Haftpflichtversicherung hat Schadenübernahme an EIngangstür abgelehnt. Vermieter will nun sein Geld

Bezieht sich auf meine erste Frage: meine Kinder haben unsere Eingangstür (Glas, gemietete Wohnung) kaputt gemacht. Nach einem unglücklichen Öffnen der EIngangstür durch meine Kinder (2 und 3 J.) hat diese einen Sprung bekommen. Da sie aus Glas war, wurde die Scheibe mittlerweile gewechselt, um schlimmeres zu verhindern. Wir haben den Schaden ordnungsgemäß der Versicherung gemeldet. Doch diese hatte eine Ersatzpflicht abgelehnt und beruft sich auf eine Glasversicherung, die wir nicht haben.
Die Versicherung bestätigt, dass Mietsachschäden in der Haftpflich eingeschlossen sind, wiederum Glasschäden, gegen die eine Versicherungsnehmer sich besonders versichern kann, ausgeschlossen sind. Da könnte dann eine spezielle Glasbruchversicherung, die mit der Hausratversicherung kombiniert ist, greifen. Kinder sind ebenfalls mitversichert, egal ob deliktfähig oder nicht. DIe Versicherungsfrau hat mir gesagt, dass dieser Schaden halt nicht versichert ist und es daher auch egal ist, ob die Kinder-oder wer auch immer-den Schaden verursacht haben. Das würde sie halt nicht mehr betreffen. währenddessen hatte unser Vermieter den Glaser bestellt und die Scheibe auswechseln lassen. Nun stellt er uns die Rechnung: 1100 EUR. es ist halt einfach verdammt viel Geld. Kann uns jemand weiterhelfen?was soll ich weiter machen. Habe noch die 2 § gefunden: §832 §828. Wäre das noch eine Möglichke

Kinder, Versicherung, Haftpflichtversicherung
Wasserschaden zu spät gemeldet? Wer kommt dafür auf?

Habe an einem Samstagmorgen bemerkt das ein wenig Wasser aus der Dusche (aus der Vorrichtung, mit der man das Wasser anstellt und die Temperatur reguliert) getropft ist. Habe dies meinem WG-Mitbewohner mitgeteilt. Da wir beide weg mussten, haben wir uns darauf geeinigt, dass ich es dem Hausmeister mitteilen würde, wenn ich wieder zurück komme. Da es ein Samstag war, also außerhalb der Arbeitszeiten des Hausmeisters, konnten wir es ihm nicht direkt vorort mitteilen. Wir dachten, dass die Dusche einfach nicht ganz dicht war, hielten es also für einen harmlosen Schaden ( so ähnlich wie ein tropfender Wasserhahn) und nicht für notwendig, den Hausmeister morgens anzurufen und ihn zu stören. Im Internet stand zudem, dass die Handynummer außerhalb der Sprechzeiten nur für Notrufe zu gebrauchen sei. Also kurz gesagt, in dem Moment hielten wir die Situation nicht für einen Notfall! Als ich nachmittags zurück kam, lief schon wesentlich mehr Wasser und ich habe den Hausmeister angerufen. Dieser war eine halbe Stunde später da und teilte mir mit, dass ein schwerwiegender Wasserschaden an den Wänden unter uns vorliegt. Jetzt haben wir ein Schreiben vom Studentenwerk erhalten, dass sie sich mögliche Schadensersatzansprüche vorbehalten. Was soll ich jetzt tun? werden die wohl gegen mich vorgehen, sind die nicht sowieso versichert? würde meine haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen

Haftpflichtversicherung, Wasserschaden

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