versicherte Gefahr und die beschädigten Dinge sind in dieser Art Versicherung zum NEUWERT versichert. Wer dabei den Wasserhahn aufgedreht hat, spielt zunächst keine Rolle.

Wenn er das nicht tut und stattdessen eine Forderung an Dich stellt, dann gibst Du diese Forderung an Deine Haftpflichtversicherung weiter. Diese wird prüfen, ob überhaupt ein Verschulden Deinerseits vorliegt. Entweder lehnt die Versicherung den Schaden dann rechtsverbindlich ab oder zahlt im Optimalfall für den Geschädigten den ZEITWERT bzw. die Reparaturkosten.

Es ist leider Gang und Gäbe, dass man immer erst nach der "Schuld" fragt und nicht, wo der Schaden wirklich versichert ist. Hausrat und Gebäudeversicherung sind hier die ersten Ansprechpartner und nur im Notfall die Haftpflicht des anderen.

(Gilt auch für ähnliche Konstellationen bei Wasser- oder Brandschäden in Mehrfamilienhäusern: Immer erst die eigene Neuwertversicherung nutzen und erst danach auf Schadenersatz und Haftpflicht von anderen schauen).