Nationalität bei Wohnungssuche?

2 Antworten

Für den Abschluss eines Mietvertrags stellen Vermieter:innen bestimmte Fragen, etwa nach dem Familienstand oder dem Einkommen.

Fragen nach der Religion, der Nationalität, der Sexualität, der politischen Überzeugung und anderen persönlichen Eigenschaften, die für das Mietverhältnis nicht relevant sind, müssen Interessent:innen nicht beantworten.

Um eine ausbleibende Antwort zu vermeiden, ist es rechtlich gesehen erlaubt, nicht wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Auf Fragen, die für das Mietverhältnis relevant sind, wie etwa das Arbeitsverhältnis und die Adresse, müssen Mietinteressent:innen hingegen wahrheitsgemäß antworten.

klar, ist kein Geheimnis.

manche wollen nicht an Ausländer vermieten, haben viell. schlechte Erfahrung