Hallo, mir würde heute mitgeteilt, dass mein für Dienstag geplanter Flug von Kirgisistan in die VAE nicht stattfindet, da Wizzair bereits ab Sonntag, nicht wie geplant ab dem 1. September, die Strecke nicht mehr bedient. Ich frage mich jetzt, ob ich Fluggastrechte geltend machen kann, da Wizzair seinen Sitz ja in der EU hat, und ob ich zusätzliche Kosten (habe ein Flug mit einer anderen Airline für den nächsten Tag von Almaty in Kasachstan gebucht, der 20 Euro teurer war und ich habe die Kosten für die Fahrt von Bischkek nach Almaty sowie eine Übernachtung dort) geltend machen kann.
Vielleicht ist es auch noch von Bedeutung, dass ich den Flug nicht direkt bei Wizzair gebucht habe, sondern über Booking.com, da dies ein paar Euro günstiger war.