Mieterrecht – die besten Beiträge

Darf mein Vermieter das verlangen?

Moin,

da ich noch relativ jung & unerfahren in dieser Thematik bin, wollte ich hier gerne nachfragen ob das alles rechtens ist.
Mein Vermieter durchwühlt meinen Müll und schreibt mir folgende Nachricht:

„Hallo, da du wieder den Müll nicht getrennt hast und alles wieder gemischt hast verlange ich, das du alles wieder herauskommt und trennt, oder ich melde dich beim Ordnungsamt. Mülltonnen sollten auch nicht um 22:30 reingeholt werden, bzw um Mitternacht vollgepackt werden. Auch dein renovierungsmüllsack muss getrennt werden!“

Der Müll war definitiv getrennt, die Pappe hab ich sogar noch platt getreten. Ich bin mittlerweile 19 Jahre alt, Pappe, Plastik und Papier kriege ich wohl noch getrennt.

Gestern war der 11.02.2022 (Freitag) und ich war noch bis um 22 Uhr unterwegs. Wo ist das Problem die Mülltonne, dann von der Hauptstraße zurück zu ihrem eigentlichen Platz zu bringen? Laut war es nicht, ich bin ja kein Unmensch und bin extra laut, wissend dass manche Menschen auch Freitags Abends um 22 Uhr schon schlafen.

Ein Renovierungssack war überhaupt nicht vorhanden 😂. Ich hatte ein Sack voller Pappe und einen Sack für die gelbe Tonne. Mehr nicht🤦🏼‍♂️!

Das ist nicht das erste mal, dass er a meinen Müll durchwühlt + sogar meine Pakete aufmacht, unter dem Vorwand er hätte auch was bestellt und nicht auf den Namen geschaut.

Bin euch für jede Antwort, sei es zu meinem Gunsten oder nicht extrem dankbar.

LG

Wohnung, Mieter, Recht, Vermieter, Mieterrecht

Wer bekommt vor Gericht recht?

Person A zieht in eine Mietwohnung ein und bekommt beim Einzug gesagt das die Küche ihm gehört, er damit machen kann was er will und er sie beim Auszug mitnehmen kann. Die Küche wurde mündlich "geschenkt".

Seit dem Person A die Wohnung gekündigt hast ist das Verhältnis zwischen Person A und Person B eher unter Spannung als das man vernünftig mit einander reden könnte?

(Die Küche besteht aus einem Kühlschrank, einem Backofen, 2 Schränken.)

Person A zieht aus der genannten Mietwohnung nach einem Jahr wieder aus und lässt alles bis auf den genannten Kühlschrank in der Mietwohnung zurück.

Person B, der Vermieter fordert nach dem Auszug von Person A jetzt aber den Kühlschrank zurück und sagt das der Kühlschrank ihm gehört.

Person B droht Person A mit Anzeige.

Was wird passieren? Kommt die Polizei und stellt den Kühlschrank sicher?

Kommt Person A damit durch und darf den Kühlschrank behalten?

Oder bekommt Person B recht und Person A muss den Kühlschrank zurück bringen?

Wenn Person B recht bekommt, mit welchen Strafen ist für Person A zu rechnen?

Vielleicht hat ja von euch schon mal jemand etwas ähnliches erlebt, danke für eure Hilfe im vorraus!

Person A darf den Kühlschrank behallten! 60%
Person B bekommt den Kühlschrank zurück! 20%
Person A bekommt eine Strafe und muss sich vom Gerät trennen! 20%
Kühlschrank, Recht, Besitz, Diebstahl, Konflikt, Mieterrecht, Rechtsstreit, Schenkung, Strafe, Besitzrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mieterrecht