Darf mein Vermieter das verlangen?

10 Antworten

Fakt ist, der Vermieter darf die Mülltonne durchwühlen. Vielleicht macht ihm das Spaß.

Ich würde Dir raten, den Müll wirklich ganz pingelig zu trennen, damit er keinen Grund hat, zu meckern.

Also das Verhalten von deinem Vermieter ist massiv übergriffig.

Sag ihm erstens mal, dass er dich bitte zu Siezen hat und dass wenn er nochmal ein Paket von dir öffnet du ihn anzeigen wirst. Kein Mensch kann so dumm sein, einen Namen auf einem Paket nicht richtig lesen zu können - mehrfach.

Das mit dem Müll, hm. An sich hat er recht mit Mülltrennung, aber in deinem Müll zu wühlen finde ich schon etwas übergriffig.
Generell finde ich es aber kein größeres Drama, wenn man etwas Papier im Normalmüll landet.

PxBaller 
Fragesteller
 12.02.2022, 11:10

„Eine tüte habe ich wieder daneben gestellt und die schwarze Tonne viel Geld kostet um unnötig voll zu sein. Bitte sofort ändern“

Wohin mit meinem Müll wenn nicht in den Mülleimer?

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LokiRockOfAges  12.02.2022, 11:21
@PxBaller

Gesetzlich hat dein Vermieter die Pflicht für genug Entsorgungsmöglichkeiten zu sorgen. Das ist nicht deine Schuld. Wenn er meint, den Müll daneben stellen zu müssen, dann lass ihn da stehen.

Frag ihn doch, was genau du ändern sollst: Mehr als deinen Müll zu trennen kannst du auch nicht tun. Und du bist nicht verpflichtet, deinen Müll in der Wohnung zu behalten.

Würde mir an deiner Stelle aber auch eher was Neues suchen, wenn das nicht aufhört. Ich hätte auch keine Lust, mich permanent wegen dem Müll stressen zu lassen

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Achja, was mir noch eingefallen ist: du kannst bei den meisten Bestellvorgängen oder bei der DHL usw. selbst hglaube ich sogar angeben, bei wem deine Pakete NICHT abgegeben werden dürfen: Da würde ich den Vermieter einfach dann ausschließen und lieber von der Post dann die Pakete selbst abholen, auch wenn es mehr Aufwand ist.

Diese Schnüffelei übernimmt z.B. in Köln Stichprobenweise die Müllabfuhr; übrigens mit den gleichen Folgen!

Größere Eigentümergemeinschaften beauftragen häufig sogar Firmen mit der Vorsortierung von Abfall, damit es nicht zu teuren unliebsamen Nachforderungen kommt.

Der Vermieter indessen handelt Ihrer Schilderung gemäß teilweise kriminell.

Zweifamilienhaus? Nur du und der Vermieter wohnen? Da kommt noch einiges auf dich zu. Du bist ihm auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Er darf/wird dir den Mietvertrag eines Tages ohne Grund (573 a BGB) kündigen, wenn du nicht nach seiner Pfeiffe tanzt. Fazit: Such dir eine andere Wohnung!