Verfassung – die besten Beiträge

Verfassungsschutz erklärt Verfassung für rechtsextrem?

Stellen Sie sich vor, ein Beamter liest Artikel 116 des Grundgesetzes, schlägt die Akte zu – und stuft das Gelesene als verfassungsfeindlich ein. Genau das geschieht derzeit in Deutschland. Der Verfassungsschutz wirft der AfD vor, einen „ethnischen Volksbegriff“ zu verwenden – und wertet das als Beleg für rechtsextremes Gedankengut.

Dumm nur: Der „ethnische Volksbegriff“ steht im Grundgesetz. Genauer gesagt in Artikel 116 Absatz 1. Dort ist von „deutscher Volkszugehörigkeit“ die Rede – als Voraussetzung für die deutsche Staatsangehörigkeit.

Wer das für extremistisch hält, erklärt nicht nur die AfD zum Verdachtsfall. Er erklärt das Grundgesetz zur Gefahr.

Zur Erinnerung: Artikel 116 GG definiert, wer „Deutscher“ im Sinne des Grundgesetzes ist. Dort heißt es: „Deutscher ist (…) wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Abkömmling (…) Aufnahme gefunden hat.“

Was damit gemeint ist, lässt sich kaum missverstehen: Es geht um Abstammung. Um ethnische Herkunft. Um Menschen, die formell keine Staatsbürger waren, aber als Deutsche galten – weil sie aus deutschen Familien stammen. Wer etwa 1950 als Kind eines Volksdeutschen aus Ungarn nach Bayern kam, wurde unter Berufung auf seine ethnische Zugehörigkeit eingebürgert.

Der Begriff ist nicht nur eindeutig ethnisch – er war sogar gewollt ethnisch. Und steht bis heute im Grundgesetz. Wer also den „ethnischen Volksbegriff“ pauschal als verfassungsfeindlich erklärt, müsste Artikel 116 für rechtsextrem halten. Genau das aber tut der Verfassungsschutz – implizit, aber folgenschwer.

Über tausend Seiten soll das Gutachten umfassen – doch veröffentlicht wird es nicht. Man beruft sich auf Geheimhaltung. Dabei stammen fast alle verwendeten Quellen aus öffentlich zugänglichem Material.

Er ist eine weisungsgebundene Behörde. Ihr Chef ist der Bundesinnenminister. Und genau das macht die Sache so brisant: Wo politische Interessen mit geheimdienstlichen Mitteln durchgesetzt werden, gerät das Gleichgewicht der Demokratie ins Wanken.

Das Grundgesetz kennt keine Pflicht zum postnationalen Weltbürgertum. Es schützt das Recht „des deutschen Volkes“ (sic!), sich über Einwanderung, Staatsbürgerschaft und nationale Identität eine eigene Meinung zu bilden. Auch dann, wenn sie dem politischen Mainstream widerspricht.

Die Bürger müssen über das Wer, Wie und Ob von Migration diskutieren dürfen – offen, kontrovers, angstfrei. Doch genau das wird nun kriminalisiert. Wer die Wortwahl des Grundgesetzes übernimmt und vom „deutschen Volk“ spricht, wird zum Verdachtsfall. Wer Artikel 116 ernst nimmt, wird unter Beobachtung gestellt. Wer das Grundgesetz beim Wort nimmt, steht plötzlich im Verdacht, es zu gefährden. Die Beweisführung des Verfassungsschutzes ist kein Beweis, sondern eine Konstruktion. Und die Konstruktion ist gefährlich – nicht nur für eine Partei, sondern für das ganze System.

Bild zum Beitrag
Regierung, Gesetz, Demokratie, Migration, Partei, Rechtsextremismus, Verfassung

Brandenburg - AfD gesichert extremistisch Verfassungschef gefeuert?

Der brandenburgische Verfassungsschutz hat die Landes-AfD als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft. Dies sei bereits am 14. April geschehen, sie habe jedoch erst am 5. Mai davon erfahren, sagte Landesinnenministerin Lange. Bisher galt der AfD-Landesverband als Verdachtsfall.

Gestern hatte Lange den Leiter des Verfassungsschutzes, Müller, in den einstweiligen Ruhestand versetzt und dies mit mangelndem Vertrauen begründet. Auf Anfrage des RBB teilte nun das Innenministerium mit, der zuständige Verfassungsschutzchef habe mit der Einstufung nicht gegen Dienstanweisungen verstoßen. Allerdings hätte er die Hausspitze darüber informieren müssen. Da dies nicht geschehen sei, sei Müller von seinen Aufgaben entbunden worden.

Was für eine Begründung für eine Entlassung ?

Hat die Aktion Parallelen zu

  • Hans-Georg Maaßen: Chronik einer Entlassung - Nordbayern
  • Jurist über mögliche Entlassung von Maaßen - "Das ist ein verheerendes ...
  • Hans-Georg Maaßen-Entlassung: Horst Seehofers bittere Quittung
Brandenburgs Innenministerin entlässt Verfassungsschutz-Chef: Dieser ...
vor 1 TagBrandenburgs Innenministerin entlässt Verfassungsschutz-Chef: Dieser Fehler sorgte für seinen Rauswurf. Kürzlich wurde die AfD im Bund als gesichert rechtsextrem eingestuft.
AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextremistisch eingestuft
vor 1 TagDer Verfassungsschutz in Brandenburg hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Eine fehlerhafte Kommunikation zur Hochstufung führte zuvor zur Entlassung von Präsident Jörg Müller.
Brandenburg: AfD-Brandenburg vom Verfassungsschutz als gesichert ... - MAZ
vor 1 TagDie AfD in Brandenburg gilt nun als gesichert rechtsextrem - doch Innenministerin Lange erfuhr erst Wochen später davon. Der brandenburgische Verfassungsschutzchef Jörg Müller musste deshalb gehen.
Verfassungsschutz: Jörg Müller als Chef entlassen - DER SPIEGEL
vor 2 Tagen»Gesichert rechtsextremistisch«: So begründet der Verfassungsschutz die AfD-Einstufung Von Wolf Wiedmann-Schmidt Müller war seit Februar 2020 Chef des Brandenburger Verfassungsschutzes, einer ...
Debatte über AfD: Verfassungsschutzchef in Brandenburg entlassen
vor 2 TagenBrandenburgs Innenministerin Katrin Lange (SPD) hat den Leiter des Landesverfassungsschutzes, Jörg Müller, mitten in der neu entbrannten Debatte über den Umgang mit der AfD entlassen.
Brandenburgs Innenministerin entlässt Verfassungsschutzchef
vor 2 TagenDie überraschende Entscheidung kommt in einer Zeit, in der über den Umgang mit der AfD und der Einstufung als gesichert
Geschichte, System, Regierung, Recht, Gesetz, Beamte, Brandenburg, Bundestag, Bundestagswahl, CDU, Demokratie, Die Grünen, Freiheit, Macht, Medien, Meinungsfreiheit, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, SPD, Verfassung, Wahlen, AfD, Machtmissbrauch, Opposition, Rechtspopulismus, Lügenpresse

Dürfen Beamte nun eigentlich noch Parteimitglied der AFD sein?

und erst recht für diese laut Beamtengesetzt für Posten im Staatsapparat sich aufstellen lassen, oder hängt das von z.B. der Besoldungsgruppe ab ?

Das sagt chatGPT dazu :

Die Mitgliedschaft von Beamten in der AfD ist rechtlich nicht per se verboten. Allerdings hat die jüngste Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ erhebliche Auswirkungen auf Beamte im öffentlichen Dienst.

Beamte sind gemäß Grundgesetz verpflichtet, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Eine bloße Parteimitgliedschaft führt nicht automatisch zu disziplinarischen Maßnahmen. Jedoch können zusätzliche Aktivitäten, wie das Übernehmen von Funktionen innerhalb der Partei oder verfassungsfeindliche Äußerungen, disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zur Entfernung aus dem Dienst. ZEIT ONLINE

Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont, dass ein aktives Eintreten für die AfD mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht von Beamten unvereinbar ist. Dienstvorgesetzte sind angehalten, bei Kenntnis einer solchen Mitgliedschaft disziplinarrechtlich tätig zu werden. Institut für Menschenrechte

In sicherheitsrelevanten Bereichen, wie Polizei oder Bundeswehr, wird besonders genau hingeschaut. Hier könnten bereits Mitgliedschaften ohne weitere Aktivitäten problematisch sein. Das Bundesinnenministerium betont, dass es auf das konkrete Verhalten ankommt und nicht allein auf die Zugehörigkeit zu einer Partei. FAZ.NETThe Epoch Times

Geschichte, Regierung, Recht, Gesetz, Bundestag, Bundestagswahl, Demokratie, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, Verfassung, Wahlen, AfD, Rechtspopulismus

Meistgelesene Beiträge zum Thema Verfassung