Hallo an alle schlaue Menschen da draußen!
Ich habe mich an einer nicht näher benannten Universität auf einen Masterstudiengang beworben. Dieser ist eigentlich zulassungsfrei -- mit Ausnahme eines 3-stufigen Eignungstestes, den man vor der Immatrikulation bestehen muss.
Die erste Stufe bestand aus einem Motivationsschreiben, in dem man erklären soll, warum man sich ausgerechnet an dieser Uni bewirbt. Da mir das Programm um Minderheitenforschungen sehr gefällt, habe ich hervorgehoben welche Minderheiten bzw. unterdrückten Gruppen in den USA mich hierbei besonders interessiert (PoC, LGBTQ+) und habe das auch so beschrieben (mit Nennung von Profs bzw. der Inhalte die diese Themen im Master auch behandeln).
Daraufhin habe ich eine Absage bekommen, die besagt, dass meine Forschungsinteressen nicht zu der Uni passen würden. Woraufhin ich in Widerspruch ging.... der auch abgeschmettert wurde. Im Vorstand sitzt eine Prof die im Bachelor schon Ethnizität und Diversität in den USA unterrichtet hat, also verstehe ich nicht ganz, warum ich abgelehnt wurde.
Meine akademischen Leistungen reichen definitiv für das Studium aus. Mein einziger Weg jetzt noch in das Programm zu kommen ist entweder zu klagen oder es nächstes Jahr noch einmal zu probieren.
Meine Frage also ist, ob es sich :
a) lohnt mir den Platz einzuklagen und
b) sie mir aufgrund dieser angeblichen "Nichteignung meiner Interessen" den Eignungstest zu verwehren dürfen. (Der eigentlich da ist, um deine Fähigkeiten und akademischen Leistungen zu bewerten)
Eventuell wäre ja der Schritt zum Gleichberechtigungsbeauftragten der Uni eine gute Idee?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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