Schadensersatz für Verdienstausfall wenn Handwerker 3x nachbessern müssen?

Ich habe eine neue Küche bestellt. Vorher war die Firma da, um das Aufmaß zu machen. Dabei wurde übersehen, dass an der Küchenwand ein 30x30cm großer Lüfter ist. Als die Küche geliefert wurde, konnte ein Teil der Hängeschränke nicht angebracht werden, weil der Lüfter im Weg war. Also wurden die Schränke wieder mitgenommen und es wurden andere, flachere Schränke bestellt. Als diese dann angebaut werden sollten, stellte sich heraus, dass die Handwerker falsch gemessen haben. Es fehlte ein 30cm breiter Eckschrank. Alle anderen Schränke wurden montiert, für diesen fehlenden Eckschrank musste noch ein Termin gemacht werden. Als die Hängeschränke beim zweiten Mal angebracht wurden, bohrten die Handwerker auch noch zu tief und beschädigten eine Teil der Fliesen im angrenzenden Bad, sodass hier nun der Fliesenleger kommen musste.

Insgesamt musste ich für die Nachbesserungsarbeiten 3 Tage unbezahlten Urlaub nehmen. Meine Firma hat mir schriftlich bestätigt, dass mein Gehalt um das Geld von drei Tagen gekürzt wird.

Die Küchenfirma weigert sich nun, mir diesen Vermögensschaden zu ersetzen und beruft sich auf ihr zweimaliges Nachbesserungsrecht und meine Schadensminderungspflicht. Allerdings sehe ich nicht ein, auf drei Tage Gehalt zu verzichten, bloß weil die Küchenfirma schlampig und inkompetent gearbeitet hat und ich jedes mal für die Handwerkerarbeiten zu Haus sei musste.

Wie sieht die Rechslage tatsächlich aus. Ist die Küchenfirma verpflichtet, mir diese drei Tage unbezahlten Urlaub zu erstatten?

Schadensersatz, Handwerker, Nachbesserung, Verdienstausfall

Vom Amtsarzt Haftunfähig geschrieben. Was passiert mit der Strafe?

Ein Freund von mir wurde wegen Betruges zu 4 Jahren Haft verurteilt. Da er sehr krank ist und mehrere wirklich sehr schwere Krankheiten hat, ordnete die Staatsanwaltschaft eine amtsärztliche Untersuchung zur Haftfähigkeit an.

Nach zweimaliger amtsärztlicher Untersuchung (davon eine Nachuntersuchung) steht fest, dass er dauerhaft haftunfähig ist und aufgrund der Tatsache, dass die Krankheiten irreversibel sind, auch laut Amtsarzt keine Nachuntersuchungen notwendig sind. Auch eine Unterbringung in einem Haftkrankenhaus wurde von amtsärztlicher Sicht ausgeschlossen.

Es stellt sich daher die Frage, da die Strafe ja nun nicht vollstreckt werden kann, was mit der Verurteilung und den 4 Jahren Freiheitsentzug passieren, da das Urteil und die Strafe damit ja nicht automatisch aufgehoben sind. Meinem Freund geht es dabei hauptsächlich um die Zukunftsplanung, weil die lässt sich ja angefangen von einer Wohnung bis hin zu einem Job nicht planen, wenn man immer wieder damit rechnen muss, dass von der Strafvollstreckung irgend etwas hinterher kommt.

Im Regelfall ist es so, dass bei einer Haftunfähigkeit alle 6 Monate neu untersucht werden muss, ob diese weiterhin besteht. Aber das wurde ja bereits von Anfang an Seitens des Amtsarztes ausgeschlossen.

Hat jemand einen Tipp, wie die Rechtslage in diesem Fall aussieht bzw. wie man das Damoklesschwert der offenen Strafe weg bekommen kann?

Finanzen, Gefängnis, Strafe, Freiheitsentzug

Jobcenter überweist Miete an falsche Bankverbindung

Das Jobcenter hat die Miete und Nebenkosten immer an meinen vom Vermieter beauftragten Wohnungsverwalter überwiesen. Irgendwann stellte sich heraus, dass der Wohnungsverwalter die Miete und Nebenkosten unterschlagen und veruntreut hat um irgendwelche Schulden zu tilgen. Mittlerweile ist er pleite und gegen ihn läuft ein Strafverfahren. Ich habe das Jobcenter daher schriftlich am 03.09.2012 aufgefordert die Miete an eine neue Bankverbindung des Vermieters zu überweisen. Die Unterlagen dazu habe ich persönlich im Jobcenter abgegeben, die Entgegennahme wurde mir schriftlich bestätigt. Allerdings teilte mir der Vermieter jetzt mit, dass weder für Oktober, noch für November Zahlungen eingegangen wären. Ich stellte das Jobcenter daraufhin zur Rede und es stellte sich heraus, dass mein Schreiben vom 03.09.2012 im Jobcenter verloren gegangen war und die neue Bankverbindung nicht eingetragen wurde. Das Jobcenter teilte mir daraufhin mit, dass ich dann Pech gehabt hätte. Die Zahlungen wurden geleistet, wenn auch dummerweise auf das falsche Konto. Ich müsste daher selbst versuchen, vom Wohnungsverwalter das Geld zurück zu bekommen (wie denn, der ist pleite...), da das Jobcenter diese Zahlungen nur als Erfüllungsgehilfe für mich an den Wohnungsverwalter im Rahmen einer Abtretung überwiesen hat. Wenn das Schreiben zur Änderung meiner Bankverbindung dort abhanden gekommen wäre, sei das bedauerlich aber nicht zu ändern. Zweimal könne man die Miete nicht rückwirkend neu überweisen.

Wie ist die Rechtslage in dem Fall? Dem Jobcenter war nachweislich bekannt, dass die neue Bankverbindung eingetragen werden muss und es ist allein deren verschulden, dass das diesbezügliche Schreiben verloren gegangen ist oder falsch abgeheftet wurde. Das kann mir doch jetzt nicht zum Nachteil gemacht werden, weil der Vermieter -zu Recht- nach den zwei letzten Mietzahlungen von mir fragt.

Gibt es dazu bereits Urteile oder Rechtssprechungen oder Gesetzestexte mit denen ich gegenüber dem Jobcenter argumentieren kann?

Bitte keine Hinweise wie: "geh zu einem Anwalt". Dann hätte ich mir die Anfrage hier sparen können!

Miete, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Nebenkosten, Abtretung
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