Muß mir mein Mieter eine Kopie der Versicherungspolice aushändigen?

21 Antworten

Da es heute hier (aus welchen Gründen??) keine Möglichkeit gibt, Kommentare zu kommentieren, wie auch Antworten, muss ich eine neue Antwort einstellen. Little Arrow fragt, um welche Versicherung es sich handelt. Antwort: s. Frage > Haftpflichtversicherung des Vermieters. Das hat zur Folge, wenn er versichert ist, kann er die Prämien auf die Mieter umlegen, insofern vereinbart. Wenn keine Versicherung besteht, selbstverständlich nicht. Das wäre ansonsten Betrug. Der Mieter hat das Recht der Einsichtnahme. Kann oder will der Vermieter die Originalrechnung des betreffenden Abrechnungsjahres nicht vorweisen, obwohl er eine Umlage tätigte, kann der Mieter den entsprechenden Betrag herausrechnen, also nicht bezahlen. Bei einer Nachzahlung den Betrag abziehen, bei einer Gutschrift Erstattung fordern gemäß § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung). Wenn der Vermieter die Beiträge nicht umlegt, besteht natürlich keine Veranlassung zur Vorlage der Police oder Rechnung, wäre irrelevant. Ist der Vermieter nicht versichert, haftet er persönlich gegenüber dem Mieter für sämtliche Schäden, die von der Mietsache oder dem Gebäude ausgehend auftreten.

Nichts, alles ganz einfach. Aus welchen Gründen sollte ich als Vermieter auch so ein Ding abverlangen dürfen. Unglaublich so eine Forderung, finde ich. Alles Gute.

Das Ansinnen verstehe ich natürlich. Die Anmietung einer Wohnung mit dem Abschluss einer Versicherung zu verbinden, entbehrt leider jeglicher rechtl. Grundlage. Auch da Ganze als Individualvereinbarung zu regeln halte ich für grenzwertig. Sie werden hier keinen Erfolg beim Mieter haben. MfG

Padri  18.10.2010, 09:19

Grenzwertig wäre eine entsprechende Klausel im Mietvertrag nicht, die gibt es oft, auch wenn sie im Streitfall anfechtbar wäre. Eine Haftpflichtversicherung ist aber ein absolutes Muss von Menschen, die das Eigentum anderer nutzen. Allein schon in ihrem eigenen Interesse sollten Mieter eine Haftpflichtversicherung (die keineswegs teuer ist), vorweisen können.

Mal davon abgesehen das der Mieter das nicht muß.

Was nutzt Dir die Police wenn die Beiträge nicht bezahlt sind werden und/oder die Versicherung gekündigt ist?

Wenn der Mieter keine Haftpflichversicherung hat muß er im Schadenfall selbst zahlen bzw. bleibst Du als Vermieter auf dem Schaden sitzen.

Der Vermieter resp. die Hausverwaltung ist verpflichtet, Einsichtnahme in alle für den Mieter kostenerheblichen Abrchnungsunterlagen z gewähren. Das sind all' die, die in der Betriebskostenabrechnung auftauchen und praktisch vom Mieter gezahlt werden - der Vermieter diese nämlich nur umlegt. So verhält es sich auch mit allen das Mietobjekt betreffenden Versicherungen. Die zahlt nämlich letztlich der Mieter - und so sind es nach Adam Riese auch seine und nicht die des Vermieters. Der haftet nur dafür, daß sie sachgerecht eben abgeschlossen werden - praktisch i.A. des Mieters. In Deutschland ist nämlich immer der Auftraggeber, der auch zahlt.

Einsichtnahmerechte sind immer dann angezeigt, wenn es Unklarheiten zur Betriebskostenabrechnung gibt bzw. solche vom Mieter einfach nur vorgetragen werden. Dann hat der Mieter 1.) das Recht zur Einsichtnahme und 2.) ggf. auch das Recht, hiervon eine Kopie zu verlangen (um sich nämlich ggf. mit einem Sachverständigen beraten zu können). Der Mieter schuldet hier ggf. nur die Kopierkosten.

LittleArrow  19.10.2010, 17:15

Du hast ja Recht, aber um welche Frage und Versicherung ging es hier eigentlich?