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Findet Ihr es gut, dass der Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft hat, ohne Beweise dafür öffentlich zu machen?

Das sogenannte Gutachten ist ja geheim. Es wurde nur dem SPIEGEL zugespielt. Bislang ist kein einziger Beweis öffentlich geworden, der es nahelegt, dass ein Parteiverbot notwendig wird. Die Anklage ist öffentlich; die Beweise sind "geheim". Was man bisher an Zitaten aus dem Gutachten lesen kann, ist wenig aufregend.

Gleichzeitig erhebt sich ein vielstimmiger Chor im ÖRR und den linken Parteien, dass man beispielsweise AfD-Mitglieder aus dem Staatsdienst entfernen müsste usw. Alles weil, das "Gutachten" belegt habe, dass die AfD "gesichert rechtsextremistisch" sei und daher verboten gehört.

Inzwischen hat der Verfassungsschutz die Behauptung, die AfD sei "gesichert rechtsextremistisch" von ihrer Webseite wieder entfernt. Das "Gutachten" bleibt weiter geheim.

Meine Interpretation: Frau Faeser und ihre willigen Vollstrecker im Verfassungsschutz wollten noch schnell eine mediale Kampagne entfesseln, um die AfD und ihre 10,3 Millionen Wähler zu diskreditieren und mundtot zu machen. Nicht weil die AfD die Demokratie abschaffen will, sondern weil 10,3 Millionen Deutsche die AfD gewählt haben.

Nein - Beweise sind notwendig und müssen öffentlich gemacht werde 73%
Ja - Beweise sind überflüssig bzw. müssen geheim bleiben 27%
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Verfassungsschutz erklärt Verfassung für rechtsextrem?

Stellen Sie sich vor, ein Beamter liest Artikel 116 des Grundgesetzes, schlägt die Akte zu – und stuft das Gelesene als verfassungsfeindlich ein. Genau das geschieht derzeit in Deutschland. Der Verfassungsschutz wirft der AfD vor, einen „ethnischen Volksbegriff“ zu verwenden – und wertet das als Beleg für rechtsextremes Gedankengut.

Dumm nur: Der „ethnische Volksbegriff“ steht im Grundgesetz. Genauer gesagt in Artikel 116 Absatz 1. Dort ist von „deutscher Volkszugehörigkeit“ die Rede – als Voraussetzung für die deutsche Staatsangehörigkeit.

Wer das für extremistisch hält, erklärt nicht nur die AfD zum Verdachtsfall. Er erklärt das Grundgesetz zur Gefahr.

Zur Erinnerung: Artikel 116 GG definiert, wer „Deutscher“ im Sinne des Grundgesetzes ist. Dort heißt es: „Deutscher ist (…) wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Abkömmling (…) Aufnahme gefunden hat.“

Was damit gemeint ist, lässt sich kaum missverstehen: Es geht um Abstammung. Um ethnische Herkunft. Um Menschen, die formell keine Staatsbürger waren, aber als Deutsche galten – weil sie aus deutschen Familien stammen. Wer etwa 1950 als Kind eines Volksdeutschen aus Ungarn nach Bayern kam, wurde unter Berufung auf seine ethnische Zugehörigkeit eingebürgert.

Der Begriff ist nicht nur eindeutig ethnisch – er war sogar gewollt ethnisch. Und steht bis heute im Grundgesetz. Wer also den „ethnischen Volksbegriff“ pauschal als verfassungsfeindlich erklärt, müsste Artikel 116 für rechtsextrem halten. Genau das aber tut der Verfassungsschutz – implizit, aber folgenschwer.

Über tausend Seiten soll das Gutachten umfassen – doch veröffentlicht wird es nicht. Man beruft sich auf Geheimhaltung. Dabei stammen fast alle verwendeten Quellen aus öffentlich zugänglichem Material.

Er ist eine weisungsgebundene Behörde. Ihr Chef ist der Bundesinnenminister. Und genau das macht die Sache so brisant: Wo politische Interessen mit geheimdienstlichen Mitteln durchgesetzt werden, gerät das Gleichgewicht der Demokratie ins Wanken.

Das Grundgesetz kennt keine Pflicht zum postnationalen Weltbürgertum. Es schützt das Recht „des deutschen Volkes“ (sic!), sich über Einwanderung, Staatsbürgerschaft und nationale Identität eine eigene Meinung zu bilden. Auch dann, wenn sie dem politischen Mainstream widerspricht.

Die Bürger müssen über das Wer, Wie und Ob von Migration diskutieren dürfen – offen, kontrovers, angstfrei. Doch genau das wird nun kriminalisiert. Wer die Wortwahl des Grundgesetzes übernimmt und vom „deutschen Volk“ spricht, wird zum Verdachtsfall. Wer Artikel 116 ernst nimmt, wird unter Beobachtung gestellt. Wer das Grundgesetz beim Wort nimmt, steht plötzlich im Verdacht, es zu gefährden. Die Beweisführung des Verfassungsschutzes ist kein Beweis, sondern eine Konstruktion. Und die Konstruktion ist gefährlich – nicht nur für eine Partei, sondern für das ganze System.

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Brandenburg - AfD gesichert extremistisch Verfassungschef gefeuert?

Der brandenburgische Verfassungsschutz hat die Landes-AfD als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft. Dies sei bereits am 14. April geschehen, sie habe jedoch erst am 5. Mai davon erfahren, sagte Landesinnenministerin Lange. Bisher galt der AfD-Landesverband als Verdachtsfall.

Gestern hatte Lange den Leiter des Verfassungsschutzes, Müller, in den einstweiligen Ruhestand versetzt und dies mit mangelndem Vertrauen begründet. Auf Anfrage des RBB teilte nun das Innenministerium mit, der zuständige Verfassungsschutzchef habe mit der Einstufung nicht gegen Dienstanweisungen verstoßen. Allerdings hätte er die Hausspitze darüber informieren müssen. Da dies nicht geschehen sei, sei Müller von seinen Aufgaben entbunden worden.

Was für eine Begründung für eine Entlassung ?

Hat die Aktion Parallelen zu

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Brandenburgs Innenministerin entlässt Verfassungsschutz-Chef: Dieser ...
vor 1 TagBrandenburgs Innenministerin entlässt Verfassungsschutz-Chef: Dieser Fehler sorgte für seinen Rauswurf. Kürzlich wurde die AfD im Bund als gesichert rechtsextrem eingestuft.
AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextremistisch eingestuft
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Warum ist die AFD gesichert rechtsextrem?

Eines vornweg. Ich bin kein AFD Wähler. Ich bin aber jemand, der umfassend politisch informiert sein möchte und Meinungen nicht unreflektiert übernimmt, sondern alles hinterfragt.

Zu meiner Frage oben. Die Spontanantwort, die vielen von euch jetzt einfallen wird, ist: "weil der Verfassungsschutz das gesagt hat".

Mir reicht das aber nicht als Begründung. Das Gutachten des Verfassungsschutzes über die AFD ist "Geheimsache", also bekommt der Normalo Bürger die Antwort WARUM? nicht beantwortet. Der Verfassungsschutz selber ist auch nichts anderes als ein politisches Organ, d.h. je nachdem, welche Leute da platziert sind, linke, rechte, fällt so ein Urteil eventuell unterschiedlich aus. Daher würde ich das jetzt nicht als Maßstab aller Dinge nehmen.

Also meine Frage an euch:

Warum ist also die AFD gesichert rechtsextrem?

Bitte liefert mir nur überprüfbare Fakten mit Originalzitaten und Quellenangaben.

Mich würde das echt brennend interessieren. Alle Medien bleiben diese Antwort bisher schuldig.

UPDATE: Die Frage ist beantwortet. Das Gutachten ist geleakt (https://www.nius.de/politik/news/nius-veroeffentlicht-komplettes-verfassungsschutz-gutachten-afd/6e8ff90c-285f-49c4-9733-71e4604d3019) Anscheinend hat der Verfassungsschutz nicht mehr zusammengetragen, als öffentlich bereits bekannt ist. Es gab überhaupt keinen Grund das Gutachten geheim zu halten, da es keine geheindienstlich ermittelten Informationen enthält.

Zusammenfassend lässt sich sagen. Es gibt eindeutig verfassungswidrig Aussagen der AFD. Allerdings ist das so wirklich eindeutig nur im Fall Andreas Gehrmann. Jetzt lässt sich darüber streiten, ob man das durchgehen lässt, weil man den Linken auch Hämmer wie "Tretet der moralischen Erpressung durch den sogenannten Holocaust entgegen" (Quelle: Flugblatt des Kreisverbandes derDuisburg) durchgehen lässt. Meiner Meinung nach sollte keiner, weder links noch rechts verbal derart entgleisen. Aber in einem Rechtsstaat sollten alle gleich behandelt werden.

Ich möchte jetzt nicht Werbung für die AFD machen, sondern für die freiheitlich demokratische Grundordnung allgemein. Wer meint, man könne diese außer Kraft setzen, um die Feinde der Demokratie zu erledigen, ist selber der größte Feind der Verfassung. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel.

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